Montag, 1. Juni 2015

focus.de: Steuerpfändung unrechtmäßig, Finanzamt bestätigt

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Am 1. Juni 2015 um 08:34 schrieb Deutscher-Stammtisch-Support <info@deutscher-stammtisch.de>

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Auszug: 

Steuerpfändung unrechtmäßig, Finanzamt bestätigt

Montag 10 Feb. 2014 14.02 · von Karl-W. Euler
laut Finanzamt IV Stuttgart ist unter Az.: D 97175/50002 eine Steuerpfändung nicht rechtens. Damit wurde folgender Antrag bestätigt: Es gilt immer noch die Haager Landkriegsordnung (HLKO), eben weil wir – immer noch - Besatzungsrecht ( siehe Grundgesetz etc.) haben. Und gemäß HLKO ist gemäß Art 46 die Beschlagnahme von Privatvermögen verboten. Wer es nicht glaubt, mag es nachlesen und das bestätigende Finanzamt fragen.

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