Jurij Below: BRiD: Selbstverteidigung auch bei der StPO möglich
Geschrieben von deutschelobby - 24/10/2013
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von Jurij Below
Da meine Geschichte mit dem § 130 StGB diesmal unglaublich schnell endete, bitte ich Dich meinen Kommentar dazu zu veröffentlichen. Vielleicht kann jemand von meinen Methoden Gebrauch machen: sich also selbst aktiv verteidigen.
Am 6. Mai habe ich ein Vorladung ins Polizeipräsidium Frankfurt bekommen: http://www.jubelkron.de/index-Dateien/anhang.htm. Und dann so was: EINE „ÜBERRASCHUNG“: Am 30. August 2013 wollte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, AZ 6111 Js 220874/13 nicht lang diskutieren, nachdem sie von mir durch meine Erklärung über einen groben Verstoß der Justizbehörden in der BRiD gegen die Grundrechte der Bürger durch „Meinungsdelikte“ belehrt wurde. Heute habe ich eine sehr lakonische Botschaft aus Frankfurt bekommen: „Das Ermittlungsverfahren gegen Jurij Below in Frankfurt wegen des Verdachts § 130 StGB wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).“- Noffke, Staatsanwältin“ § 170 (2) lautet: Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
In der Zeit zwischen 6. Mai und 20. August 2013 u. a. habe ich die Justizbehörde in Frankfurt an die UN-„Charta der Menschenrechte“ (1948) erinnert, und insbesondere an das Grundgesetz (1949) für BRD (Art. 1-19), das 1949-2013 über 140.000 Bürger wegen „Meinungs-Delikten“ durch nicht legitime Gerichte der BRD – die bis heute keine Souveränität hat – Repressalien und anderen Schikanen ausgesetzt. Ferner habe ich erklärt, dass das BRD-Rechtsystem hat in diesem Bereich viele Attribute des jüdisch-bolschewistischen totalitären Systems in Rußland (1917-1991) übernommen, bei dem der Beweisaufnahme durch mündlichen Gerichtsverfahren praktisch abgeschafft worden waren. In der BRD, wie auch in der „UdSSR“ ist seit Jahren eine Bevorzugung der Juden zum höchsten Prinzip pervertiert. Bei Finanz-, Wirtschafts- und Medienselbstjustiz an der Stelle des Gesetzes herrscht nun „Holocaust-Rechtsbewusstsein“, welches auch durch sog. „Offenkundigkeit“ sein „Rechts“-Unwesen treibt und sich stetig um weitere Beschränkungen des Bürgerrechts durch Lügen, Zensur und Verbote kümmert.
Hier ist ein Auszug von Leitsätzen des BVerfG: zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 – 1 BvR 2150/08 – § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück.
“Das
Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung
rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in
Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.”
Hier ist ein anderes Dokument: „Im Rahmen der 102. Tagung des
Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in
Genf). Die Abteilung MR der UN entschied klipp und klar, daß
insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu schützendes Rechtsgut
der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden
dürfe!“ Das Komitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschloss:
“Gesetze,
die für Aussprache der Meinungen über HISTORISCHE FAKTEN unter Strafe
stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die der Konvention,
durch Vertragsstaaten in Bezug auf die Achtung der Meinungsfreiheit und
freie Meinungsäußerung auferlegt. Die Konvention erlaubt kein
allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrigen Meinung oder einer
falschen Interpretation von Ereignissen der Vergangenheit.
Einschränkungen des Rechts der Meinungsfreiheit darf nicht verhängt
werden und im Hinblick auf die Meinungsfreiheit sollte sie nicht über das in Absatz 3 Erlaubte oder Vorgeschriebene nach Artikel 20 gehen.“
(MR Charta Art 19: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit
und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne
Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu
empfangen und zu verbreiten.“ Art. 20: „1. Alle Menschen haben das
Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen
zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung
anzugehören.“)Zwar ist in der BRD eine Selbstverteidigung eines Angeklagten nur bei den Amtsgerichten und im Bereich der ZPO möglich, doch es gibt kein einziges Dokument, dass die Selbstverteidigung auch bei der StPO klar und deutlich ausschließt. Meine Auskunft darüber habe ich erstmals vor mehr als 20 Jahren vom damaligen Generalbundesanwalt Dr. Ludwig Martin (1909-2010) geholt. Er hat mir ganz einfach erklärt: quod non est licitum lege, necessitas facit licitum (alles was nicht ausdrücklich „de jure“ verboten ist, sollte de facto erlaubt sein).
Das ist eine Bombe unter dem Arsch jedes Tyrannen: er kann den Untertanen nicht verbieten zu sprechen und die Untertanen dürfen sich das im Notfall (necessitas) erlauben.
Liebe Grüße aus Frankfurt – JB
4 Kommentare:
Liebe Freunde,
Danke für Veröffentlichung meines Berichtes.
Nur eine Frage: wem ist in Sinn gekommen hier eine Kopie meins "DEUTSCH-Ausweises" zu platzieren. Zwar diesen ist nicht ein Jahr gültig, aber wurde vor zwei Jahren durch Zigeuner gestohlen und deswegen durch die Polizei annulliert. Inzwischen tauchte dieser "Ausweis" bei einem Türke in Frankfurt, der mit ihm versuchte ein Auto zu kaufen, also seine Identität zu bestätigen - der Türke sitz nur im Knast. Und ich habe noch blöden biometrischen Paß bekommen.
Es wäre für mich eine große Ehre, wenn Sie die zwei Artikeln von mir (siehe Hinweis ganz oben http://www.jubelkron.de/index-Dateien/anhang.htm ) - dort findet man weitere Hinweise auf zuerst inkriminierten Artikeln, die nach einer Erklärung von Staatsanwältin Noffke in dem Sie "den Artikel 5 des GG berücksichtigt" und u.a. feststellt, dass ich keine Billigung des Holocaust bzw. Schimpfung der Juden betreibe. Von wegen Rücksicht auf freie Meinung (Art. 5 GG) - in diese Zeit wurden weiteren 2 Bürger in Deutschland verhaftet und rechtskräftig verurteilt worden. Und was sollte "Billigung des Holocaust" bedeuten? Wenn ich diesen Holocaust nicht lobe, dann warum die anderen, die angeblich den Holocaust "billigen" - trotzdem ins Kerker gesperrt werden? Ich kann dass nur so verstehen, dass die organisierten Juden wünschen sich viel mehr den toten Glaubensbrüder...
Also diese zwei Berichte sind nicht mehr strafbar:
http://www.news4press.com/VON-JUDEN-UND-IHREN-TATEN-_735849.html und
http://www.news4press.com/"WESENTLICHES-BEHALTEN-UNWESENTLIC_718435.html
wegen der angeblichen Rücksicht auf Art 5 des GG
Herzlich Grüße - Jurij Below
Hallo Jurij, ich habe "Deinen Personalausweis" von der verlinkten HP übernommen. Zu den toten Glaubensbrüdern, siehe / überprüfe auch das hier: http://templerhofiben.blogspot.de/2013/10/mongos-weisheiten-der-holocaust-der.html zum Ausweis, hole Dir am besten einen kostenlosen Evolutionsausweis / Schutzbrief, diese ist direkt verlinkt auf der HP www.stefan-weinmann.de
Liebe Mitstreiter, ich habe nur die Ehre einen Appel aus Málaga (Spanien) hier zu präsentieren. Sie finden Volltext unter:
http://www.news4press.com/APPELL-VON-MALAGA_784520.html
Im September nahm ich bei Friedens-Konferenz teil, die nach Veröffentlichung von bisher geheimen Britischen Archiven durch die Zeitung "The Independent" erstaunlich zugegeben hat: die Fakten von Fälschungen und Verschweigen eines Verbrechens der britischen Geheimdiensten vor vielen Jahren nach Ende des Krieges, die diese in Deutschland begangen haben.
Die Unterzeichner diese Appel nun wenden sich an die sog. Bundesregierung
"das deutsche Volk offiziell davon in Kenntnis zu setzen, daß Deutschland 1945 von den Alliierten Mächten nicht in der Absicht besetzt wurde, es zu „befreien“, sondern zu unterwerfen, zu betrügen und auszuplündern"...
Es ist gewünscht, weitere Unterschriften von mündigen Bürgern zu bekommen und damit noch einen Schritt für Souveränität Deutschland zu ermöglichen. Bitte übernehmen Sie diesen Text und auch unter Mitstreiter verbreiten.
Mit herzlichen Grüßen
Jurij Below
Danke lieber Jurij ! Gruß ! Stefan
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