siehe dazu auch:
Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR
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EuGH: Deutsche Justiz ist nicht unabhängig
Auszug:
In einem Urteil vom 27.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof
befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei. Was eigentlich
ein Skandal sein dürfte, findet in den Mainstream-Medien jedoch kaum
Beachtung. Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH nicht nur, dass die
deutsche Justiz nicht unabhängig vom Bundesjustizminister ist, sondern
legt nahe, dass Deutschland somit kein Rechtsstaat im herkömmlichen Sinn
der Gewaltenteilung sei.
Zu dieser Erkenntnis kam es, weil der EuGH urteilte, dass die
deutschen Staatsanwaltschaften nicht zur Ausstellung eines Europäischen
Haftbefehls befugt sind. Der EuGH begründete dies damit, dass die
deutschen Staatsanwaltschaften „keine hinreichende Gewähr für ihre
Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive böten. Hingegen biete der
Generalstaatsanwalt von Litauen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit,
urteilte der EuGH am 27.05.2019.
Zu diesem Urteil kam es, weil sich in Irland einige Männer gegen ihre
Auslieferung auf Grundlage von europäischen Haftbefehlen gewehrt hatten
und vor den EuGH gezogen waren. Es ging um zwei Litauer und einen
Rumänen, die von deutschen und litauischen Behörden per europäischen
Haftbefehl gesucht wurden und in Irland gegen ihre Auslieferung geklagt
hatten. Die drei Betroffenen machten geltend, dass die deutschen
Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt von Litauen nicht zur
Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt seien, da sie keine
„Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses über den Europäischen
Haftbefehl seien.
Irische Gerichte ersuchten daraufhin beim EuGH um Auslegung des
Rahmenbeschlusses und so kam der EuGH zu seinem Urteil: „Es sei
gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung deutscher
Staatsanwaltschaften, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, im
Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden
Bundeslandes unterworfen werden könnte. Daher erfüllten sie eines der
Erfordernisse für ihre Einstufung als ‚ausstellende Justizbehörde‘ im
Sinne des Rahmenbeschlusses nicht, und zwar das Erfordernis, der einen
solchen Haftbefehlt vollstreckenden Justizbehörde die Gewähr für
unabhängiges Handeln im Rahmen seiner Ausstellung zu bieten.“
Im deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Paragraf 146 steht:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen
ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Paragraf 147 GVG regelt, wer der
Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist: Es sind die jeweiligen
Justizminister. In einem Rechtsstaat muss die Justiz aber unabhängig von
der Regierung sein. Dies ist in Deutschland offenbar nicht gegeben, wie
der Europäische Gerichtshof festgestellt hat.
Das Handelsblatt kommentierte die Entscheidung des EuGH
folgendermaßen: „Bund und Länder sehen in dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber
Staatsanwälten anzutasten.“ Rechtsstaat ade. Bleiben Sie unabhängig – lesen Sie hier weiter.
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