erhalten per mail von der JOH Süd
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Einige Kreiswahlleiter
hatten die Behandlung der Beschwerden abgelehnt, ein SUPER
Eigentor, denn jetzt können wir parallel zum
Beschwerdeverfahren nach dem Bundeswahlrecht alle diese
Kreiswahlleiter und deren Wahlkommisionsmitglieder und den
Bundeswahlleiter wegen Beihilfe zum Wahlbetrug in einem
Strafverfahren wegen Rechtsbeugung des
Bundesbereinigunggesetzes und wegen Wahlbetrug durch
Mißachtung des Tillessen-Urteils bei Tribunal General
anzeigen.
Der Schriftsatz dazu ist gerade in Arbeit.
Damit fliegen die Mittäter aus ihren „öffentlichen Amt“
weil die Mindeststrafe für Verstoß gegen dasn
Bundesbereinigungsrecht mittels Rechtsbeugung §§ 105 –
108e StGB mehr als ein Jahr ist.
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