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Sonntag, 6. November 2016

Polizei stellt Strafanzeige gegen Julia Klöckner ! / Dipl. Med. Meissner: Die CDU wurde nach 1945 mit Nazi-Vermögen und CIA-Hilfe aufgebaut

        Hinweis durch einen Zeitungsbericht in der Rhein Zeitung

t-online.de/julia-kloeckner-polizei-stellt-strafanzeige-gegen-cdu-politikerin

zur Julia und die Polizei, lest / überprüft auch diesen Post insb. den Hinweis von dem ehem. Polizisten Gerd Peifer - Deutscher gem. RuStaG -, Julia und die Atlantikbrücke / die geplante NWO julia-klockner-berichtet-aus-der-fraktion

   
           zur CDU siehe / überprüfe auch:  

 Dipl. Med. Meissner: Die CDU wurde nach 1945 mit Nazi-Vermögen und CIA-Hilfe aufgebaut

  Julia Klöckner kenne ich persönlich, Sie wohnt ja nicht weit weg von hier. Wir hatten Sie mal in Ihrer Bürgersprechstunde besucht, das Gespräch war ganz nett, allerdings warten wir bis heute noch auf eine Antwort, dies obwohl ich mehrfach in versch. Büros von Ihr angerufen hatte...Da fragt man sich, was ist das denn für eine Volksvertreterin !? Evtl. hört ihr mal nach....

             Besuch bei Julia Klöckner

  zu dem erwähnten Thema "freie Energie" siehe auch: free-energy-100-magnet-powered

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 entnommen aus der FB Gruppe "unsere Heimat", diese Anklage trifft denn auch auf Julia Klöckner zu, es sei denn, Sie schließt sich der R / evolutionsbewegung an und unstertsützt Staatsanwalt Dr. Leimbrock, den Polizeibeamten Marcus Metzner und Dr. Dhonau / die JOH bei der Abwicklung der BRD..., was meint Ihr !? Der Verfasser des Textes ist ein Unternehmer, ich tel. schon mit Ihm,  Er teilte mit, sämtl. Mitarbeiter hätten sich als BRD Personal abgemeldet und sich zu Ihrer Staatsangehörigkeit bekannt..., dies ist auch von Ihm:

        Andreas zum "gelben Schein" - die haben doch eh alles in Ihren Computern

Anklage gegen das Gesamte kriminelle Parteienkonstrukt und allen die die Wiederherstellung unseres Heimathstaat Deutsches Reich verhindern,boykottieren oder unterwandern......... --------->>> Paragraph 220a STGB was in der BRVD weggefallen ist haben wir wieder aufzuheben und anzuwenden.
STGB § 220a Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. Mitglieder der Gruppe tötet,
2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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