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Manuel Zeitler
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Auszug:
Auszug:
BRD vs. Deutsches Reich: Offenkundigkeiten
Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO/Analog
Deutsches Reich:- 1.) Der Staat "Deutsches Reich" besteht fort (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973 – Prof. Limbach-Meyer)
- 2.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsgebiet ( vgl. § 185 BBG a. F.) (BBG = Bundesbeamtengesetz)
- 3.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsvolk ( vgl. RuStAG 1913) (StaatsangehÖrigkeisgesetz)
- 4.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Staatsangehörigkeit ( vgl. RuStAG 1913)
- 5.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Verfassung (Weimarer Reichsverfassung von 1919)
- 1.) Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73, vgl. Rede von Prof. Dr. jur. Carlo Schmid (SPD) 1948, vgl. Geheimsache BRD)
- 2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. ‚ 185 BBG a. F.)
- 3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)
- 4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
- 5.) Die BRD hat keine Verfassung (Umsetzung Art. 116 in Verbindung mit Art. 146 GG)
- 6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
1 Kommentar:
Gültige Verfassung ist die von 1871!
Die Weimarer ist Grundgesetz 1 und keine Verfassung und enthalt mehrere Rechtsbrüche.
2010 würden die auferlegten Zahlungen des Versailler Diktat abgezahlt und damit ist das GG1 (angebliche Weimarer Verfassung) das unteranderen auf auf das Versailler Diktat aufbaut, nichtig!
Weimar ist genauso eine Company wie die BRD und Völkerrechtlich nie anerkannt worden.
Alles nach dem 30.07.1914 (2 Tage vor WK1) ist Völkerrechtlich nie Anerkannt worden.
Seit dem 31.07.1914 gilt Kriegsvölkerrecht, von daher ist seit dem auch jegliche Zivile Gesetzgebung juristisch unmöglich.
Da es nie einen Friedesvertrag gegeben hat.
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