müßte der OB die Briefe nicht an die Eigentümer schicken !? Sehr merkelwüdig....
siehe dazu auch:
Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden - Deutsches Reich zuständig
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - SHAEF Gesetze
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Tübingen-OB Palmer verschickt Enteignungs-Briefe an Grundstückbesitzer
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