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Sonntag, 26. November 2017

IST EIN "STAATSANWALT", DER DEN RICHTEREID GEMÄSS § 38 DRIG STATT DES BEAMTENEIDES GEMÄSS § 38 BEAMTSTG LEISTET, ZUR AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT EINES STAATSANWALTES Befugt?

               siehe dazu auch:

Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR

UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO

Staatsanwalt Dr. Leimbrock

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IST EIN STAATSANWALT, DER DEN RICHTEREID GEMÄSS § 38 DRIG STATT DES BEAMTENEIDES GEMÄSS § 38 BEAMTSTG LEISTET, ZUR AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT EINES STAATSANWALTES Befugt?

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