Hinweis, ein Bekannter hat die Tage tel. Kontakt zum Weingut Aloys Klöckner
weingut-aloys-kloeckner.de aufgenommen. Hier sprach Er mit dem Inhaber Stephan Klöckner, das ist der Bruder von Julia Klöckner, dieser wäre sehr nett gewesen...
Evtl. lässt sich auch herausfinden, wer der Eigentümer des Weingutes ist...*denk*
das sollten wir uns mal gemeinsam ansehen....
david-icke-eigenheim-fehlanzeige
dazu könnte Julia mal ne Stellungnahme abgeben....
Erzengel Michael im Hackenheimer Ortswappen und seine Bedeutung für Deutschland
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Von:
Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com> | |||
An: | Claus Plantiko <claus.plantiko@gmail.com>; "Horst Seehofer h.a. Ministerpräsident" <horst.seehofer@stk.bayern.de>; Partei CSU Bayern <landesleitung@csu-bayern.de>; "angela.merkel" <angela.merkel@bundestag.de>; Angela Merkel <angela.merkel@cdu.de>; bettina.dickes@t-online.de; Kaufmann Timo <sobernheim@hotmail.de>; Bettina Lenarz <msh.ranch@gmail.com>; Deutscher-Stammtisch-Support <info@deutscher-stammtisch.de>; BEST-GOVERNMENT-AKADEMIE NATO-Experte Dr JB Koeppl <jbk@best-government.org>; Info FAZ <info@faz.de>; Hermann Fabig <hermann.fabig@t-online.de>; Ralf Mauring <admin@post-reiter.de>; Ralf <rvossen@gmx.net>; Günter Koch <goldring@t-online.de>; Roland Rieger <riegerroland@web.de>; freikirche <freikirche@mail.de>; "CDU - Klöckner, Julia" <julia.kloeckner@cdu.landtag.rlp.de>; FDP <pressestelle@fdp-bundestag.de>; Presse AfD <presse@alternativefuer.de>; SPD <parteivorstand@spd.de>; sigmar.gabriel@spd.de; Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>; Bild-Kaempft <Bild-Kaempft@bild.de>; Presseclub WDR <presseclub@wdr.de>; Botschaft Russ <info@russische-botschaft.de>; Botschaft Iran <iran.botschaft@t-online.de>; "Wake News (C)" <redaktion@wakenews.net>; Johann Hermann <jwh.eu94@gmail.com>; "FREIBURG-WEINGARTEN.PW" <freiburg-weingarten.pw@polizei.bwl.de>; Die Linke <bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de>; Gregor Gysi <gregor.gysi@bundestag.de>; Sahra Wagenknecht2 <sahra.wagenknecht@wk2.bundestag.de>; ROLF MÜLLER - HÖRFUNK UND PRESSEARBEIT <KreuznacherNachrichten@gmx.de>; erich richter <erich-rheinbreitbach@gmx.de>; Bistum Mainz <Info@bistum-mainz.de>; Bistum Magdeburg <bischof@bistum-magdeburg.de>; Bistum Limburg <ordinariat@bistumlimburg.de>; "Evangelische Kirche der Pfalz," <oeffentlichkeitsreferat@evkirchepfalz.de>; Deutsche Evangelische Allianz <info@ead.de>; "Islamisches Zentrum Dresden e.V." <info@izdresden.de>; "Stadt Hbr. 1. Bürgermeister" <juergen.pfeiffer@stadt-heilsbronn.de>; "• Jüdische Gemeinde zu Berlin K.d.ö.R." <vorstand@ig-berlin.org> | ||
Datum: | 25. Februar 2018 um 08:57 | ||
Betreff: | Re: CIA/"Scientology" Conspiracy in Germany. Strafanzeige wegen Rechtsbeugung i.V. mit geheimdienstartiger Agententätigkeit / Verschwörung gegen die FDGO, Modus CIA/"Scientology" |
moin Herr Claus Plantiko, von welcher Verfassung sprechen Sie ? Ich erlaube mir Ihre Information zu veröffentlichen
an Dipl. med. Meißner, bekennendes BRD Personal ( ? ) ...BRD Personal
hat keine Rechtsansprüche, so sehe ich das..., so habe ich auch
RSV Ralf Mauring verstanden, wie auch Baronin Erley, Johann Hermann,
die JOH Bad Lippspringe und den Chef der JOH - persönlich bekannt -
ich werde mich für Ihre polizeiliche Zwangsvorführung mit Verhör ins Weingut Aloys Klöckner einsetzen... Julia Klöckner wird verpflichtet Sie im Dirndl zur Vernunft zu bringen zusammen mit Theo Waigel, Dr. Thomas Jungblut und Prof. Schachtschneider.....
ich werde mich für Ihre polizeiliche Zwangsvorführung mit Verhör ins Weingut Aloys Klöckner einsetzen... Julia Klöckner wird verpflichtet Sie im Dirndl zur Vernunft zu bringen zusammen mit Theo Waigel, Dr. Thomas Jungblut und Prof. Schachtschneider.....
Gerne können
Sie auch freiwillig kommen mit Ihrem Hubschrauber. Frau Baronin Erley,
bitte ich Sie aber mitzubringen... Diesbezügl. hatte ich mich gestern
mit Ihr unterhalten..., Ihr Butler Johann wird sicher auch noch
reinpassen
Am 24. Februar 2018 um 23:57 schrieb Claus Plantiko <claus.plantiko@gmail.com>:
Die
gleichzeitige Ausübung vollziehender (als Stadtrat) und
rechtsprechender (als Amtsrichter) Staatsgewalt begründet den Verdacht
auf Verfassungshochverrat, der Rechtsbeugung und Befangenheit
als idealkonkurrierende Minora einschließt und immer dann vorliegt,
wenn Beamte oder Richter wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre
Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer
vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt die verfassungsmäßige
Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen
das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von
Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, von
Menschenrechten und –würde, arg. Art. 1(1), (2) GG, von
Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. Art. 20(2) GG, und von Recht
und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81
StGB (Umsturz von oben).
Verfassungshochverrat im Amt
begeht auch, arg. § 13(1) StGB, wer es wissentlich, willentlich und
hoheitlich pflichtwidrig unterläßt, mit seiner vollziehenden oder
rechtsprechenden Gewalt durch befugnisgemäßen Einsatz derselben
eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zu verhindern, da er
rechtlich für ihre Erhaltung einzustehen hat und sein Unterlassen,
da ihm nur eigens für diese Erhaltung Gewalt zugewiesen wurde, die
Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung unmittelbar wie durch ein
Tun verwirklicht.
Verfassungshochverrat im Amt durch
Unterlassen liegt als Dauerdelikt bei allen öffentlich Bedien-steten
vor, solange sie nicht die Ausschreibung ihrer Dienstposten zur
Beamten-/Richterwahl auf Zeit durchs Volk entweder beantragen oder
diese Wahl aus Verfassungstreuepflicht in aktiv-kämpferischem
Eintreten für die FDGO selber organisieren, sondern statt dessen als
eingebundene, willige und gehorsame Untergebene und Teil des
personellen Repressionsapparates die als verfassungswidrig erkannte
gegenwärtige Gewalteneinheitstyrannis (= Realinexistenz von
Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg.
EU-Übersicht „Separation of Powers“, Anlage; VerfGPräs
Brandenburgs Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute der
Exekutive“, DRiZ 1999, 481ff.; Volksmund: „Verklag’ die Hex’
beim Teufel!“) mit
ihrem strukturierten arbeitsteilig organisierten Systemunrecht
fördern, festigen und zum Funktionieren ihrer Maschinerie beitragen
und so die Machthaber überhaupt erst in die Lage versetzen, ihre
Aktionen zu verwirklichen.
