Freitag, 20. März 2015

"Amtsgericht" Bad Kreuznach: Tatbestand der Volksverhetzung, Freiheitsstrafe von einem einem Jahr und drei Monaten

        nachfolgend ein Zeitungsartikel aus der gestrigen Rhein Zeitung, geschrieben von dem Redaktionsleiter und "Nachbarn" Gustl Stumpf

         Evtl. sollten wir dieses Urteil bestätigen und gleichzeitig den Redaktionsleiter Gustl Stumpf bitten über die "Rechtslage in deutsch" zu informieren, siehe dazu:

                                               upik-nummer-vom-landgericht

                                           dazu dies entnommen aus Facebook

sollten wir dieses Urteil des "Amtsgerichtes" Bad Kreuznach evtl. bestätigen ? Janina Reinig was meinst Du ? Den Artikel schrieb mein Nachbar und Redaktionsleiter Gustl Stumpf, evtl. könnte Er auch mal die Bevölkerung über die Rechtslage in "deutsch" informieren, so verstand ich gestern Abend auch einen Unternehmer aus der Region Bingen, den ich neu kennenlernte "die Massenmedien müssten informieren / aufklären".... http://templerhofiben.blogspot.de/…/amtsgericht-bad-kreuzna…

Janina Reinig NEIN!! Der brauch nen flugticket mann...
17 Min · Gefällt mir nicht mehr · 1

 Stefan G. Weinmann wer soll das bezahlen..., wer weiß evtl. war es ein deutscher....

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