Freitag, 24. Januar 2014

Dipl. Phys. Gobsch - Claudia und Michael May: wir sind in höchster Not und brauchen öffentliche Hilfe und Unterstützung

            nachfolgendes erhalten per FB mail, ich empfahl Dipl. Phys. Gobsch sich an die JOH zu wenden und anzumelden, daraufhin teilte Er mit, dass Er dies schon getan hätte

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  • Heute
  • Helmut Gobsch
    Helmut Gobsch
    Richterin Napp-Keske, Amtsgericht Erfurt, sanktionierte am Donnerstag, 23.01.2014, die weiteren Straftaten der Stadt Erfurt, im Auftrag des Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, vertr. durch das Rechtsamt, Amtsltr. Dr. Schmidt, Justiarin Kühnert und beauftragte RA'in Anuschek, Az. 12 C 82/14
    "EMPÖRT EUCH und ENGAGIERT EUCH!" - verbreitet und veröffentlich das rechtsstaatswidrige Richter- und Amtshandeln.
    Am 24.01.2014 01:09, schrieb Claudia May: EMPÖRT EUCH! Stèphane Hessel - Die Würde des Menschen ... Wanderausstellung im Thüringer Landtag vom 21. Januar bis 10. Februar 2014, vor den Augen der Thüringer Landtagsabgeordneten, die seit dem 3. Oktober 1990 die Würde des Menschen mit Füßen treten!
    Liebe Freunde, liebe Mitstreiter,
    wir sind in höchster Not und brauchen öffentliche Hilfe und Unterstützung.
    Schwerbehinderte, anerkannte DDR-Verfolgte und DDR-Vermögensgeschädigte sind im Freistaat Thüringen recht- und schutzlos den amtsgerichtlich sanktionierten Straftaten der Stadt Erfurt ausgeliefert.
    Das Amtsgericht Erfurt hat am Donnerstag, den 23. Januar 2014, eine weitere Entscheidung der Sanktionierung von Straftaten der Stadt Erfurt gefällt.
    Die mittelbare Falschbeurkundung des Grundbuches - Erfurt, Am Stadtpark 34 - gem. nichtigen Bescheids vom 18.10.1991 der Stadt Erfurt, vertr. durch den ehem. Finanzdezernenten, Franz Birkefeld, sind Straftaten gem. §§ 271, 274 StGB lt. Vfg. der Staatsanwaltschaft vom 19.01.2001, Az. 571 Js 23144/00, und lt. Amtsgericht Erfurt richtig.
    Das Grundbuchamt des Amtsgerichtes Erfurt, vertr. durch die Amtsleiterin Eckart, hat die ersuchende Falschbeurkundung der Stadt Erfurt vom 18.10.1991 durch unmittelbare Fälschung der öffentlichen Urkunde Grundbuch "Am Stadtpark 34" am 11.03.1992 - ohne Bewilligung der erb- und vermögensgesetzlichen Eigentümer gem. § 19 GBO und § 18a VermG, ohne Nachweis der Urkunden gem. § 29 GBO, wie Erbschein, Testament, Vermögenszuordnungsbescheid des Freistaates Thüringen gem. § 34 Abs. 2 VermG und § 38 GBO, entgegen dem Rechtspflegergesetz §§ 3 Ziff. 1h), 4 Abs. 1 durch Begehung der Straftaten im Amt gem. §§ 263, 267 StGB vollzogen.
    Die Gerichtspräsidenten des Amtsgerichtes Erfurt, ehem. Richterin Astrid Baumann, jetzige Vizepräsidentin des Thüringer Oberlandesgerichtes und der derzeitige Direktor, Richter Georg von Schmettau, gehen mit falschen Anschuldigungen gem. § 186 StGB gegen die Erbin und vermögensgesetzlich Berechtigte vor und behaupten wider besseren Wissens die Richtigkeit der gefälschten Urkunde Grundbuch: Erfurt, Am Stadtpark 34.
    Dies erklärt, warum die Straftaten der Stadt Erfurt seit 18.10.1991 vom Amtsgericht Erfurt als rechtens entschieden werden.
    Straftaten im Richteramt, wie Billigung der Fälschung öffentlicher Urkunde Grundbuch, Rechtsbeugung und Prozessbetrug sind nach gerichtlichen Entscheidungen des Amtsgerichtes Erfurt seit 18.10.1991 bzw. Grundbuchvollzug vom 11.03.1992 zur Durchsetzung der kriminellen Immobilien- und Vermögensbetrugsgeschäfte der Stadt Erfurt zu sanktionieren.
    Die Stadt Erfurt kappt zum 31.01.2014 die Versorgungssysteme im Zwangsevakuierungsobjekt (Schulze-Delitzsch-Straße 14, 99096 Erfurt), weil die Zwangsräumung der Geschwister May aus dem Zwangsevakuierungsobjekt in die Obdachlosigkeit einstweilen vom Landgericht Erfurt ausgesetzt wurde.
