nachfolgendes erhalten per mail
siehe dazu auch - schon etwas älter -:
spiegel.de - Julia Klöckner wendet sich von Angela Merkel ab
aktuell, Hinweis durch TV Nachrichten:
Auszug: .... Derweil wächst in
der CDU
die Zahl der Befürworter einer schärferen Abschiebepraxis - auch
Schwangere könnten nach Ansicht von CDU-Vize Julia Klöckner abgeschoben
werden.....
Quelle: focus.de/obergrenze-fuer-fluechtlinge-vorm-parteitag-cdu-und-csu-diskutieren-erneut-ueber-eine-verschaerfte-abschiebepraxis
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Am 5. Dezember 2016 um 00:58 schrieb Richard Raffay
<richard@raffay.net>:
MK Ultra und Dr. Delgado lassen grüßen
http://www.wanttoknow.info/mindcontrol
Tote Studentin in Freiburg:
„Es war Selbstmord, Trauer wäre unangebracht“
Merkels
Killer-Importe verlangen freies Wohnen, Gewaltsex und Geld für immer
für dieses Leben BRD-Leben, „das hat Mutter Merkel uns versprochen“
Ein AfD-Aktivist aus Stuttgart sagte gestern zum Fall Maria L durchaus ernst gemeint: „Wir
können genau genommen nicht von einem Mord sprechen. Streng genommen
müssen wir hier von Selbstmord sprechen, denn der Flüchtlings-Irrsinn
bedeutet im weiteren Sinne Selbstmord für uns Deutsche und im speziellen
Fall auch Selbstmord für die Aktivisten der Selbstmord-Industrie.
Trauer ist also nicht angebracht.“
Auch
die Eltern der toten Welcome-Studentin scheinen die Ermordung ihrer
Tochter nicht so sehr als Mord, denn als schiefgegangene aktive
Flüchtlingshilfe zu sehen. Im Rahmen der Beisetzung ihrer Tochter
forderten sie zu Spenden für die Killer-Flüchtlinge auf.
Das verwundert nicht, denn die ganze Regierung ist eine Bande von Betrügern !!!!
Betreff: Flüchtlingskosten: Die Plünderung der Krankenversicherung
Liebe Leser des Artikels,
hier
finden wir eine der Erklärungen, warum Herr Schäuble trotz der 2
Millionen Zuwanderer, Flüchtlinge und sonstiger Kulturbereicherer im
letzten und diesem Jahr keine Steuerschulden macht:
Er zapft die Sozialversicherten an und raubt ihnen ihre Rücklagen. Und die Medien schweigen...
Das ist gar nicht clever, sondern Sozialversicherungsbetrug!V.Z.
Flüchtlingskosten: Die Plünderung der Krankenversicherung
Wenn
die Bundesregierung ein Gesetz zur Reform der Psychiatrie beschliesst,
darf sie sich eines soliden Desinteresses der Medien sicher sein. So
geschehen vor gut zwei Wochen im Bundestag (14.11.2016). Gut versteckt
hinter einem sperrigen Titel ("Entwurf eines Gesetzeszur
Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische
und psychosomatische Leistungen“) ging es allerdings um etwas ganz
anderes: Die Ausplünderung der gesetzlichen Krankenversicherung, um die
durch die Zuwanderung entstehenden Kosten zu verschleiern
Es
wurde beschlossen, daß die medizinische Versorgung von Flüchtlingen aus
den Ersparnissen der gesetzlich Krankenversicherten - der sogenannten
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds - bezahlt werden soll. Zu
diesem Zweck sollen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve
entnommen werden (Mit der Volltextsuche Stichwort „Liquiditätsreserve“
sind in dem Dokument die betreffenden Passagen schnell gefunden). Wörtlich heißt es:
„Den
Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5
Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der
gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen
Versorgung von Asylberechtigten finanziert. Bei erfolgreicher
Integration in den Arbeitsmarkt und der damit perspektivisch zu erwarten
den Mehreinnahmen handelt es sich dabei um vorübergehende finanzielle
Auswirkungen....“
Diese
Passage hat es gleich in mehrfacher Weise in sich. Zunächst einmal
werden in dreister Art und Weise allein die Beitragszahler der
gesetzlichen Krankenkassen mit einer Aufgabe – nämlich der medizinischen
Versorgung von Zugewanderten - belastet, die alle Bürger etwas angeht.
Das heißt: Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden von der solidarischen
Finanzierung der durch die Zuwanderung entstehenden Kosten entbunden.
Aus
diesem Kreis ist deshalb auch kein öffentlicher Aufschrei zu erwarten.
Das Sankt Floriansprinzip gilt wie bei anderen Verteilungskämpfen auch
hier: „Heiliger Sankt Florian / Verschon‘ mein Haus / Zünd‘ and’re an“.
