Mittwoch, 3. Dezember 2014

Notruf von vorhin & wie verhalten vor Gericht !? / Dipl. Med. Meißner: Nach meiner Überzeugung muß man von den Richtern staatliches Handeln verlangen und auch den § 15 GVG wieder einfordern

        nachfolgendes erhalten per mail und meine Antwort darauf, von unten nach oben lesen

        zur Janina, den Anrufer verwies ich auch Ansprechpartner bei staatenbund-1871.de
  hier könne Er Kontakt zur Janina und anderen aufnehmen, auch empfahl ich Ihm sich bei Vernetzung einzutragen, u. a. wegen Prozessbeobachtern

 
                                                      das sollte man auch noch nutzen:



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  ja das sehe ich auch so Herr Dipl. Med. Meißner, ich selbst erhielt gerade wieder einen Notruf aus Schwäbisch Hall..., staatliches Handeln kann man aber nur dann einfordern, wenn man sich selbst zu seiner Staatsangehörigkeit bekennt, oder ? Dies empfahl ich auch dem Anrufer und verwies Ihn auf die Vorgehensweise von Fräulein Janina....
  ich erlaube mir Ihre mail auch zu veröffentlichen, Gruß !  Stefan W.  www.stefan-weinmann.de

Am 3. Dezember 2014 um 10:06 schrieb Wilfried Meißner <wm.wahlen@googlemail.com>:

Sehr geehrter Herr tilo_berlin@yahoo.de,
ich würde gern mit Ihnen sprechen, weil ich von einem Irrtum ausgehe.
Ich meine, wenn man den Richter schon als Vertreter einer Firma - ohne staatliche Befugnisse, unter Hinweis auf § 15 GVG - anspricht, akzeptiert man eine Verschwörung gegen jede  eigenstaatliche Grundordnung und unterwirft sich dem Recht von "Besatzern ", die ja bekanntlich auch im eigenen Land verfassungsfeindliche Zustände schaffen, welche den bei uns (und z.B. in der Schweiz, Österreich...) zu beklagenden sehr ähnlich sind. In den USA beispielsweise ist den Widerständlern klar, daß sie sich nicht auf Besatzer verlassen können, nur auf sich das Volk: https://scannedretina.files.wordpress.com/2014/11/write_quo_warranto.pdf
Die "Logik" dieses Vorgehens verstehe ich nicht, weiß allerdings auch nicht, wer seinerzeit den Wegfall des § 15 GVG betrieben hat. 
Oft gingen und gehen  ja hinterhältige Gesetzesänderungen von ausl. Kanzleien aus, welche sich - wie CIAntologen - auf die Verscheierung ihrer eigentlichen Endziele verstehen.
Nach meiner Überzeugung muß man von den Richtern staatliches Handeln verlangen und auch den § 15 GVG wieder einfordern.
Oder was meinen z.B. die mitlesenden Jura - Absolventen/ Ober-Rechts- Lehrer/ Rechts- Meinende?
Mit frdl. Grüßen
W. Meißner

Am 3. Dezember 2014 um 09:23 schrieb Guntram Penker <pleissenrebell@t-online.de>:


Von: hans-joachim a.d.H. gärtner [mailto:hajoaushalle@googlemail.com]
Gesendet: Mittwoch, 3. Dezember 2014 01:17
An: Schmidt, Wolfram
Betreff: Fwd: "Verhandlung" abgebrochen




---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: tilo_berlin@yahoo.de <tilo_berlin@yahoo.de>
Datum: 2. Dezember 2014 um 23:19
Betreff: "Verhandlung" abgebrochen
An: Albrecht <albrecht.waldapfel@t-online.de>
So sieht es an den NaZi-BriD-Gerichten aus. Hatte nur noch Hass gespürt! *X( sauer



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