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Mittwoch, 4. Oktober 2017

die Grundrechte im Grundgesetz Art. 1: Schutz der Menschenwürde - die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt

       zumindest könnte man das GG als Grundlage zu Verfassungsänderungen mit einbeziehen

 Verfassung - Verfassungsgericht

  die Verfassung - die Liebe ist das Gesetz

            Grundgesetzabänderungen / Verfassung

                Grundgesetzabänderung, verkündet im Amtsgericht Bad Kreuznach

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

1 Kommentar:

  1. als ich mit dem Bürgermeister von Winterbach sprach und Ihn auf Art. 146 GG hinwies meinte Er, davor gäbe es noch andere Art. :-) da hat Er wohl Recht...., nur wurde Art 23 GG abgeändert..., was nun !? https://templerhofiben.blogspot.de/2017/09/heute-kerb-in-winterbach-telefonat-mit.html

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