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Samstag, 7. Januar 2017

ein Hinweis aus Bad Kreuznach: EPS Verchippung, offener Brief an das Bundeskanzleramt

       erhalten von einer Bekannten aus Bad Kreuznach, Hans-Peter Thietz wohnt im Hunsrück, ich hatte ihn einmal besucht und Er gab mir gegen ein paar Fl. Wein ein Buch von Ihm "die Satanisierung des Neuen Testamentes"...sehr interessant, das passt auch zu diesen Aussagen

Kurt Meier ein ehem. Priester: Befreiung aus der kirchlichen Matrix

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liebezurwahrheit.info

Auszug:


Hans-Peter Thietz                                                                                                               
Ehem. Abgeordneter der letzten, frei gewählten DDR-Volkskammer und des Europa-Parlamentes

54 552 Gefell/Deutschland, Zum Backhaus 6
                                                                     
Email: hpt@hoffnung-deutschland.de
Tel.: 02692 – 931 246
Presseerklärung 07-2014/19.November 2014: Anfrage an das Bundeskanzleramt betreffs einer tatsächlich gesetzlich vorgesehenen Verchippung unseres gesamten Volkes

An das Bundeskanzleramt
Offener Brief
                                                                                                           Gefell, 19.11.14
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer eben erschienenen medialen Information wird folgender Sachverhalt dargestellt (Auszug):
„EPS ersetzt Personalausweis
Anfang August haben sich die Mitglieder der Europäischen Union nach langen Geheimverhandlungen auf die Eckdaten für den Europäischen Personal-Standardchip (kurz: EPS) geeinigt. In den letzten Monaten hatten die Veröffentlichungen des amerikanischen Sicherheitsexperten Edward Snowden über den amerikanischen Geheimdienst NSA für Aufregung gesorgt. Aus Angst, daß durch diese Veröffentlichungen Details über die schon lange vereinbarte enge Zusammenarbeit der EU mit den USA über den EPS bekannt werden könnten, hatten die europäischen Regierungen einen Stopp der Vorbereitungen zum EPS beschlossen. In einer bisher noch nicht veröffentlichten Pressemitteilung der EU-Chip-Kommission heißt es, EPS werde für alle Bürger außergewöhnliche Vorteile bieten. So könne der Personalausweis abgeschafft und bei Unfällen die Identität der Personen sofort festgestellt werden. Ein besonderer Vorteil des EU-einheitlichen EPS-Chips sei die extrem schnelle Identifikation von Personen mit Hilfe elektronischer Mini-Detektoren (EMD), die ein Auslesen aller relevanten Daten innerhalb von nur 50 Millisekunden ermöglichen.
Die EU-Chip-Kommission weist ferner darauf hin, daß Nachteile weder bekannt, noch für die Zukunft zu erwarten seien. Es gebe auch keinerlei medizinische Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei Säuglingen bereits kurz nach deren Geburt.
Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Deutschland von der Großen Koalition bereits erarbeitet worden. Damit wird bei Säuglingen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Implementierung am 1. Januar 2016 begonnen werden. Auch für Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, wird die Implementierung zum gleichen Zeitpunkt eingeführt. Für alle übrigen EU-Bürger ist eine fünfjährige Übergangszeit vorgesehen. Anträge auf die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden bereits am 1. Januar 2018 nicht mehr möglich sein, sodaß EU-Bürger, dem EU-Chip notgedrungen werden zustimmen müssen, weil sie sich sonst nicht mehr ausweisen könnten.“

Ich ersuche Sie um Mitteilung, ob diese Darstellung den Tatsachen entspricht. Das würde m.E. eine körperliche Vergewaltigung eines jeden Bürgers bedeuten, die gegen jedes persönliche Freiheitsrecht und die gesetzlich gewährleistete körperliche Unversehrtheit verstößt und so aus meiner Sicht strikt und rigoros abzulehnen wäre. Solche Entscheidungen gingen zudem über die Befugnisse einer EU-Kommission weit hinaus und könnten schon deshalb nicht rechtskräftig sein.
Wenn Sie dennoch meinen sollten, dann einem EU-Zwang zu unterliegen – Sie brauchten ja nur zuvor als Bundesrepublik Deutschland einer solchen EU-Verordnung nicht zuzustimmen und diese abzulehnen – wäre in wahrhaftiger Demokratie eine Bürgerbefragung unverzichtbar, wie durch die Abhaltung eines Referendums wie aus der Schweiz bekannt. Ein etwaiger Einwand hiergegen, die gesetzliche Situation sehe eine solche Bürgerentscheidung in der BRD nicht vor, kann nicht greifen, dann muß eben eine solche gesetzliche Grundlage von Ihrer Regierungsseite aus geschaffen werden.
Ich sehe so mit größter Spannung Ihrer Beantwortung entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
H.-P. Thietz
Ehem. Mitglied des Rechtsausschusses der letzten, freigewählten Volkskammer sowie des Politischen Ausschusses des Europa-Parlamentes

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