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Montag, 26. März 2018

Öffentliches Recht ist nur das legal per Vollmacht übertragene Recht / Staatsrecht - Handelsrecht

                 Polizisten sollten bei Rechtsunsicherheit remonstrieren und beim Zusammenschluss mitmachen

                  wir "müssen" wieder in die Staatlichkeit...

Gott - Mensch, außer Gott sollte nichts über dem Menschen stehen

Gottes Gesetz - menschliche Gesetze / UCC und Common Law

Regierungswechsel: bürgerliches Recht statt Seerecht !!

Staatsrecht - Handelsrecht

Anweisung an die "Meldeämter" - kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise


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Öffentliches Recht ist nur das legal per Vollmacht übertragene Recht 

Auszug:

 
...Rechtdurchbrechung aus privaten Interessen oder gewollter, organisierter Unkenntnis (die nicht erlaubt ist), geht zu privater Last und Haftung des Bediensteten, der Privatinteresse in öffentlichem Dienst betreibt (BGB § 823, BGB § 839, StGB §81, StGB § 92, Abs. 2, 2 und Abs. 3, 3).
Dies ist zudem ein Treuebruch und kriminelle Handlung gegen das Grundgesetz und gegen den Eid, der die einzige Erlaubnis für sein Handeln darstellt.
Die Frage, ob die ranghöchste Rechtsnorm überhaupt wichtig sei, kann ein POLIZIST, oder anderer Bediensteter, der das ja nicht kennt, gar nicht beurteilen.
Ein POLIZIST erklärte dem IFR im Audit, dass in seiner Ausbildung die Empfehlung gegeben wurde, nach der sogenannten 80/20-Regel zu lernen.
Diese „Regel“ wurde ihm so erklärt, dass mit 20% Aufwand, 80% des erforderlichen Wissens gelernt würde.
Für die restlichen 20% Wissen sei jedoch 80% Aufwand erforderlich – und das sei lerntechnisch zu viel Aufwand. (!!!)
Ein anderer POLIZIST in diesem Audit wurde dazu gefragt, ob auch er die restlichen 20% in denen es um Grundrecht und Menschenrecht geht, nach dieser Regel wegließe, sagte „ja – ich weiss genug!“
Wer sogar zu seiner Ausrede mit Wissen und Willen erklärt, er lerne nach der 80/20 Regel seine Pflichten, der begeht mit Vorsatz Verfassungsdurchbrechung der ranghöchsten Rechtsnorm, auf die er vereidigt wurde und die überhaupt seine gesamte Beauftragungsgrundlage darstellt!
Anstatt Unschuldige mit Vorurteilsbegriffen, frei erfundenen Anschuldigungen auszusetzen, muss ein Rechtsstaat Beweise liefern.
In einem Unrechtsstaat aber, ist natürlich nur Gewalt nötig, um Jeden, der Verfassungsbruch nicht durchgehen lässt, als angeblichen „Querulanten“ zu bezeichnen, um ihn niederzustrecken.
Das ist, als würde der Gast Gammelfleisch auf seinem Teller entdecken, das er nicht bestellt hat, das gesundheitsschädigend ist, und dass er keinesfalls auch noch bezahlen müsste.
Dieser Gast wird sodann als „Querulant“ und „Zechpreller“ verunglimpft und dieses Unrecht wird auch noch von der zweckmäßig organisiert nicht gebildeten POLIZEI vollstreckt.
Der Mensch im vollen Bewusstsein seiner Grundrechte und Menschenrechte, gibt seine Rechte niemals zur Disposition, auch und gerade dann nicht, wenn ihm als einziges Argument, damit er sein Recht aufgibt, entgegengebracht wird:
„Wir machen das hier immer so, die Anderen tun es auch!“.....

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