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Sonntag, 25. Februar 2018

Dipl. med. Meißner, polizeiliche Zwangsvorführung ins Weingut Aloys Klöckner / Guldental

                  nachfolgendes von unten nach oben lesen

Hinweis, ein Bekannter hat die Tage tel. Kontakt zum Weingut Aloys Klöckner
weingut-aloys-kloeckner.de aufgenommen. Hier sprach Er mit dem Inhaber Stephan Klöckner, das ist der Bruder von Julia Klöckner, dieser wäre sehr nett gewesen...

Evtl. lässt sich auch herausfinden, wer der Eigentümer des Weingutes ist...*denk* 

            das sollten wir uns mal gemeinsam ansehen.... 

david-icke-eigenheim-fehlanzeige

             dazu könnte Julia mal ne Stellungnahme abgeben....

Erzengel Michael im Hackenheimer Ortswappen und seine Bedeutung für Deutschland 


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Von:

Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
An:Claus Plantiko <claus.plantiko@gmail.com>;
"Horst Seehofer h.a. Ministerpräsident" <horst.seehofer@stk.bayern.de>;
Partei CSU Bayern <landesleitung@csu-bayern.de>;
"angela.merkel" <angela.merkel@bundestag.de>;
Angela Merkel <angela.merkel@cdu.de>;
bettina.dickes@t-online.de;
Kaufmann Timo <sobernheim@hotmail.de>;
Bettina Lenarz <msh.ranch@gmail.com>;
Deutscher-Stammtisch-Support <info@deutscher-stammtisch.de>;
BEST-GOVERNMENT-AKADEMIE NATO-Experte Dr JB Koeppl <jbk@best-government.org>;
Info FAZ <info@faz.de>;
Hermann Fabig <hermann.fabig@t-online.de>;
Ralf Mauring <admin@post-reiter.de>;
Ralf <rvossen@gmx.net>;
Günter Koch <goldring@t-online.de>;
Roland Rieger <riegerroland@web.de>;
freikirche <freikirche@mail.de>;
"CDU - Klöckner, Julia" <julia.kloeckner@cdu.landtag.rlp.de>;
FDP <pressestelle@fdp-bundestag.de>;
Presse AfD <presse@alternativefuer.de>;
SPD <parteivorstand@spd.de>;
sigmar.gabriel@spd.de;
Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>;
Bild-Kaempft <Bild-Kaempft@bild.de>;
Presseclub WDR <presseclub@wdr.de>;
Botschaft Russ <info@russische-botschaft.de>;
Botschaft Iran <iran.botschaft@t-online.de>;
"Wake News (C)" <redaktion@wakenews.net>;
Johann Hermann <jwh.eu94@gmail.com>;
"FREIBURG-WEINGARTEN.PW" <freiburg-weingarten.pw@polizei.bwl.de>;
Die Linke <bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de>;
Gregor Gysi <gregor.gysi@bundestag.de>;
Sahra Wagenknecht2 <sahra.wagenknecht@wk2.bundestag.de>;
ROLF MÜLLER - HÖRFUNK UND PRESSEARBEIT <KreuznacherNachrichten@gmx.de>;
erich richter <erich-rheinbreitbach@gmx.de>;
Bistum Mainz <Info@bistum-mainz.de>;
Bistum Magdeburg <bischof@bistum-magdeburg.de>;
Bistum Limburg <ordinariat@bistumlimburg.de>;
"Evangelische Kirche der Pfalz," <oeffentlichkeitsreferat@evkirchepfalz.de>;
Deutsche Evangelische Allianz <info@ead.de>;
"Islamisches Zentrum Dresden e.V." <info@izdresden.de>;
"Stadt Hbr. 1. Bürgermeister" <juergen.pfeiffer@stadt-heilsbronn.de>;
"• Jüdische Gemeinde zu Berlin K.d.ö.R." <vorstand@ig-berlin.org>
Datum:25. Februar 2018 um 08:57
Betreff:Re: CIA/"Scientology" Conspiracy in Germany. Strafanzeige wegen Rechtsbeugung i.V. mit geheimdienstartiger Agententätigkeit / Verschwörung gegen die FDGO, Modus CIA/"Scientology"

  moin Herr Claus Plantiko, von welcher Verfassung sprechen Sie ? Ich erlaube mir Ihre Information zu veröffentlichen


         an Dipl. med. Meißner, bekennendes BRD Personal ( ? ) ...BRD Personal hat keine Rechtsansprüche, so sehe ich das..., so habe ich auch RSV Ralf Mauring verstanden, wie auch Baronin Erley, Johann Hermann, die JOH Bad Lippspringe und den Chef der JOH - persönlich bekannt - 

 ich werde mich für Ihre polizeiliche Zwangsvorführung mit Verhör ins Weingut Aloys Klöckner einsetzen... Julia Klöckner wird verpflichtet Sie im Dirndl zur Vernunft zu bringen zusammen mit Theo Waigel, Dr. Thomas Jungblut und Prof. Schachtschneider.....
Gerne können Sie auch freiwillig kommen mit Ihrem Hubschrauber. Frau Baronin Erley, bitte ich Sie aber mitzubringen... Diesbezügl. hatte ich mich gestern mit Ihr unterhalten..., Ihr Butler Johann wird sicher auch noch reinpassen
              

                                            bis dahin, viele Grüße an alle !  Stefan W.


