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Freitag, 2. August 2019

EuGH: Deutsche Justiz ist nicht unabhängig / Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR

              siehe dazu auch:

Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR


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EuGH: Deutsche Justiz ist nicht unabhängig 

Auszug:

 
In einem Urteil vom 27.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei. Was eigentlich ein Skandal sein dürfte, findet in den Mainstream-Medien jedoch kaum Beachtung. Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH nicht nur, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig vom Bundesjustizminister ist, sondern legt nahe, dass Deutschland somit kein Rechtsstaat im herkömmlichen Sinn der Gewaltenteilung sei.
Zu dieser Erkenntnis kam es, weil der EuGH urteilte, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sind. Der EuGH begründete dies damit, dass die deutschen Staatsanwaltschaften „keine hinreichende Gewähr für ihre Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive böten. Hingegen biete der Generalstaatsanwalt von Litauen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit, urteilte der EuGH am 27.05.2019.
Zu diesem Urteil kam es, weil sich in Irland einige Männer gegen ihre Auslieferung auf Grundlage von europäischen Haftbefehlen gewehrt hatten und vor den EuGH gezogen waren. Es ging um zwei Litauer und einen Rumänen, die von deutschen und litauischen Behörden per europäischen Haftbefehl gesucht wurden und in Irland gegen ihre Auslieferung geklagt hatten. Die drei Betroffenen machten geltend, dass die deutschen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt von Litauen nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt seien, da sie keine „Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl seien.
Irische Gerichte ersuchten daraufhin beim EuGH um Auslegung des Rahmenbeschlusses und so kam der EuGH zu seinem Urteil: „Es sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung deutscher Staatsanwaltschaften, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslandes unterworfen werden könnte. Daher erfüllten sie eines der Erfordernisse für ihre Einstufung als ‚ausstellende Justizbehörde‘ im Sinne des Rahmenbeschlusses nicht, und zwar das Erfordernis, der einen solchen Haftbefehlt vollstreckenden Justizbehörde die Gewähr für unabhängiges Handeln im Rahmen seiner Ausstellung zu bieten.“
Im deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Paragraf 146 steht: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Paragraf 147 GVG regelt, wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist: Es sind die jeweiligen Justizminister. In einem Rechtsstaat muss die Justiz aber unabhängig von der Regierung sein. Dies ist in Deutschland offenbar nicht gegeben, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat.
Das Handelsblatt kommentierte die Entscheidung des EuGH folgendermaßen: „Bund und Länder sehen in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten.“ Rechtsstaat ade. Bleiben Sie unabhängig – lesen Sie hier weiter.

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