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Freitag, 26. Januar 2018

Detlef Norbert Ledermann: Vorgehensweise um für internationale Gerichte Beweise der Rechtsbrüche zu sichern

             erhalten per mail, siehe dazu auch:

der Papsterlass - die Banken wurden enteignet - die Strohmannkonten sind den Menschen zur Verfügung zu stellen


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Am 26. Januar 2018 um 16:27 schrieb dn 1963 <dn1963@live.de>:

Teilen in den Sozialmedien erwünscht.

1) http://lexikon.buskeismus.de/Ausnahmen_vom_Anwaltszwang

Vorgehensweise um für internationale Gerichte Beweise der Rechtsbrüche zu sichern.
Ihre Akten, sprich zugesandte Dokumente sind nur Augenschein, kein Beweis:
1. Akteneinsicht und Einsicht in die Geschäftsverteilungspläne,
(Formulierungshilfe anbei)
2. Zeuge zur Einsicht mitnehmen, auch wenn dieser nicht mit in den Raum rein darf. Wenn sie das Kopieren erlauben, darauf bestehen dass sie diese als aus der Akte angefertigte Kopien beglaubigen. Sollten sie eine Beglaubigung ablehnen, FREUNDLICH UND RUHIG darauf bestehen, dass der Zeuge beim Kopieren dabei ist, damit dieser bestätigen kann, dass die Kopien aus den Akten des Gerichtes sind.

Bei Ablehnung der Kopien:
Lassen Sie sich die Ablehnung/Verweigerung schriftlich mit Unterschrift und Siegel der Behörde stempeln. Meist lautet die Ablehnung so: ... muss von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.... (was einen weiteren Rechtsbruch darstellt siehe Artikellink oben).

Auf folgende Punkte in den Akten achten:
a. Wie sieht die Akte (Urschrift) aus?
b. Lose Blattsammlung oder gebunden, geleimt?
c. Sind die Seiten in der Akte nummeriert oder gibt es Seiten ohne Nummern.
d. Liegt ein Urteil! (meist liegen nur Beschlüsse ohne richterliches Urteil drin) vor und haben diese Grundlagen des Vorgehens eine rechtskräftige Unterschrift des Verantwortlichen Richters oder des Verantwortlichen Bediensteten
(Lesbarkeit § 126 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html, § 315 ZPO https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html), sowie Siegel des Gerichtes usw. (alle Unterschriften dürfen keine Paragraphen sein).

Folgende Seiten notieren und Kopieren lassen:
Zustellurkunden beide Seiten, alle Urteile, Beschlüsse usw. wo ein Richter mitgewirkt hat. Weigert sich das Gericht diese zu kopieren, dann dies schriftlich geben lassen, dass die Seiten nicht kopiert werden dürfen.

Ebenso verhält es sich mit dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichtes.
Hier handelt es sich um ein öffentliches Dokument und muss zur Einsicht im Original zugelassen werden.

Jetzt habt ihr entweder:
Die Ablehnung der Akteneinsicht der von Euch aufgeführte Akten (bei mehrere Gz/Az solange Akteneinsicht fordern bis ihr für jedes einzelne entweder eine Ablehnung habt, oder einen Termin zur Einsichtnahme)
- Diese Ablehnungen werden der Sendung an US-Strafanzeige (siehe unten) mit beigefügt.

Von den Kopien des Gerichtes Kopien fertigen, einscannen.
(Nur ausgefüllte US-Strafanzeige Formular vorab senden)
US-Strafanzeige Formular gemäß dem Muster ausfüllen (Achtung Kontaktdaten der Behörden, Fernschreiber und Fernsprecher Nummern bei den Behörden einfügen) und an US-Strafanzeige(at)protonmail.com senden.

Nach Prüfung des zugesandten Rohdokumentes, folgt Kontaktaufnahme.

Wenn alles in Ordnung ist erhalten Sie von dieser Stelle die Adressdaten.

Senden sie die Original Kopien (aus der Behördenakte - Nur die Urschriften, nicht ihre Korrespondenz an die Gerichte) der Urteile, Beschlüsse usw. der Behörden und den Gerichtsverteilungsplan = GVP (Seite 1, Seite mit Auflistung der Richter und die Seite mit den Unterschriften der Richter des GVP)

a) Original - US-Strafanzeige Formular ausdrucken und mit blauer Tinte Rechtskräftig mit Vor und Familienname unterschreiben
b) zusammen mit den Kopien, von den Kopien der Gerichtsakten,
sowie die Geschäftsverteilungspläne aus dem Jahr der Eröffnung des Gz/Az Akte (Seite 1, Seite mit Auflistung der Richter und Seite mit den Unterschriften der Verantwortlich zeichnenden Richter des GVP's)

c) an die von US-Strafanzeige(at)protonmail.com erhaltene Adresse
per senden.
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Detlef Norbert Ledermann

Wohnsitz

Daten für die Korrespondenz:
Detlef Norbert Ledermann
Kleinsteinacher Strasse 1
97519 Riedbach

Fernschreiber  +49 (0) 9526-9505660
Fernsprecher  +49 (0) 9526-9505665
eMail          dn1963@live.de
 

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