Am 24. Februar 2018 um 23:57 schrieb Claus Plantiko <claus.plantiko@gmail.com>:
Die gleichzeitige Ausübung vollziehender (als Stadtrat) und rechtsprechender (als Amtsrichter) Staatsgewalt begründet den Verdacht auf Verfassungshochverrat, der Rechtsbeugung und Befangenheit als idealkonkurrierende Minora einschließt und immer dann vorliegt, wenn Beamte oder Richter wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, von Menschenrechten und –würde, arg. Art. 1(1), (2) GG, von Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. Art. 20(2) GG, und von Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben).
Verfassungshochverrat im Amt begeht auch, arg. § 13(1) StGB, wer es wissentlich, willentlich und hoheitlich pflichtwidrig unterläßt, mit seiner vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt durch befugnisgemäßen Einsatz derselben eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zu verhindern, da er rechtlich für ihre Erhaltung einzustehen hat und sein Unterlassen, da ihm nur eigens für diese Erhaltung Gewalt zugewiesen wurde, die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung unmittelbar wie durch ein Tun verwirklicht.

Verfassungshochverrat im Amt durch Unterlassen liegt als Dauerdelikt bei allen öffentlich Bedien-steten vor, solange sie nicht die Ausschreibung ihrer Dienstposten zur Beamten-/Richterwahl auf Zeit durchs Volk entweder beantragen oder diese Wahl aus Verfassungstreuepflicht in aktiv-kämpferischem Eintreten für die FDGO selber organisieren, sondern statt dessen als eingebundene, willige und gehorsame Untergebene und Teil des personellen Repressionsapparates die als verfassungswidrig erkannte gegenwärtige Gewalteneinheitstyrannis (= Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. EU-Übersicht „Separation of Powers“, Anlage; VerfGPräs Brandenburgs Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive“, DRiZ 1999, 481ff.; Volksmund: „Verklag’ die Hex’ beim Teufel!“) mit ihrem strukturierten arbeitsteilig organisierten Systemunrecht fördern, festigen und zum Funktionieren ihrer Maschinerie beitragen und so die Machthaber überhaupt erst in die Lage versetzen, ihre Aktionen zu verwirklichen.
MfG CP

Am 24. Februar 2018 um 22:48 schrieb Wilfried Meißner <vor1.akr2014@gmail.com>:

Keiner soll sagen,
er habe von überhaupt nichts was gewußt:
CIAntology ist der neue Faschismus

(frei nach Dr. Jürgen KELTSCH)

Dipl. med. Wilfried Meißner
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld

Tel. 03671-528932 bzw. 0171-1143471
Saalfeld, den 24.02.2018

Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
Schildstraße 81

96050 Bamberg
perFax: 0951/9129-209


Betreff: Strafanzeige gegen Ralf Dischinger, GAL Bamberg, Mitglied des Stadtrates der Stadt Bamberg1, Richter am Amtsgericht Rudolstadt, Zweigstelle Saalfeld,
Tatvorwurf: Rechtsbeugung, Beleidigung, Bedrohung, möglicherweise im Zusammenhang mit der einer bestehenden Bindung zum System „Scientology“
Tatort: Amtsgericht Saalfeld, Beulwitzer-Str. 10, 07318 Saalfeld, Saal 0.14
Tatzeit: 07.12.2017, nachmittags. Verhandlung zur Sache 122 Js 1850/27 5 Cs

Tatsachen

Ich war am 7.12.2017 Beistand für die Angeklagte, Frau XXXX Müller, wohnhaft in XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX. Der Beschuldigte war mir gegenüber schon vorher (im Sommer 2017) verhaltensauffällig geworden, indem er Wissen über mich zu haben behauptete, das er in Wahrheit gar nicht haben und in ein mich betreffendes Verfahren einbringen konnte bzw. durfte. Befragt, ob er dem Grundgesetz oder der Jurisdiktion des Scientology-System gegenüber loyal ist und ob er geheimdienstliche (Gerüchtestreu-)Methoden anwende, schwieg er beharrlich.

Glaubhaftmachung: Vorlage der entsprechenden Anfrage in Kopie erfolgt nachträglich

Sogleich als er mich am 07.12. erblickte, sagte der Beschuldigte vor der versammelten Öffentlichkeit: „Sie, Herr Meißner, sind aber heute noch nicht dran!“ Als ich erklärte, nur als Beistand gekommen zu sein, antwortete der Beschuldigte: „Dann benehmen Sie sich aber heute!“. „Nur für den Fall, daß Sie sich anständig benehmen, dürfen Sie hier vortragen“. Eine Erläuterung, wieso ich je unanständig gewesen sein sollte, gab er nicht ab.

Im Prozessverlauf fiel auf, daß er an entscheidenden Punkten sich weigerte, auf den Sachvortrag der Angeklagten einzugehen. Er zeigte sich beispielsweise regelrecht verärgert darüber, daß Frau Müller das Bundesdatenschutzgesetz als beachtliche Rechtsgrundlage für ihre Sichtweise anführte. Da zeigte er eine Grimasse wie bei Ekel. Anträge auf Protokollierung nahm er nicht an. Immer wieder unterbrach er die Angeklagte in ihrer Rede. Als er nach der Zeugenvernehmung sofort zum Plädoyer der Staatsanwältin übergehen ließ, ohne daß Widersprüche zwischen der Darstellung zweier Zeuginnen und dem Sachvortrag der Angeklagten ausgeräumt bzw. ausermittelt wurden, besprachen wir (Frau Müller und ich), daß wir einen Antrag auf Ablehnung wegen begründeter Besorgnis der Befangenheit stellen. Dies geschah dann auch, wobei der Richter uns nicht erlaubte, daß wir die Schreibkraft oder die Rechtsantragsstelle zu Hilfe nehmen durften. Er zwang uns zu einer handschriftlichen Erklärung, die in der Akte liegen müsste.

Die Bearbeitung des Ablehnungsantrages soll angeblich durch den Richter Keller erfolgt sein. Dessen angebliche dienstliche Äußerung las der Beschuldigte vor, ohne sie uns vorzulegen. Die Angeklagte frage extra nach, ob sie eine Beschlusskopie bekäme. Daraufhin äußerte der Beschuldigte: „Ja, aber nicht heute“. In seinen Ausführungen hieß es, der Herr Keller habe auf der Grundlage eines Protokolls entschieden, das den Verhandlungsverlauf bis dahin aufgezeichnet haben würde. Gründe, eine Befangenheit des Richters anzunehmen, soll er keine gesehen haben.

In unseren Schlussworten beschwerten wir uns über diesen Beschluss des Richters Keller und verlangten ein Protokoll der Sitzung. Daraufhin äußerte der Richter Dischinger: „Na, ein Protokoll gibt’s nicht!“ „Frau Müller das wissen Sie doch – STPO!“. Frau Müller hatte auch verlangt, vor einer Entscheidung durch das Gericht, eine Vorlage beim EuGH zu datenschutzrechtlichen Grundlagen zu veranlassen. Der Beschuldigte reagierte daraufhin gelangweilt, als sei dieser Antrag so unbeachtlich, wie überhaupt alles, was die Angeklagte und ich vorgetragen hatten. Auch drohte er, wenn die Angeklagte weitermache, würde sie im Gefängnis landen und es mit ihrem Studium Probleme geben.

Er verkündete sodann das Urteil.

Soweit ich weiß, ist bis heute über den Widerspruch zum Beschluss über den Ablehnungsantrag nicht entschieden worden. Ebenso sollen die Anträge auf Übersendung des Verhandlungsprotokolls und Akteneinsicht bis heute ungehört geblieben sein.

Dafür erfahre ich gerade, daß die Angeklagte, die gegen das Urteil in Berufung gegangen ist, bereits eine Ladung zum Verhandlungstermin beim LG Gera erhalten hat. Termin soll am 14.03.2018 sein.

In Bezug auf die Urteilsbegründung, die ich selber noch nicht gelesen habe, verweise ich auf die anhängende Kopie der Berufungsbegründung vom 31.12.2017.

Anlage 1 (mit Sendebericht 5 S)

Demnach basiert das Urteil wohl auf einer Legende (Aliud-Urteil).

