Sonntag, 28. April 2019

Tübingen-OB Palmer verschickt Enteignungs-Briefe an Grundstückbesitzer / Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden - Deutsches Reich zuständig

     müßte der OB die Briefe nicht an die Eigentümer schicken !? Sehr merkelwüdig....

                       siehe dazu auch:
 
Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden - Deutsches Reich zuständig

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - SHAEF Gesetze


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Tübingen-OB Palmer verschickt Enteignungs-Briefe an Grundstückbesitzer

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