MfG CP
Am 24. Februar 2018 um 22:48 schrieb Wilfried Meißner <vor1.akr2014@gmail.com>:
Keiner soll sagen,
er habe von überhaupt nichts was gewußt:
CIAntology ist der neue Faschismus
er habe von überhaupt nichts was gewußt:
CIAntology ist der neue Faschismus
(frei
nach Dr. Jürgen KELTSCH)
Dipl.
med. Wilfried Meißner
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671-528932 bzw. 0171-1143471
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671-528932 bzw. 0171-1143471
Saalfeld,
den 24.02.2018
Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
Schildstraße 81
96050 BambergperFax: 0951/9129-209
Betreff: Strafanzeige gegen Ralf Dischinger, GAL Bamberg, Mitglied des Stadtrates der Stadt Bamberg1, Richter am Amtsgericht Rudolstadt, Zweigstelle Saalfeld,
Tatvorwurf: Rechtsbeugung, Beleidigung, Bedrohung, möglicherweise im Zusammenhang mit der einer bestehenden Bindung zum System „Scientology“
Tatort: Amtsgericht Saalfeld, Beulwitzer-Str. 10, 07318 Saalfeld, Saal 0.14
Tatzeit: 07.12.2017, nachmittags. Verhandlung zur Sache 122 Js 1850/27 5 Cs
Tatsachen
Ich
war am 7.12.2017 Beistand für die Angeklagte, Frau XXXX Müller,
wohnhaft in XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX. Der Beschuldigte war mir
gegenüber schon vorher (im Sommer 2017) verhaltensauffällig
geworden, indem er Wissen über mich zu haben behauptete, das er in
Wahrheit gar nicht haben und in ein mich betreffendes Verfahren
einbringen konnte bzw. durfte. Befragt, ob er dem Grundgesetz oder
der Jurisdiktion des Scientology-System gegenüber loyal ist und ob
er geheimdienstliche (Gerüchtestreu-)Methoden anwende, schwieg er
beharrlich.
Glaubhaftmachung:
Vorlage der entsprechenden Anfrage in Kopie erfolgt nachträglich
Sogleich
als er mich am 07.12. erblickte, sagte der Beschuldigte vor der
versammelten Öffentlichkeit: „Sie, Herr Meißner, sind aber heute
noch nicht dran!“ Als ich erklärte, nur als Beistand gekommen zu
sein, antwortete der Beschuldigte: „Dann benehmen Sie sich aber
heute!“. „Nur für den Fall, daß Sie sich anständig benehmen,
dürfen Sie hier vortragen“. Eine Erläuterung, wieso ich je
unanständig gewesen sein sollte, gab er nicht ab.
Im
Prozessverlauf fiel auf, daß er an entscheidenden Punkten sich
weigerte, auf den Sachvortrag der Angeklagten einzugehen. Er zeigte
sich beispielsweise regelrecht verärgert darüber, daß Frau Müller
das Bundesdatenschutzgesetz als beachtliche Rechtsgrundlage für ihre
Sichtweise anführte. Da zeigte er eine Grimasse wie bei Ekel.
Anträge auf Protokollierung nahm er nicht an. Immer wieder
unterbrach er die Angeklagte in ihrer Rede. Als er nach der
Zeugenvernehmung sofort zum Plädoyer der Staatsanwältin übergehen
ließ, ohne daß Widersprüche zwischen der Darstellung zweier
Zeuginnen und dem Sachvortrag der Angeklagten ausgeräumt bzw.
ausermittelt wurden, besprachen wir (Frau Müller und ich), daß wir
einen Antrag auf Ablehnung wegen begründeter Besorgnis der
Befangenheit stellen. Dies geschah dann auch, wobei der Richter uns
nicht erlaubte, daß wir die Schreibkraft oder die
Rechtsantragsstelle zu Hilfe nehmen durften. Er zwang uns zu einer
handschriftlichen Erklärung, die in der Akte liegen müsste.
