Polizist leugnet die Legitimität Deutschlands
der ehem. Polizist Stephane Simon spricht über die Bananenrepublik Deutschland
Auszug vorab:
Ein Staatsdiener ist auch im Ruhestand zu absoluter Loyalität verpflichtet.
Richterin Brigitte Hill....
siehe dazu:
ein ehem. Hackenheimer CDU Mitglied: wenn das die Deutschen wüßten, dass die BRD kein Staat ist
Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR
.... das gehört vor einem staatlichen Gericht geklärt...., falls denn der Angeklagte sich zu seiner Staatsangehörigkeit bekennt...
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Oeffentlicher Anzeiger Bad Kreuznach, Kirn, Bad Sobernheim, Meisenheim
Betrug aus "Groll gegen das System": Polizist im Ruhestand muss um Pension bangen
Bad Kreuznach. Der Beihilfebetrug, der einem Polizeibeamten im Ruhestand aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land jetzt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten einbrachte, könnte sich noch zu einem richtig schmerzhaften Eigentor entwickeln. mehr...
Auszug:
Mit fingierten Rechnungen von Ärzten, radiologischen Untersuchungen und physiotherapeutischen Behandlungen ergaunerte der 64-jährige Frühpensionär über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren insgesamt mehr als 44.000 Euro, die ihm zu Unrecht als Beihilfe ausbezahlt wurden. Mit dem guten Leben könnte es bald vorbei sein, denn durch die Verurteilung droht ihm der Verlust seiner Pension.
„Vielleicht kommt das dann dem näher, was Sie bisher an Arbeit erbracht haben“, gab Richterin Brigitte Hill dem Angeklagten mit auf den Weg. Für die Richter des Schöffengerichts war nach der Beweisaufnahme klar, dass der Polizist, der schon mit 38 Jahren aus gesundheitlichen Gründen und mit einem Ruhegehalt von 1800 Euro in den Ruhestand gegangen war, die wahren Beweggründe der Betrügereien nur zu gern verschleiert.
Er will aus „Groll gegen das System“ gehandelt haben: ständige Probleme mit Vorgesetzten, eine Vielzahl von Dienstunfällen mit für ihn traumatischen Folgen und Benachteiligung bei Beförderungen nannte der heute 64-Jährige als Gründe dafür, warum ihm der Polizeidienst verleidet war.
Seine Betrügereien bei der Beihilfeabrechnung fielen einem Mitarbeiter des Prüfdienstes auf. So kamen die Ermittlungen in Gang. Der Pensionär hatte unter anderem Rechnungen für 64 radiologische Untersuchungen vorgelegt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden seine Kollegen von der Kriminalpolizei unter anderem noch eine gefälschte Rechnung im Drucker liegend vor und weiteres belastendes Material wie ausgeschnittene Stempel. Ein Ermittlungsbeamter stellte zudem fest, dass der Angeklagte sogar nach der Durchsuchung noch einmal zwei von ihm gefälschte Abrechnungen bei der Beihilfestelle eingereicht hatte. „Das war ein Ausrutscher. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich nicht so bin. Ich war immer ein guter Mensch und habe vielen geholfen“, beteuerte der Angeklagte. Eine „Ruhestandsneurose“ hatte sein Verteidiger als Triebkraft der Betrügereien vermutet. Der Gutachter sah jedoch keinen krankhaften Versorgungsdrang bei dem Angeklagten gegeben.
Der Pensionär, dessen Beihilfesatz bei 70 Prozent liegt, hatte nicht aus Not gehandelt. Deshalb konnte er die ergaunerte Beihilfe auch schnell zurückzahlen. „Ein Staatsdiener ist auch im Ruhestand zu absoluter Loyalität verpflichtet“, sagte Richterin Brigitte Hill in der Urteilsbegründung. Da der 64-Jährige nicht vorbestraft war, erhält er mit seiner Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 16 Fällen eine Bewährungschance. Seine Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Auch muss er 5000 Euro an den Weißen Ring zahlen.
Bad Kreuznach. Der Beihilfebetrug, der einem Polizeibeamten im Ruhestand aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land jetzt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten einbrachte, könnte sich noch zu einem richtig schmerzhaften Eigentor entwickeln. mehr...
Auszug:
Mit fingierten Rechnungen von Ärzten, radiologischen Untersuchungen und physiotherapeutischen Behandlungen ergaunerte der 64-jährige Frühpensionär über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren insgesamt mehr als 44.000 Euro, die ihm zu Unrecht als Beihilfe ausbezahlt wurden. Mit dem guten Leben könnte es bald vorbei sein, denn durch die Verurteilung droht ihm der Verlust seiner Pension.
„Vielleicht kommt das dann dem näher, was Sie bisher an Arbeit erbracht haben“, gab Richterin Brigitte Hill dem Angeklagten mit auf den Weg. Für die Richter des Schöffengerichts war nach der Beweisaufnahme klar, dass der Polizist, der schon mit 38 Jahren aus gesundheitlichen Gründen und mit einem Ruhegehalt von 1800 Euro in den Ruhestand gegangen war, die wahren Beweggründe der Betrügereien nur zu gern verschleiert.
Er will aus „Groll gegen das System“ gehandelt haben: ständige Probleme mit Vorgesetzten, eine Vielzahl von Dienstunfällen mit für ihn traumatischen Folgen und Benachteiligung bei Beförderungen nannte der heute 64-Jährige als Gründe dafür, warum ihm der Polizeidienst verleidet war.
Ein Staatsdiener ist auch im Ruhestand zu absoluter Loyalität verpflichtet.Für den psychiatrischen Sachverständigen war die Argumentation des Angeklagten dagegen nur eine nachträgliche Rechtfertigung. Der Gutachter zweifelte auch andere Angaben des Pensionärs an, da sich Abweichungen zu den Personalakten ergeben, unter anderem zu dessen sportlichen Leistungen. Laut Eignungstest waren die etwa im Laufen mangelhaft. Im weiteren Verlauf seiner aktiven Dienstzeit erhielt der Polizist Gelegenheit zu trainieren und brachte es bis zum Polizeilandesmeister in Leichtathletik.
Richterin Brigitte Hill
Seine Betrügereien bei der Beihilfeabrechnung fielen einem Mitarbeiter des Prüfdienstes auf. So kamen die Ermittlungen in Gang. Der Pensionär hatte unter anderem Rechnungen für 64 radiologische Untersuchungen vorgelegt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden seine Kollegen von der Kriminalpolizei unter anderem noch eine gefälschte Rechnung im Drucker liegend vor und weiteres belastendes Material wie ausgeschnittene Stempel. Ein Ermittlungsbeamter stellte zudem fest, dass der Angeklagte sogar nach der Durchsuchung noch einmal zwei von ihm gefälschte Abrechnungen bei der Beihilfestelle eingereicht hatte. „Das war ein Ausrutscher. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich nicht so bin. Ich war immer ein guter Mensch und habe vielen geholfen“, beteuerte der Angeklagte. Eine „Ruhestandsneurose“ hatte sein Verteidiger als Triebkraft der Betrügereien vermutet. Der Gutachter sah jedoch keinen krankhaften Versorgungsdrang bei dem Angeklagten gegeben.
Der Pensionär, dessen Beihilfesatz bei 70 Prozent liegt, hatte nicht aus Not gehandelt. Deshalb konnte er die ergaunerte Beihilfe auch schnell zurückzahlen. „Ein Staatsdiener ist auch im Ruhestand zu absoluter Loyalität verpflichtet“, sagte Richterin Brigitte Hill in der Urteilsbegründung. Da der 64-Jährige nicht vorbestraft war, erhält er mit seiner Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 16 Fällen eine Bewährungschance. Seine Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Auch muss er 5000 Euro an den Weißen Ring zahlen.
Von unserer Reporterin Christine Jäckel