Donnerstag, 4. Juni 2015

Nach Töberich-Klage: Müssen die Rathaus-Chefs privat zahlen ? / Schadensersatzforderung wegen Dokumentenfälschung

                     nachfolgend ein Auszug aus einer FB Unterhaltung

zu nachfolgendem hier mein Kommentar zu Hans-Dieter Flemming..., es ist wohl das mindeste dass der "Meldeamtsleiter" die Kosten für den JOH Ausweis übernimmt, da dieser nicht gewillt war, Ihm einen korrekten auszustellen..., plus einer Aufwandsentschädigung von ca. 50 Mark - ungefähr 200,- Euro -, was meint Ihr ?

                    korrekte-ausweise-strafantrag-gegen-den-meldeamtsleiter

Der "Meldeamtsleiter" der Ihm seinen alten Personalausweis ist extra in die Verantwortung zu nehmen..., oder ? Schließlich wurde Ihm durch die Täuschung ohne Rechtsgrundlage Steuern abgeknöpft, welche auch noch unserem Rechtsstaat entgingen....

Hierbei sollte Ihm die JOH helfen.....

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