Beurteilung aus meiner Sicht

Aus meiner Sicht handelte der Richter in der von mir erlebten Verhandlung völlig unprofessionell aus reiner Willkür und beugte Recht. Im Zusammenhang mit dem mir gegenüber gezeigten Verhalten (Gerüchtestreuerei in einem mich betreffenden Verfahren wie auch vor der Verhandlung, Weigerung, sich zur Loyalität ggü. dem Grundgesetz und den darauf aufbauenden Pflichten für die richterliche Tätigkeit zu bekennen), gehe ich davon aus, daß sich der Beschuldigte im Rahmen einer denkbaren Verpflichtungserklärung gegenüber dem System „CIA/Scientology“ vor Strafverfolgung sicher fühlen könnte, weil möglicherweise die Kollaborationsrichtlinie bzw. „Zusammenarbeitsrichtlinie“ noch wirksam ist, von der der Sohn des möglicherweise von XXX-Agenten ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, Herr Prof. Michael Buback, in einem Leserbrief für den Spiegel (Nr 25/2015, veröffentlicht am 27.06.2015) schrieb: Ein Täter, ein Opfer und ein Bundes-anwalt reflektieren die gescheiterte Aufklärung von RAF-Verbrechen Nur der Bundesanwalt hat die Pflicht, das Attentat aufzuklären. Mord verjährt nicht. Was unternahm er seit 2007 in den Ermittlungen gegen Stefan Wisniewski, der gemäß Haag-Mayer-Plan ins Tatortgebiet abfuhr mit Sonnenberg und Verena Becker, die 1981 beim Verfassungsschutz aussagte? Die Fehler und Versäumnisse, auch das Verschwinden des Fluchtautos und das Durchwinken der am Tatort in ihren Autos sitzenden Zeugen ohne Registrieren ihrer Namen, entsprechen nicht der Strafprozessordnung, eher der "Zusammenarbeitsrichtlinie", die damals galt. Danach können sich Geheimdienste, insbesondere wenn ihre geheimen Mitarbeiter als Beschuldigte oder Zeugen in Verfahren involviert sind, mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen, die die Polizei anweist, mit weiteren Ermittlungen innezuhalten. Wenn dies noch so gilt, ist nach dem Sinn auch anderer Prozesse zu fragen, etwa dem gegen den NSU. Michael Buback, Göttingen“ (zu erreichen unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-135692260.html).

Wenn die Kollaborationsrichtlinie noch gilt, ist selbstverständlich auch nach dem Sinn des Prozesses gegen XXXX Müller zu fragen bzw. nach den Hintergründen des regelrecht unsinnigen bzw. einer Art Privatlogik folgenden Verhaltens des Beschuldigten, den ich, wäre ich seitens eines Gerichts mit der psychiatrischen Exploration beauftragt, entsprechend dem Vorschlag von Janovsky (Kriminalistik 7/99) vor laufender Kamera so befragen würde, daß für das erkennende Gericht kein Manipulationsverdacht aufkommen könnte. Vgl. meine Bayreuther Transparenzinitiative:


in der Anlage 2 ( 3 S)

Ich habe bei Ihnen Strafanzeige erstattet in Kenntnis der Tatsache, daß der Beschuldigte für die GAL im Stadtrat politisch agiert und, weil der Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky um die CIA/Scientology-Mißbrauchsmöglichkeiten weiß, über welche der Rechtsanwalt Graham Berry (Los Angeles) 2008 vor dem Innensenat in Hamburg referierte.


Ich übersende einen Ausdruck der deutschen Übersetzung dieses Referats in der Anlage 33 (8 S)

Andererseits erscheint es fraglich, ob die Sachbearbeitung in Bamberg erfolgen sollte, da sich auch Herr Janovsky nicht äußert zu der am 30. Juli 2015 (!) gestellten Loyalitätsfrage GG / Bayerische Verfassung vs. CIA/Scientology (http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-richter-und-staatsanwaelte/scientology-ciantology-conspiracy-uncloaked-602-thomas-janovsky-generalstaatsanwalt-zu-bamberg.html)

Einen Ausdruck der damals übermittelten Loyalitätserklärung finden Sie in der Anlage 4 (S 2 von 9 S)

Eine Sachbearbeitung bei der Staatsanwaltschaft Gera kommt ebenso nicht in Frage, weil der leitende Oberstaatsanwalt Villwock sowie der immer wieder ins Gerede bekommene Staatsanwalt Petzel ebenfalls zum CIA/Scientology-Thema schweigen. An und für sich halte ich eine Sachbearbeitung durch den Generalbundesanwalt für angemessen bzw. es könnte seitens der Bamberger Kriminalpolizei eine Sonderkommission eingerichtet werden. Denn mir ist bekannt, daß auch in Bayern die Vorstellung existiert, die Herrschenden gehörten einem Kreis von Leuten an, die mit ebenso skrupellos Agierenden in den USA kollaborieren.

Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages steht vor der Aufgabe, den Generalbundesanwalt bezüglich seiner Loyalität zum Grundgesetz zu überprüfen. Am 03. September 2017 wurde seitens des Vereins Anti-Korruption. Reformation 2014 öffentlich eine entsprechende Petition eingereicht:


Antrag

Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Bei etwaigen Rückfragen bin ich jederzeit zu Auskünften und zur polizeilichen Vernehmung bereit.
Hochachtungsvoll


Dipl. med. Wilfried Meißner




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