    Dem Amtsgericht Erfurt missfällt DAS offenkundig, anders sind die weiteren Entscheidungen der sanktionierten Straftaten im Amt durch das Amtsgericht Erfurt nicht einzuordnen.
    § 323c StGB als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB, Verbot der unterlassenen Hilfeleistung, wird vom Amtsgericht Erfurt, dass der Fach- und Rechtsaufsicht des Justizminsters Dr. Holger Poppenhäger zugeordnet ist, im Freistaat Thüringen vorsätzlich missachtet.
    Gegen das Verbot der überlangen Verfahrensdauer von Gerichts- und Strafverfahrenssachen gem. §§ 198 i.V.m. 199 GVG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 EMRK (ThürVerfGH-Beschluss 1/00) - die Grundbuchberichtigung ist seit dem 30.01.1990 beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes Erfurt mit Übergabe des Erbscheins vom 30.01.1990 und vorliegenden Testamenten beantragt und rechtswirksam begründet - wird seit 24 Jahren rechtsmissbräuchlich verstoßen.
    Der Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichtes vom 11.02.2009, Az. 7 U 141/08, wonach bis zur eigentumsrechtlichen Zuordnung des Erbeigentums (Erfurt, Am Stadtpark 34) die Nutzungen im Zwangsevakuierungsobjekt (Erfurt, Schulze-Delitzsch-Str. 14) von der Stadt Erfurt zu gewährleisten sind, wird von den Untergerichten (Amtsgericht, Landgericht) systematisch missachtet.
    Die Menschenrechtsverstöße durch die Thüringer Justiz, um die kriminellen Immobiliengeschäfte der Stadt Erfurt mit Billigung des Freistaates Thüringen auch weiterhin zu decken, haben schlimmste und lebensbedrohende Ausmaße angenommen.
    Die zum 09.01.2014 anberaumte Verhandlung der Strafverfahrenssache, Az. 401 Js 40836/12 1 Cs, wegen angeblicher Richterbeleidigung am 09.10.2012 im Staatshaftungsverfahren gegen den Freistaat Thüringen, Az. 4 U 913/11, wurde - ohne Begründung - abberaumt.
    Ich hatte am 09.10.2012 den Senatsvorsitzenden, Richter Wolf Philipp Müller, nur darauf aufmerksam gemacht, dass das Grundbuch - Erfurt, Am Stadtpark 34 - fälschend beurkundet ist, die Tatsachen des Prozessbetruges, Rechtsbeugung und Urkundenunterschlagung erweislich vorliegen.
    Ziel der Stadt Erfurt und des Freistaates Thüringen ist, die Wiederherstellung der Richtigkeit des Grundbuches und Herausgabe des Erbeigentums "Erfurt, Am Stadtpark 34" mit ALLEN nur zur Gebote stehenden Menschenrechtsverstößen und Unrechtshandlungen zu verhindern.
    Das Grundbuch ist seit 1991 aufgrund nichtigen Bescheids vom 18.10.1991 gem. § 44 Abs. 1 und 2 Ziff. 5 und 6 VwVfG von Amts und Staats wegen gefälscht worden, um kriminelle Immobilienspekulanten sittenwidrig zu bereichern.
    Die Stadt Erfurt hat durch ihr Rechtsamt, Herrn Guido Kläser, jetzt Amtsltr. ders Sozialamtes der Stadt Erfurt, diese Tatbestände in ihren "hausinternen Mitteilungen 1992/1993" dokumentiert und mit jeweiligen Schriftsatzvorlagen an die verfahrensbefassten Gerichte auf die Nichtigkeit ihrer Bescheide vom 18.10.1991 und 27.07.1992 hingewiesen und die Herausgabe des Grundeigentums an die Erbin und vermögensgesetzlich Berechtigte gefordert.
    Mit Schriftsatz vom 18.09.2013, Az. 3 O 602/13 ./. 4 W 304/13, ist dem Land- und Oberlandesgericht mitgeteilt worden, dass weder der Freistaat Thüringen noch die Stadt Erfurt Verfügungs-, Eigentums- und Besitzrechte "Am Stadtpark 34" haben und die Prozessvertretungsbefugnis nicht erteilt ist.
    Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat unter dem Verfahrensaktenzeichen: 501 Js 8238/13, die Ermittlungen gegen den Amtsltr. des Rechtsamtes, Dr. Schmidt, RA'in Anuschek und Justiziarin Kühnert, u.a. wegen Verdachts des Prozessbetruges aufgenommen.
    Das vermögenszuordnende Bundesamt für Zentrale Dienste und Regelung offener Vermögensfragen hat das Anwesen "Am Stadtpark 34" gem. Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB und § 8 Abs. 1 VZOG weder der Stadt Erfurt noch dem Freistaat Thüringen zugeordnet.
    Die Vermögensbescheide zum Nachweis rechtswirksamer Kaufverträge und Grundbucheintragungen sind den "unredlichen Erwerbern" nicht erteilt worden.
