wir "müssen" wieder in die Staatlichkeit...
Gott - Mensch, außer Gott sollte nichts über dem Menschen stehen
Gottes Gesetz - menschliche Gesetze / UCC und Common Law
Regierungswechsel: bürgerliches Recht statt Seerecht !!
Staatsrecht - Handelsrecht
Anweisung an die "Meldeämter" - kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise
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Öffentliches Recht ist nur das legal per Vollmacht übertragene Recht
Auszug:
...Rechtdurchbrechung aus privaten Interessen oder gewollter, organisierter Unkenntnis (die nicht erlaubt ist), geht zu privater Last und Haftung des Bediensteten, der Privatinteresse in öffentlichem Dienst betreibt (BGB § 823, BGB § 839, StGB §81, StGB § 92, Abs. 2, 2 und Abs. 3, 3).
Dies ist zudem ein Treuebruch und kriminelle Handlung gegen das Grundgesetz und gegen den Eid, der die einzige Erlaubnis für sein Handeln darstellt.
Die
Frage, ob die ranghöchste Rechtsnorm überhaupt wichtig sei, kann ein
POLIZIST, oder anderer Bediensteter, der das ja nicht kennt, gar nicht
beurteilen.
Ein
POLIZIST erklärte dem IFR im Audit, dass in seiner Ausbildung die
Empfehlung gegeben wurde, nach der sogenannten 80/20-Regel zu lernen.
Diese „Regel“ wurde ihm so erklärt, dass mit 20% Aufwand, 80% des erforderlichen Wissens gelernt würde.Für die restlichen 20% Wissen sei jedoch 80% Aufwand erforderlich – und das sei lerntechnisch zu viel Aufwand. (!!!)
Ein anderer POLIZIST in diesem Audit wurde dazu gefragt, ob auch er die restlichen 20% in denen es um Grundrecht und Menschenrecht geht, nach dieser Regel wegließe, sagte „ja – ich weiss genug!“
Wer
sogar zu seiner Ausrede mit Wissen und Willen erklärt, er lerne nach
der 80/20 Regel seine Pflichten, der begeht mit Vorsatz
Verfassungsdurchbrechung der ranghöchsten Rechtsnorm, auf die er
vereidigt wurde und die überhaupt seine gesamte Beauftragungsgrundlage
darstellt!
Anstatt Unschuldige mit Vorurteilsbegriffen, frei erfundenen Anschuldigungen auszusetzen, muss ein Rechtsstaat Beweise liefern.
In einem Unrechtsstaat aber, ist natürlich nur Gewalt nötig, um
Jeden, der Verfassungsbruch nicht durchgehen lässt, als angeblichen
„Querulanten“ zu bezeichnen, um ihn niederzustrecken.
Das
ist, als würde der Gast Gammelfleisch auf seinem Teller entdecken, das
er nicht bestellt hat, das gesundheitsschädigend ist, und dass er
keinesfalls auch noch bezahlen müsste.
Dieser Gast wird sodann als „Querulant“ und „Zechpreller“
verunglimpft und dieses Unrecht wird auch noch von der zweckmäßig
organisiert nicht gebildeten POLIZEI vollstreckt.
Der
Mensch im vollen Bewusstsein seiner Grundrechte und Menschenrechte,
gibt seine Rechte niemals zur Disposition, auch und gerade dann nicht,
wenn ihm als einziges Argument, damit er sein Recht aufgibt,
entgegengebracht wird:
„Wir machen das hier immer so, die Anderen tun es auch!“.....
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