Doris NeubergerStefan G. Weinmann
14 Min ·
Herzlichen
Dank für Deine Freundschaft. Ich lade Dich ein in die Gruppe für meinen
Sohn. Hier ist der Link der Gruppe. Viele Grüße von Doris. https://www.facebook.com/groups/1374244172876572/
Auszug aus dem Text in der geschlossenen FB Gruppe:
Manfred hat im Jahr 2011 eine leichte Körperverletzung (Ohrfeige) verübt, die keinerlei Folgen hinterließ. Er ließ sich von der Polizei zur Straftat belehren, hatte diese verständen und machte Angaben zur Person. Er gestand die Tat. Er begründete die Ohrfeige damit, dass er ein Zeichen setzen wollte gegen die fortschreitende Unterdrückung der Bevölkerung Deutschlands seitens der Gesetzgebung, der Gesetzausübung und der Berichterstattung durch Medien. Noch am selben Tag wurde Manfred von der Polizei trotz Unverhältnismäßigkeit mit einem Formular "Verdacht auf Geisteskrankheit" in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Deshalb diagnostizierte man eine "paranoide Schizophrenie". Die Laborbefunde wiesen jedoch auf eine Schilddrüsenentzündung hin. Im April 2011 wurde er entlassen. Die Staatsanwaltschaft Passau stellte am 21.12.2011 Antrag auf Unterbringung nach § 63 StGB - die unbefristete Unterbringung in eine Psychiatrie bei Schuldunfähgikeit und Allgemeingefährlichkeit. Infolge der Unterbringung wurde der Führerschein entzogen. Ein Haftbefehl wurde erlassen wegen nicht bezahlter Führerscheinentzugsrechnung. Eine Gerichtsvollzieherin wollte den Angeklagten verhaften in seiner Wohnung. Manfred leistete Widerstand und ging nicht mit. Die Gerichtsvollzieherin stellte Strafantrag wegen Körperverletzung (angeblicher Faustschlag). Laut Polizeiakte trug sie einen Kratzer unter dem Auge davon, was einem Faustschlag aber widerspricht. Wieder wurde Manfred trotz Unverhältnismäßigkeit nach bayerischem Unterbringungsgesetz untergebracht. Wieder wurde eine "paranoide Schizophrenie" diagnostiziert. Die Laborbefunde wiesen jedoch auf eine Schilddrüsenunterfunktion hin. Wieder wurde ein Gutachten erstellt. Man folterte das Opfer um eine "Exploration" zu erwirken. Am 16.04.2013 schließlich wurde Manfred trotz Unverhältnismäßigkeit zur Schuldunfähigkeit und Allgemeingefährlichkeit verurteilt und unbefristet in eine Forensik untergebracht. Trotz Unverhältnismäßigkeit und trotz fehlender Symptome einer "paranoiden Schizophrenie" wurde am 16.10.2014 die Fortdauer beschlossen. Weil Psychiatrie-Opfer noch zu wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit haben, wollen wir auf diesem Wege Aufmerksamkeit herstellen und gerechte Verfahren zu erwirken.
Auszug aus dem Text in der geschlossenen FB Gruppe:
Manfred hat im Jahr 2011 eine leichte Körperverletzung (Ohrfeige) verübt, die keinerlei Folgen hinterließ. Er ließ sich von der Polizei zur Straftat belehren, hatte diese verständen und machte Angaben zur Person. Er gestand die Tat. Er begründete die Ohrfeige damit, dass er ein Zeichen setzen wollte gegen die fortschreitende Unterdrückung der Bevölkerung Deutschlands seitens der Gesetzgebung, der Gesetzausübung und der Berichterstattung durch Medien. Noch am selben Tag wurde Manfred von der Polizei trotz Unverhältnismäßigkeit mit einem Formular "Verdacht auf Geisteskrankheit" in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Deshalb diagnostizierte man eine "paranoide Schizophrenie". Die Laborbefunde wiesen jedoch auf eine Schilddrüsenentzündung hin. Im April 2011 wurde er entlassen. Die Staatsanwaltschaft Passau stellte am 21.12.2011 Antrag auf Unterbringung nach § 63 StGB - die unbefristete Unterbringung in eine Psychiatrie bei Schuldunfähgikeit und Allgemeingefährlichkeit. Infolge der Unterbringung wurde der Führerschein entzogen. Ein Haftbefehl wurde erlassen wegen nicht bezahlter Führerscheinentzugsrechnung. Eine Gerichtsvollzieherin wollte den Angeklagten verhaften in seiner Wohnung. Manfred leistete Widerstand und ging nicht mit. Die Gerichtsvollzieherin stellte Strafantrag wegen Körperverletzung (angeblicher Faustschlag). Laut Polizeiakte trug sie einen Kratzer unter dem Auge davon, was einem Faustschlag aber widerspricht. Wieder wurde Manfred trotz Unverhältnismäßigkeit nach bayerischem Unterbringungsgesetz untergebracht. Wieder wurde eine "paranoide Schizophrenie" diagnostiziert. Die Laborbefunde wiesen jedoch auf eine Schilddrüsenunterfunktion hin. Wieder wurde ein Gutachten erstellt. Man folterte das Opfer um eine "Exploration" zu erwirken. Am 16.04.2013 schließlich wurde Manfred trotz Unverhältnismäßigkeit zur Schuldunfähigkeit und Allgemeingefährlichkeit verurteilt und unbefristet in eine Forensik untergebracht. Trotz Unverhältnismäßigkeit und trotz fehlender Symptome einer "paranoiden Schizophrenie" wurde am 16.10.2014 die Fortdauer beschlossen. Weil Psychiatrie-Opfer noch zu wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit haben, wollen wir auf diesem Wege Aufmerksamkeit herstellen und gerechte Verfahren zu erwirken.
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