Die
Bearbeitung des Ablehnungsantrages soll angeblich durch den Richter
Keller erfolgt sein. Dessen angebliche dienstliche Äußerung las der
Beschuldigte vor, ohne sie uns vorzulegen. Die Angeklagte frage extra
nach, ob sie eine Beschlusskopie bekäme. Daraufhin äußerte der
Beschuldigte: „Ja, aber nicht heute“. In seinen Ausführungen
hieß es, der Herr Keller habe auf der Grundlage eines Protokolls
entschieden, das den Verhandlungsverlauf bis dahin aufgezeichnet
haben würde. Gründe, eine Befangenheit des Richters anzunehmen,
soll er keine gesehen haben.
In
unseren Schlussworten beschwerten wir uns über diesen Beschluss des
Richters Keller und verlangten ein Protokoll der Sitzung. Daraufhin
äußerte der Richter Dischinger: „Na, ein Protokoll gibt’s
nicht!“ „Frau Müller das wissen Sie doch – STPO!“. Frau
Müller hatte auch verlangt, vor einer Entscheidung durch das
Gericht, eine Vorlage beim EuGH zu datenschutzrechtlichen Grundlagen
zu veranlassen. Der Beschuldigte reagierte daraufhin gelangweilt, als
sei dieser Antrag so unbeachtlich, wie überhaupt alles, was die
Angeklagte und ich vorgetragen hatten. Auch drohte er, wenn die
Angeklagte weitermache, würde sie im Gefängnis landen und es mit
ihrem Studium Probleme geben.
Er
verkündete sodann das Urteil.
Soweit
ich weiß, ist bis heute über den Widerspruch zum Beschluss über
den Ablehnungsantrag nicht entschieden worden. Ebenso sollen die
Anträge auf Übersendung des Verhandlungsprotokolls
und Akteneinsicht
bis heute ungehört geblieben sein.
Dafür
erfahre ich gerade, daß die Angeklagte, die gegen das Urteil in
Berufung gegangen ist, bereits eine Ladung zum Verhandlungstermin
beim LG Gera erhalten hat. Termin soll am 14.03.2018 sein.
In
Bezug auf die Urteilsbegründung, die ich selber noch nicht gelesen
habe, verweise ich auf die anhängende Kopie der Berufungsbegründung
vom 31.12.2017.
Anlage
1 (mit Sendebericht 5 S)
Demnach
basiert das Urteil
wohl auf einer Legende (Aliud-Urteil).
Beurteilung
aus meiner Sicht
Aus
meiner Sicht handelte der Richter in der von mir erlebten Verhandlung
völlig unprofessionell aus reiner Willkür und beugte Recht. Im
Zusammenhang mit dem mir gegenüber gezeigten Verhalten
(Gerüchtestreuerei in einem mich betreffenden Verfahren wie auch vor
der Verhandlung, Weigerung, sich zur Loyalität ggü. dem Grundgesetz
und den darauf aufbauenden Pflichten für die richterliche Tätigkeit
zu bekennen), gehe ich davon aus, daß sich der Beschuldigte im
Rahmen einer denkbaren Verpflichtungserklärung gegenüber dem System
„CIA/Scientology“ vor Strafverfolgung sicher fühlen könnte,
weil möglicherweise die Kollaborationsrichtlinie bzw.
„Zusammenarbeitsrichtlinie“ noch wirksam ist, von der der Sohn
des möglicherweise von XXX-Agenten ermordeten Generalbundesanwaltes
Siegfried Buback, Herr Prof. Michael Buback, in einem Leserbrief für
den Spiegel (Nr 25/2015, veröffentlicht am 27.06.2015) schrieb: „Ein
Täter, ein Opfer und ein Bundes-anwalt reflektieren die gescheiterte
Aufklärung von RAF-Verbrechen Nur der Bundesanwalt hat die Pflicht,
das Attentat aufzuklären. Mord verjährt nicht. Was unternahm er
seit 2007 in den Ermittlungen gegen Stefan Wisniewski, der gemäß
Haag-Mayer-Plan ins Tatortgebiet abfuhr mit Sonnenberg und Verena
Becker, die 1981 beim Verfassungsschutz aussagte? Die Fehler und
Versäumnisse, auch das Verschwinden des Fluchtautos und das
Durchwinken der am Tatort in ihren Autos sitzenden Zeugen ohne
Registrieren ihrer Namen, entsprechen nicht der Strafprozessordnung,
eher der "Zusammenarbeitsrichtlinie", die damals galt.