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden ihre Enteigung
aufgrund der klandestinen Vorgehensweise aber wohl erst bemerken, wenn
es zu spät ist. Sie haben auch keine lauten Lobbyisten und
Interessenvertreter, die für einen medialen Aufschrei sorgen könnten.
Ergebnis: Die Schwächsten von denen, "die schon länger hier leben", zahlen die Zeche.
Keine Versicherung mehr, sondern ein Selbstbedienungsladen
Die
Zuwanderung – zumindest in dem Ausmaß, in dem sie erfolgte und weiter
erfolgt – ist zumindest teilweise eine Folge staatlichen Handelns,
beziehungsweise Nicht-Handelns. Es obliegt dem Staat – und damit allen
Steuerzahlern –, für die Kosten aufzukommen. Die medizinische Versorgung
von Asylbewerbern ist - von der akuten Lage ganz abgesehen - ohnehin
glasklar eine Aufgabe des Staates. Statt dessen wird einmal mehr
Haushaltssanierung auf Kosten der Sozialsysteme praktiziert. Der
Gesundheitsfonds speist sich zu großen Teil aus den Beiträgen der
Pflichversicherten und zum viel kleineren Teil aus Bundeszuschüssen.
Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Sie
ist nicht dafür da, die Probleme von Menschen zu lösen, die niemals in
diese Versicherung eingezahlt haben. Dann wäre die gesetzliche
Krankenversicherung keine Versicherung mehr, sondern ein
Selbstbedienungsladen.
Nun
müssen die Zugewanderten ja dennoch in irgendeiner Form medizinisch
betreut werden. Eine gerechte Finanzierung kann daher nur aus
Steuermitteln erfolgen, muß also von allen Bürgern mitgetragen werden.
Die werden das aber gar nicht gerne hören. Und deshalb traut sich die
Bundesregierung ganz offensichtlich nicht, dass auch klar auszusprechen.
Das böse Wort, um daß man sich herumdrückt, heißt schlicht:
Steeeeuuuuuererhööööööhung. Die kommt ohnehin, aber nicht vor der Wahl,
da behilft man sich lieber mit einem Griff in den Sparstrumpf der
gesetzlichen Krankenversicherung. CDU/CSU und SPD möchten mit der
Behauptung in den nächsten Wahlkampf ziehen, die merkelsche
„Flüchtlingspolitik“ lasse sich ohne Steuer- und Beitragshöhungen
gestalten. Daß dies nach den Grundrechenarten unmöglich ist, kann man beispielsweise hier nachlesen.
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf hinsichtlich der Finanzspritze aus dem Gesundheitsfonds zunächst abgelehnt. In seiner Stellungnahme führte er zutreffende Bedenken an:
„Die
Ausschüttung der Liquiditätsreserve ist fachlich nicht zielführend und
kurzsichtig. Höhere Zuweisungen aus der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds an die Krankenkassen hätten nur einen Einmaleffekt. Das
strukturelle Defizit, nicht nur verursacht durch allgemeine
Ausgabensteigerungen, sondern auch durch den unzureichenden
Bundeszuschuß an den Gesundheitsfonds und die Einführung neuer,
ausgeweiteter Leistungsansprüche durch neue Gesetze (unter anderem KHSG,
PrävG), kann durch eine kurzfristige, einmalige Verbesserung der
Finanzlage der Krankenkassen nicht beseitigt werden. Zudem befinden sich
in der Liquiditätsreserve die Beiträge der GKV-Versicherten. Die
gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern beziehungsweise ALG
II-Beziehern stellt allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
dar.“
Die
Bundesregierung hat dann in einer weiteren Stellungnahme an dem
Vorhaben festgehalten (leider nicht online) Darin wird ausgeführt:
„Im
Fall einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt und den damit
perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handelt es sich bei den
Mehrbelastungen aufgrund der gesundheitlichen Versorgung der Asyl- bzw.
Schutzberechtigten um vorübergehende Belastungen der GKV.“
Da
die Aufstockung des Gesundheitsfonds zunächst nur Wirkung für ein Jahr
entfaltet, muß man das wohl so lesen, daß die Bundesregierung von einer
vollständigen Integration der Asyl- und Schutzberechtigten innerhalb
eines Jahres in den Arbeitsmarkt ausgeht. Wunschdenken ist in diesem
Zusammenhang ein sehr höfliches Wort. Man muß realistischerweise davon
ausgehen, daß große Teile der Zugewanderten noch viele, viele Jahre unterstützungsbedürftig bleiben werden.
Inzwischen
hat – mauschel, mauschel – auch der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz
soll am 01.01.2017 in Kraft treten. Die schamlose Enteigung der
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nimmt ihren Lauf.
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