Dienstag, 14. Januar 2014

ein Bürgermeister klagt.., Prozessbeobachter für Dienstag den 21. Januar gesucht

          nachfolgendes erhalten von Peter Pawlak

hab mal bei der Stadt Uslar angerufen, ich wurde mit dem Vorzimmer des Herrn Bürgermeisters verbunden, hier sprach ich mit Frau Knoke, diese wusste davon nichts und der Herr Bürgermeister war nicht da, daraufhin sandte ich Ihr die mail welche ich erhielt

  später faxte ich dann noch den R/evolutionsausweis von Stefan Orben hin


Stefan Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
14:32 (vor 0 Minuten)

an stadt
      Sehr geehrte Frau Knoke,
bezugnehmend auf das freundliche Telefongespräch, nachfolgend die erwähnte Mitteilung, ist dies so korrekt ?
         beste Grüße auch an den Herrn Bürgermeister !  Stefan W.

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Pawlak, Peter <pplak44dr@googlemail.com>
Datum: 14. Januar 2014 10:54
Betreff: Fwd: Fw: Einladung an Prozeßbeobachter für Die., 21. Januar 2014 in 37154 NOM ...............................


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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: <asr_weser-solling@web.de>
Datum: 14. Januar 2014 10:49
Betreff: Fw: Einladung an Prozeßbeobachter für Die., 21. Januar 2014 in 37154 NOM
An: gemeinde.uslar@web.de



Weiterleitung von der Bürgergemeinde Uslar:


Einladung für aufgeweckte Zugehörige und interessierte Mitstreiter 
zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung beim Amtsgericht Northeim -Geschäft 3C 489/13- am Dienstag, 21.01.2014 
(vormittags - die genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben):

1. Anlaß des Verfahrens ist die Klage des Bürgermeisters der Privatgemeinde Stadt Uslar gegen einen Zugehörigen der originären Bürgergemeinde Uslar wegen Unterlassung ..., weil der Bürgermeister sich durch die Bezeichnung seiner PERSON als juristische Fiktion beleidigt fühlt.

2. In dem Verfahren geht es auch um die grundsätzliche Klärung,
- ob das Verfahren gegen den Menschen oder die PERSON geführt wird,
- wie die Verhandlung ggf. über eine PERSON / Sache geführt wird, ohne Beteiligung des Menschen,
- ob eine Sache überhaupt von einem Menschen beleidigt werden könnte,
 mit Auftrag an das Gericht zur Feststellung, daß die von dem Kläger und seinem Rechtbeistand akzeptierten Beträge aus der Leistungsvertrag-Schuld fällig sind.

3.  Im Anschluß ist dann eine gemeinsame Auswertung mit Erfahrungsaustausch vorgesehen ...

Weitere Details werden noch mitgeteilt !

Da es sich hierbei um wichtige Grundsatzfragen handelt, ist die Teilnahme von möglichst vielen Prozeßbeobachtern -v.a. aus der Region Südniedersachsen - Nordhessen - Ostwestfalen - Westthüringen- von großer Bedeutung, auch um das große Interesse in der Öffentlichkeit an der Durchsetzung der Volksouveränität zu zeigen.


Bitte gebt diese Einladung gerne auch im Freundes- und Bekanntenkreis weiter und bildet ggf. auch Fahrgemeinschaften ...


Rückmeldung zur geplanten Teilnahme an der Verhandlung bitte bis Do., 16.01.2014 an: gemeinde.uslar@web.de

(soweit noch nicht geschehen)



Beste Grüße und alles Gute noch zum Neuen Jahr 2014



Team vom Stammtisch Weser-Solling der Bürgergemeinde Uslar



PS:

"Argumente gegen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Schadens von Banken bei Kreditausfällen aufgrund der buchtechnischen Giralgeldschöpfung"  -> http://geldhahn-zu.de/div/franz-hoermann-_-gutachten-zur-giralgeldschoepfung

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