Danach können sich Geheimdienste, insbesondere wenn ihre geheimen
Mitarbeiter als Beschuldigte oder Zeugen in Verfahren involviert
sind, mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen, die die
Polizei anweist, mit weiteren Ermittlungen innezuhalten. Wenn
dies noch so gilt, ist nach dem Sinn auch anderer Prozesse zu fragen,
etwa dem gegen den NSU. Michael
Buback, Göttingen“ (zu
erreichen unter:
http://www.spiegel.de/spiegel/ print/d-135692260.html).
Wenn
die Kollaborationsrichtlinie noch gilt, ist selbstverständlich auch
nach dem Sinn des Prozesses gegen XXXX Müller zu fragen bzw. nach
den Hintergründen des regelrecht unsinnigen bzw. einer Art
Privatlogik folgenden Verhaltens des Beschuldigten, den ich, wäre
ich seitens eines Gerichts mit der psychiatrischen Exploration
beauftragt, entsprechend dem Vorschlag von Janovsky (Kriminalistik
7/99) vor laufender Kamera so befragen würde, daß für das
erkennende Gericht kein Manipulationsverdacht aufkommen könnte. Vgl.
meine Bayreuther Transparenzinitiative:
in
der Anlage 2
( 3 S)
Ich
habe bei Ihnen Strafanzeige erstattet in Kenntnis der Tatsache, daß
der Beschuldigte für die GAL im Stadtrat politisch agiert und, weil
der Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky um die
CIA/Scientology-Mißbrauchsmögl ichkeiten weiß, über welche der
Rechtsanwalt Graham Berry (Los Angeles) 2008 vor dem Innensenat in
Hamburg referierte.
Ich
übersende einen Ausdruck der deutschen Übersetzung dieses Referats
in der Anlage 33
(8 S)
Andererseits
erscheint es fraglich, ob die Sachbearbeitung in Bamberg erfolgen
sollte, da sich auch Herr Janovsky nicht äußert zu der am 30. Juli
2015 (!) gestellten Loyalitätsfrage GG / Bayerische Verfassung vs.
CIA/Scientology
(http://www.wilfriedmeissner.d e/schreiben-an-richter-und-sta atsanwaelte/scientology-cianto logy-conspiracy-uncloaked-602- thomas-janovsky-generalstaatsa nwalt-zu-bamberg.html)
Einen
Ausdruck der damals übermittelten Loyalitätserklärung finden Sie
in der Anlage 4 (S 2
von 9 S)
Eine
Sachbearbeitung bei der Staatsanwaltschaft Gera kommt ebenso nicht in
Frage, weil der leitende Oberstaatsanwalt Villwock sowie der immer
wieder ins Gerede bekommene Staatsanwalt Petzel ebenfalls zum
CIA/Scientology-Thema schweigen. An und für sich halte ich eine
Sachbearbeitung durch den Generalbundesanwalt für angemessen bzw. es
könnte seitens der Bamberger Kriminalpolizei eine Sonderkommission
eingerichtet werden. Denn mir ist bekannt, daß auch in Bayern die
Vorstellung existiert, die Herrschenden gehörten einem Kreis von
Leuten an, die mit ebenso skrupellos Agierenden in den USA
kollaborieren.
Der
Rechtsausschuss des deutschen Bundestages steht vor der Aufgabe, den
Generalbundesanwalt bezüglich seiner Loyalität zum Grundgesetz zu
überprüfen. Am 03. September 2017 wurde seitens des Vereins
Anti-Korruption. Reformation 2014 öffentlich eine entsprechende
Petition eingereicht:
Antrag
Ich
stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Bei etwaigen
Rückfragen bin ich jederzeit zu Auskünften und zur polizeilichen
Vernehmung bereit.
HochachtungsvollDipl. med. Wilfried Meißner
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