Hintergrund hier: Ladung zum Antritt der Freiheitsstrafe
zu Errol:
Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof
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Am 25. Januar 2014 07:48 schrieb ZEb-EZFMR <juris@ezfmr.de>:
Hallo Stefan schau bitte einmal auf die in deiner Aufforderung zum
Strafabtritt vorhandene E-Mailadresse. Dann hat ein Herr Brill den auch noch
Paraphiert, diesen Mensch ist im vollen Umfang Schadensersatz pflichtig.
Allerdings nur dann wenn er die zum Strafantritt auch mit Haftbefehl einliefern
lässt, wenn du da freiwillig hingehst hast du keinerlei Rechtsansprüche auf
Schadensersatz schließlich hast du diesen ja dann freiwillig angetreten und
zugestimmt. Verweise alle daran beteiligten auf die tatsächliche Rechtslage in
Deutschland hin und erinnere sie an ihr
Remonstration pflege.
1 Kommentar:
Schick mal ne Akzeptanz mit AGBs hin....
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