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Von: Claas, Mann mit Naturrechten [mailto:info@probiotix.de]
Gesendet: Mittwoch, 22. Januar 2014 16:54
An: Verborgene_Empfaenger:
Betreff: Wieder!-Einbürgerung! 116.1/2 GG gem. RuStAG 1913 / Warum es sich lohnt, alte! BVerfGE-Urteile selbst zu lesen.
Gesendet: Mittwoch, 22. Januar 2014 16:54
An: Verborgene_Empfaenger:
Betreff: Wieder!-Einbürgerung! 116.1/2 GG gem. RuStAG 1913 / Warum es sich lohnt, alte! BVerfGE-Urteile selbst zu lesen.
INFO: Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht haben sofortige! bindende Gesetzeskraft
für ALLE Gerichte, Behörden etc. in der BRD + ihren Ländern
Hier für JEDEN unsicheren Zweifler, der bis jetzt noch nicht den richtigen Weg gefühlt hat!
Der - Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsabgehörigkeit - unser heißgeliebter
- gelber Schein -, IST! die Willensbekundung, Deutsche(r) sein zu wollen.
Mit dem 116.1/2 GG erfolgt die (Wieder)einbürgerung in die 26 alten Bundesstaaten v. 1913,
sie erfolgt seitens(=durch) die BRD-Verwaltung.
"...die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland..."
Runterscrollen,das steht rechts im grünen Balken unter 23 http://www.servat.unibe.ch/ dfr/bv077137.html
e) Seinen Willen, deutscher Staatsangehöriger zu sein,
bringt der Verfolgte durch Wohnsitzbegründung (Art 116 Abs 2 Satz 2 GG)
oder durch Antragstellung (Art 116 Abs 1 Satz 1 GG) zum Ausdruck.
...Der Betroffene muß deshalb
seinen Willen Deutscher zu sein,
hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen.
Runterscrollen,das steht rechts im grünen Balken unter 55
http://www.servat.unibe.ch/ dfr/bv054053.html
Nach der zutreffenden Formulierung der Gründe des Beschlusses
verlangt Art 116 Abs 2 Satz 1 GG die Bekundung des Willens, Deutscher zu sein.
Dieser Wille kann nicht stärker und deutlicher erklärt werden
als durch einen
ausdrücklichen Antrag
des Betroffenen auf
Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit.
Ein Antrag, durch (Wieder (zurück) einbürgerung (in DR II v. 1871) )
Einbürgerung im
strengen Sinne
des Wortes
Deutscher zu werden,
würde dagegen nicht der wirklichen
vom Senat festgestellten Rechtslage entsprechen.
Es ist daher unrichtig (!)
und widersprüchlich (!),
wenn die Senatsmehrheit meint,
der Betroffene könne
seinen Willen, Deutscher zu sein,
nicht (!)
wirksam in Form eines Feststellungsantrages (!)
zum Ausdruck bringen.
Scrollen, rechts im roten Balken steht unter 72
http://www.servat.unibe.ch/ dfr/bv054053.html
Ihr seht, juristisch eindeutiger geht es nicht.
Schluß jetzt mit unnützer Zeitvergeudung.
Es ist an der Zeit zu handeln!
Verlasst die virtuelle Internet-Welt und versammelt euch.
Artikel 8 GG
(1) Alle Deutschen! haben das Recht,
sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich
und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist den - gelbe Schein - Deutschen EXTRA per GESETZ erlaubt.
Kommt also zu den Stammtischen oder bildet selber welche
um die Männer und Frauen in der Realität, ja so richtig in echt!, zu treffen.
Gebt euer Wissen wie man den richtigen - gelben - bekommt an alle weiter,
die ihn nach nicht haben, aber verstehen WARUM man ihn braucht.
Findet endlich zueinander, lernt euch von Angesicht zu Angesicht kennen, tauscht euch aus,
fangt alle an zu FÜHLEN, auf dem RICHTIGEN Weg zu sein, das RICHIGE tun müssen.
Der gemeinsame WILLE des deutschen Volkes ist ein Friedensvertrag,
Deutschen wacht auf bzw. lasst euch weckten, und begreift, dass der Prozess für den Friedensvertrag
von uns unten, und zwar von den Männern und Frauen des deutschen Volkes ausgehen muß.
Wir deutschen MÄNNER und FRAUEN haben es in der Hand,
der Welt endlich die Heilung, den Frieden zu bringen.
Wir haben lange genug mit dem Teufel tanzen müssen.
Was passiert, wenn wir ihm gemeinsam die Musik abstellen?
Bald mehr uber: FrieDen für die Welt
Claas, der Hessen-Nassau Preusse
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