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Donnerstag, 22. Februar 2018

"Amtsgericht" erkennt "Staatsangehörigkeitsurkunde" nicht an

                   erhalten per mail, wie mir Detlef Norbert berichtete, würde Ihm ein korrekter Personalausweis verwehrt. Am besten Er spricht mal mit der JOH und dem RSV, bei der JOH hat der Zusender sich schonmal angemeldet

JOH Riedbach, Detlef Norbert L e d e r m a n n Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt
bei der JOH angemeldet
Tel.: 09526 / 9505665  

     die meisten von uns haben wohl ähnliche Probleme, ich / wir fordern kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise, sprecht diesbezügl. mal mit der JOH und dem RSV und macht mit beim Zusammenschluss, google: BRD Abmeldung, Vordrucke

 
Axel Thiesmeier - Vorstand der JOH - Interimamt nach Deutschem Recht
Tel.: 05732 / 9071489

Ralf Mauring, Rechtsachverständiger Tel.: 05406 / 6839050

JOH Rinteln - Löhne
Jörg Pagels Funk Nr.: 0172 / 6752650


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 Am 20. Februar 2018 um 11:35 schrieb dn 1963 <DNL-Riedbach.ICCJV@outlook.de>:

Gegen 14:15 wurden wir beim Einlaß durchsucht und in den Nebenraum der "Urkundsbeamten" geführt. Im Raum war ein Justiz "Beamter" und die "Urkundsbeamtin". Sie forderte auf, sich zunächst auszuweisen.
Da ich keine juristische Person administriere, sondern einzig die natürliche Person (Bundesstaatsangehörige) in Form des Staatsangehörigkeitsausweises mit ESTA Nr. und Apostille durch die Regierung von Unterfranken vorlegte,
wurde darauf bestanden einen Lichtbildausweis (Perso, Führerschein, Krankenversicherungskarte) vorzulegen. Ich erwiderte erneut, ich führe keine juristische Person. Daraufhin wurde der Direktor des "Amtsgerichtes" hinzugeholt,
der die Aussage der "Urkundsbeamtin" bekräftigte und bei nicht vorlegen einer juristischen Person, könne keine Akteneinsicht genommen werden.

Beim Hinweis dass dieser Ausweis seitens "Landratsamt" ohne Lichtbild ausgestellt wurde, jedoch die Personalien der natürlichen Person stichhaltig vorliegen und sie darauf hin, mich als menschliches Wesen durch den Besitz der mitgeführten Akten,
sowie das Schreiben der Gestattung der Akteneinsicht authentifizieren könnten, wurde der Direktor energisch und verwies mich aus dem Gebäude.
Der Zeuge der dabei war (Menschenrechtsrat) und eine Bevollmächtigung von mir ausgestellt dabei hatte, wurde ebenfalls aus dem Gericht verwiesen.
Die Forderung dies schriftlich zu bestätigen, dass nur Akteneinsicht erhält, der sich durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises einer juristischen Person ausweist, wurde nicht gewährt.

Komisch ist, dass Verhaftungen (seit 10.2016 bis 10.2017 viermal) ohne Vorlage eines dieser Ausweise dennoch durchgeführt werden. Bei der Verhaftung wird nicht darauf geschaut, ob das menschliche Wesen auch wirklich entsprechende Person stellt (ministriert).
Hier bekommt man durch Polizeibedienstete wie Norbert Mohr (Leiter der Polizeiinspektion Haßfurt) nur zu hören „ der (Mann) Detlef kann die Zelle verlassen, der HERR LEDERMANN bleibt da.
Beim Vorschlag Sie können die Geburtsurkunde(Person) zur Inhaftierung gerne mitnehmen zur Inhaftierung, den Detlef (Mann aus Fleisch und Blut) wird freigelassen, wird nicht akzeptiert.
Dies verstößt nicht nur gegen das Rechtschutzbedürfnis auf faire Verhandlung sondern auch gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes der Fassung Mai 1949, gegen SHAEF und SMAD Befehle,
sowie EMRK durch die Degradierung des menschliche Wesens zur Sache und Aufnötigen der Sache mit dem Menschen. 

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