Mittwoch, 2. Mai 2018

Frank Engelen: Am kommenden Freitag findet um 09:00 Uhr am AG Kempen die Verhandlung "in Sachen" Landrat Viersen gegen Burgherrn Thomas Räck von der Ritterburg Räck wegen Unterlassung statt

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 Am 2. Mai 2018 um 15:50 schrieb Frank Engelen <familienwohl@yahoo.com>:
Hallo zusammen,

ich werde mal schauen, wo ich gerade bin und das vielleicht verbinden kann.

Am kommenden Freitag findet um 09:00 Uhr am AG Kempen die Verhandlung "in Sachen" Landrat Viersen gegen Burgherrn Thomas Räck von der Ritterburg Räck wegen Unterlassung statt.

Grob gesprochen soll dem Burgherren untersagt werden, die Wahrheit zu benennen.

Nämlich u.a.:

1) dass das auch meiner Meinung gem. Artikel 5 GG korrupt-kriminelle Helfer-System aktuell und andauernd die zuvor relativ intakte Familie Räck, mindestens aber die Kleinfamilie bestehend aus Vater und Sohn zersetzt und zerschlägt, um Human-Kapital zu extrahieren, welches z.B. in der Firma "Familienwerkstatt GmbH", einem Fachbetrieb für Zerlegung ohne anschließende Zusammensetzung (vgl. die Grundausbildung eines jeden Soldaten, ein G36 zu zerlegen und zusammen zu setzen), also einem zertifizierten Verwertungsbetrieb verwertet wird.
2) "Das Jugendamt" lügt und betrügt, um deren zersetzerischen Ziele zu erreichen
etc.

Die offizielle (Ein)Ladung werde ich gleich noch in den Verteiler geben.

Ich werde mit dem Burgherren verhandeln, ob wir uns anschließend noch in seiner Burg noch zu einer Nachbesprechnung und ggf. Brainstorming treffen wollen.

Vielleicht können wir das schöne Ambiente auch gelegentlich für Arbeitstreffen nutzen.

Das Fatale an der "Geschichte" ist, dass

ein hochrangiger Vertreter der kommunalen Politik und Human-Kapital-Verwertungs-Verwaltung, vielleicht der Leiter des Jugendamtes Thörrissen oder so an dem ca, drei Meter langen Granit-Tisch im geräumigen Kamin-Zimmer der Burg zusammen mit dem Burg-Herren, dessen "Rechtsanwalt", einer Psychologin, einer Freundin und weiteren Teilnehmern gesessen hatte, in welcher der JA-Leiter zu Beginn des "Gesprächs" eine vorgefertigte  "Vereinbarung aus der Tasche gezogen hatte, welcher der Vater unter einer Nötigung wie "sonst sehen Sie Ihr Kind niemals wieder" unterschreiben sollte.

Diese "Vereinbarung" entsprach nicht den Gepflogenheiten der Rechtgrundlage nach § 138 BGB, weshalb sie nicht unterzeichnet werden durfte.

Solche "intimen Details" könnten im Rahmen der "Verhandlung" am Freitag ebenfalls besprochen werden.

Die Besprechung hat stattgefunden.
Herr Thomas Räck lädt nach der Verhandlung zu einem Umtunk in seiner Burg mit Besichtigung und Plausch ein.

Rückmeldungen gerne unter

0157 544 79 537

oder elektronisch.

Herzlichst
Frank Engelen
Vorstand

Lichtblick - Verein für soziale Verantwortung e.V.
Hauptstr. 96
09544 Neuhausen
Tel.: 0157 544 79 537
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Am Mittwoch, 2. Mai 2018, 12:42:37 MESZ hat Microsoft Account team <huber-moenchengladbach@t-online.de> Folgendes geschrieben:


Sehr geehrte Damen und Herren, 

in der Anlage senden wir Ihnen unsere chronologische Zusammenfassung.

Landgericht-Gerichtstermin in Sachen Huber u.a. gegen Huber u.a. am Dienstag, 08.05.2018, 09:30 Uhr, 1. Etage, Raum A 151, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach

Mit freundlichen Grüßen
Familie
Simon und Andrea Martina
Huber

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