Quelle: newstopaktuell.wordpress.com/sogenannte-gerichtsvollzieher-auch-nur-eine-wortmarke
Auszug:...
Dass es sich bei der „POLIZEI“ um eine eingetragene Wortmarke
handelt, wird mehr und Menschen geläufig. Dass es sich bei
eingetragenen Wortmarken grundsätzlich um Wirtschaftsunternehmen
handelt, ist ebenfalls bekannt.
Auch spricht sich mehr und mehr herum, dass in Wirtschaftsunternehmen
ausschließlich Angestellte beschäftigt sind, und nicht etwa Beamte
beschäftigt sein können.....
Die "Marke" ist aber nicht eingetragen, da die Anmeldung zurückgewiesen wurde; allerdings ist m. E. n. schon dieser Versuch eine bodenlose Frechheit.
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