Seiten

Mittwoch, 4. Oktober 2017

Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf

              erhalten per mail von "Wahrheit und Klarheit"

 Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf
Beitragsservice (Bild: JouWatch.org)

Stellt das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand? Ja, so zumindest die „Neue Juristischen Wochenschrift“ (NJW), die berichtet, dass die Verfassungsrichter jetzt einen Katalog mit bohrenden Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt haben.
Die „Neue Juristische Wochenschrift (NJW), verlegt durch den C.H. Beck Verlag, berichtet auf seiner Homepage, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stellen würde.
„Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hätten einen Katalog an Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt.  „Der Zwangsbeitrag wird auf Basis eines von den Ländern geschlossenen „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ von nahezu sämtlichen Bundesbürgern sowie von etlichen Gewerbetreibenden erhoben, so im betreffenden Artikel. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, heiße es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt.
Federführender Berichterstatter in dem Verfahren sie der Richter Andreas L. Paulus. Zugrunde liegen würden eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen. Zuletzt hatte unter anderem der Autovermieter Sixt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Zahlungspflicht geklagt, dort aber verloren.
Rahmenbedingungen grundlegend geändert
Im Artikel von NJW heißt es weiter, dass sich nun auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten äußern sollen. Mit besonderer Spannung wird das Urteil der Karlsruher Richter deswegen erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf deren Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht.
Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien.
Öffentlich-rechtlicher Selbstbedienungsladen 
Am Freitag legten ARD und ZDF eine Strukturreform vor, nach der die beiden Sender bis 2028 mehr als 1,2 Milliarden Euro einsparen wollen, so WO. Bei einem Jahresbudget von über 8 Milliarden Euro, das dem Zwangsgebührenzahler abgepresst wird, nichts Überragendes. Dreister Weise fügen die Verantwortlichen noch hinzu, dass sich so der Rundfunkbeitrag „moderat“ entwickeln könne.
Spätestens, nachdem die ARD die Gehalts- und Honorarstrukturen der Öffentlich-Rechtlichen – allerdings nicht vollumfänglich – offenlegte (JouWatch berichtete), dürfte klar sein, wie obsolet der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich geworden ist.  (SB)
http://www.journalistenwatch.com/2017/09/30/bundesverfassungsgericht-rollt-rundfunkbeitrag-auf/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen