siehe auch Anerkennung vom SV-DR Personenausweis durch das Generalkonsulat der Russischen Förderation
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Gesendet: Sonntag, 30. Juni 2013 um 16:22 Uhr
Von: Werner <werner@paradies-auf-erden.de>
An: Verborgene_Empfaenger:;
Betreff: Polit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung.
Von: Werner <werner@paradies-auf-erden.de>
An: Verborgene_Empfaenger:;
Betreff: Polit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung.
Polit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung.
Nachdem er keinen Erfolg bei der
zuständigen Staatsanwaltschaft hatte, hat der politische Künstler Werner
May aus Fahrenwalde (Meck. Pomm) nunmehr Strafantrag gegen 12 Richter,
26 Staatsanwälte und 3 Rechtsanwälte wegen des Verdachts der
Amtsanmaßung bei der Botschaft der Russischen Föderation erstattet. „Es gibt hier gar keinen Staat“, behauptet der Künstler, „und das Land ist seit 1944 besetzt, daher gelten noch immer die Besatzungsrechte.“ Im Gesetz Nr. 2, Artikel 5 „Befähigung der Richter, Staatsanwälte...“ der Militärregierung heißt es: „Niemand
kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls
er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“
„Ich habe mich gewundert, warum
Staatsanwälte meist „im Auftrag“ unterschreiben und Richter keine
„Urteile“ sondern, nicht unterschriebene, „Ausfertigungen“ verschicken.
Des Rätsels Lösung dürfte sein, dass die Damen und Herren in den Roben
keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen“, so der streitbare Künstler.
„Da es keinen Staat gibt für den sie tätig sein könnten, bedürfen sie
einer Zulassung von der Militärregierung um ihr Amt ausüben zu können.
Diese Zulassung haben sie offensichtlich nicht und übernehmen daher auch
keine Verantwortung für ihre Bescheide oder Ausfertigungen.“
Nun ist die Botschaft der Russischen Föderation
aufgefordert zu prüfen, ob alle Staatsanwälte und Richter, die Werner
May in den letzten Jahren mit Strafanträgen oder Klagen beschäftigt
hatte, eine Genehmigung der Militärbehörde haben. Sollte das nicht der
Fall sein, so dürfte den Betroffenen ein Prozess wegen Amtsanmaßung
bevorstehen und sämtliche Verfahren, die May angestrengt hatte, müssten
neu aufgerollt werden. „Dann
aber von Staatsanwälten, die nicht dem Justizminister unterstehen und
mit Richtern, die tatsächlich unabhängig sind, wie es das Grundgesetz
seit 1949 garantiert,“ meint der politische Künstler abschließend.
Den Strafantrag findet ihr hier:
5 Kommentare:
Schön das sich endlich ein paar gegen diese Machenschaften stellen, ist ein gutes Gefühl nicht allein zu sein.
Jörg
RESPEKT
mich wür mal interessieren ob seitens der russen schon irgendwelche Reaktionen kamen, müssten ja mittlerweile einiges dort vorliegen
ja mich auch...
Günter Grottke schrieb:
Wir können es nur mit der zeitgemäßen neuen deutschen Verfassung in den Griff bekommen,vom Volk für das Volk nach schweizer Basisdemokratie und isländischem Vorbild.
Raus aus der Sklaverei und der Parteiendiktatur.
Siehe:www.Verfassungsinitiative.com
GG Art.146 muß erfüllt werden!!!
Harzlichen Gruß
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