das scheint mir doch ein ziemlicher Unsinn zu sein....
...ich kann davor momentan nur warnen
ein Staatenloser kann sich nicht auf staatliche Gesetze und Rechte berufen, oder ?
Name
/ Familienname, Name: juristische Person = deutsch = staatenlos,
natürliche Person: Familiename = Staatsangehörigkeit zu den
Bundesstaaten
siehe dazu auch:
Dr. Matthias Fischbach - Rechteträger an Grund und Boden
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Mit einer Staatsangehörigkeit macht der Mensch sich selbst zur Sache!
ich habe mich soeben mit Frau Erley beraten, Sie sieht das so wie ich...
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