JOH Riedbach, Detlef Norbert L e d e r m a n n Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt
bei der JOH angemeldet
Tel.: 09526 / 9505665
die meisten von uns haben wohl ähnliche Probleme, ich / wir fordern kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise, sprecht diesbezügl. mal mit der JOH und dem RSV und macht mit beim Zusammenschluss, google: BRD Abmeldung, Vordrucke
Axel Thiesmeier - Vorstand der JOH - Interimamt nach Deutschem Recht
Tel.: 05732 / 9071489
Ralf Mauring, Rechtsachverständiger Tel.: 05406 / 6839050
JOH Rinteln - Löhne
Jörg Pagels Funk Nr.: 0172 / 6752650
************************************************
Am 20. Februar 2018 um 11:35 schrieb dn 1963 <DNL-Riedbach.ICCJV@outlook.de
Gegen
14:15 wurden wir beim Einlaß durchsucht und in den Nebenraum der
"Urkundsbeamten" geführt. Im Raum war ein Justiz "Beamter" und die
"Urkundsbeamtin". Sie forderte auf, sich zunächst auszuweisen.
Da
ich keine juristische Person administriere, sondern einzig die
natürliche Person (Bundesstaatsangehörige) in Form des
Staatsangehörigkeitsausweises
mit ESTA Nr. und Apostille durch die Regierung von Unterfranken
vorlegte,
wurde
darauf bestanden einen Lichtbildausweis (Perso, Führerschein,
Krankenversicherungskarte) vorzulegen. Ich erwiderte erneut, ich
führe keine juristische Person. Daraufhin wurde der Direktor des
"Amtsgerichtes" hinzugeholt,
der
die Aussage der "Urkundsbeamtin" bekräftigte und bei nicht vorlegen einer
juristischen Person, könne keine Akteneinsicht genommen
werden.
Beim
Hinweis dass dieser Ausweis seitens "Landratsamt" ohne Lichtbild
ausgestellt wurde, jedoch die Personalien der natürlichen Person
stichhaltig vorliegen und sie darauf hin, mich als menschliches Wesen
durch den Besitz der mitgeführten Akten,
sowie
das Schreiben der Gestattung der Akteneinsicht authentifizieren
könnten, wurde der Direktor energisch und verwies mich aus dem
Gebäude.
Der
Zeuge der dabei war (Menschenrechtsrat) und eine Bevollmächtigung von
mir ausgestellt dabei hatte, wurde ebenfalls aus dem Gericht
verwiesen.
Die
Forderung dies schriftlich zu bestätigen, dass nur Akteneinsicht
erhält, der sich durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises
einer juristischen Person ausweist, wurde nicht gewährt.
Komisch
ist, dass Verhaftungen (seit 10.2016 bis 10.2017 viermal) ohne Vorlage
eines dieser Ausweise dennoch durchgeführt werden. Bei
der Verhaftung wird nicht darauf geschaut, ob das menschliche Wesen
auch wirklich entsprechende Person stellt (ministriert).
Hier
bekommt man durch Polizeibedienstete wie Norbert Mohr (Leiter der
Polizeiinspektion Haßfurt) nur zu hören „ der (Mann) Detlef
kann die Zelle verlassen, der HERR LEDERMANN bleibt da.
Beim
Vorschlag Sie können die Geburtsurkunde(Person) zur Inhaftierung gerne
mitnehmen zur Inhaftierung, den Detlef (Mann aus Fleisch
und Blut) wird freigelassen, wird nicht akzeptiert.
Dies
verstößt nicht nur gegen das Rechtschutzbedürfnis auf faire Verhandlung
sondern auch gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes
der Fassung Mai 1949, gegen SHAEF und SMAD Befehle,
sowie EMRK durch die Degradierung des menschliche Wesens zur Sache und Aufnötigen der Sache mit dem Menschen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen