Verfassung - Verfassungsgericht
die Verfassung - die Liebe ist das Gesetz
Grundgesetzabänderungen / Verfassung
Grundgesetzabänderung, verkündet im Amtsgericht Bad Kreuznach
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
als ich mit dem Bürgermeister von Winterbach sprach und Ihn auf Art. 146 GG hinwies meinte Er, davor gäbe es noch andere Art. :-) da hat Er wohl Recht...., nur wurde Art 23 GG abgeändert..., was nun !? https://templerhofiben.blogspot.de/2017/09/heute-kerb-in-winterbach-telefonat-mit.html
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