zu nachfolgendem: der Text stammte nicht von mir und den habe ich mir auch nicht zu eigen gemacht, einer der ersten Texte stammte von Horst Mahler, auf diesen wurde ich "mit Nachdruck" vom Bundesjutizministerium verwiesen
heute steht auch in der Rhein Zeitung auf S. 17; erste Seite Regionalteil oben rechts ein Bericht, so dass es gleich ins Auge fällt, mit der Überschrift: Angeklagter erscheint nicht, im Internet habe ich auf die schnelle nichts gefunden, weiter steht im Zeitungsbericht als kleinere Überschrift: 50 jähriger muss nun Prozesskosten tragen..., Frage an das Landgericht und die Rhein Zeitung: wieso muss ich nun die Prozesskosten tragen ? Ich habe ja nichts bestellt, höchstens indirekt nachdem man mich durch Freiheitsberaubung erpresst hat, zum Landgericht das hier:
upik-nummer-vom-landgericht
mjv.rlp.de/icc/justiz
Auszug:
Dienstag, 15.10.2013 10.30 Uhr Berufungssache
In der ersten Instanz wurde der 50-jährige, mehrfach vorbestrafte
Angeklagte aus dem Raum Bad Kreuznach vom Amtsgericht Bad Kreuznach
wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten verurteilt. Er soll im Juli 2011 an mehrere hundert
Email-Empfänger eine E-Mail gesendet haben, in der der Holocaust
geleugnet wurde und die mit einer nationalsozialistischen Grußformel
endete.
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