    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof, Az. VerfGH 5/03 und 6/03, hat rechtskräftig die Zwangsräumung der Geschwister May aus dem Anwesen "Am Stadtpark 34" verboten und das Verwaltungsgericht Weimar, Az. 1 E 3242/04.We und 1 K 1/04.We, hat die trotzdem von der Stadt Erfurt gewaltsam am 27.10.2003 durchgesetzte Zwangsräumung als rechtswidrig und rückabzuwickelnd entschieden.
    Mit rechtswidrig erteilter Baugenehmigung, Az. B 1087/2001, durch die Stadt Erfurt wurde gem. Gerichtsgutachten der Staatsanwaltschaft vom 17.10.2003, Az. 180 Js 22533/03, die "akut lebensbedrohende Bau- und Personengefährdung" Am Stadtpark 34 vom ermittelten Täter: Stefan Lagler verursacht.
    Dieser hatte weder ein Genehmigung durch die erb- und vermögensgesetzlich Berechtigte noch einen Maurer- oder sonstigen Baufachnachweis, um überhaupt einen Baugenehmigungsantrag stellen oder Bauabnahme erhalten zu können, um diese Straftaten gem. § 319 StGB durchzusetzen.
    Die Verantwortlichen der Stadt Erfurt und des Freistaates Thüringen haben seit der sogenannten Wende - 3. Okt. 1990 - mit absolutem Vorsatz gegen geltendes Recht verstoßen und setzen dies auch weiterhin fort.
    Selbst die landeseigene Rechtsprechung, ThürOLG-Beschluss, Az. 4 U 99/04, zur Schadenshaftung bei Bauschädigungen, "wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden", der den Bewohnern entstanden ist und weiterhin entsteht (Gerichtsgutachten gem. § 319 StGB der Staatsanwaltschaft vom 17.10.2003, Az. 180 Js 22533/03, ermittelter "akut lebensbedrohender Bau- und Personengefährdung"), wird im Fall "Geschwister May" anerkannte DDR-Verfolgte und DDR-Vermögensgeschädigte auf brutalste Weise von den thüringer Behörden und Gerichten ausgehebelt.
    Auch nach Schuldrechtsanpassungsgesetz sind die "redlichen Nutzungen" der Bewohner des Stadtpark 34, die als Erben und vermögensgesetzlich Berechtigte, Eigentümer und Besitzer geblieben sind, seit dem 31.12.1996 unkündbar und die Anträge vom 25.09.1990 ff. auf Vorkaufs- und Investitionsvorrangrechte unveräußerlich. Selbst die einschlägigen §§ 17, 57 SchuldRAnpG i.V.m. §§ 4 Abs. 2 und 33 VermG werden von der Thüringer Justiz missachtet.
    Der unangefochtene Verwaltungsbescheid vom 24.06.2004, den die Stadt Erfurt erteilt hat und mit dem sich diese zur rückwirkenden Wiedereinsetzung der "Geschwister May" in ihren unveräußerlichen Wohnbesitz "Am Stadtpark 34" verpflichtet hat, soll mit erneuter rechtsstaatswidriger Gewalt - endgültig - nach dem Willen der politisch und justiziell Verantwortlichen zur Makulatur mutieren.
    Die Richterin des Thüringer Oberlandesgerichtes, Rita Pesta, hat sich mit dem Immobilienspekulanten, Stefan Lagler, verbündet und die Thüringer Justiz deckt dieses Unrecht durch systematische Rechtsbeugung.
    Gegen das in Rechtskraft erwachsene Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsrecht wird mit Vorsatz verstoßen.
    Denn gem. § 19 GBO und § 18a VermG bewilligen nur die wahren Eigentümer und Rechtsinhaber des unveräußerlichen dinglichen Rechts die Grundbucheintragung (ThürOLG-Beschluss vom 14.12.2000, Az. 6 W 642/00) und die haben seit gesetzlicher und verfassungsrichterlicher Stichtagsregelung: 18.10.1989 gem. § 4 Abs. 2 VermG (BVerfGE 1 BvF 1/94) nicht bewilligt.
    Der Grundbuchberichtigungs- und Herausgabeansspruch sind unverjährbares und unveräußerliches dingliches Recht gem. §§ 894, 985 BGB i.V.m. § 19 GBO und §§ 18a, 34 Abs. 2 VermG.
    Das Verwaltungsgericht Gera hat mit Urteil vom 02.09.2005, Az. 6 K 756/03 Ge, rechtskräftig entschieden, dass die Grundbucheintragung des Erben und Herausgabe als Wiedergutmachungsanspruch wegen DDR-Vermögensschädigung zu erfolgen hat. Das Urteil ist rechtskräftig, bestätigt auch vom Bundesverwaltungsgericht, Az. 8 B 117.05.
    Der Fall "Geschwister May" ist im Forum der webside. www.staatshehlerei.org nachvollziehbar publiziert.
    Die "wohlbedachten" Straftaten im Amt seit 18.10.1991 sind summarisch gefasst - langfristig geplanter Mord!
    Wir brauchen dringendst öffentliche Hilfe und Unterstützung durch Freunde und Mitstreiter.
    "EMPÖRT EUCH" Stèphane Hessel, ein wahrer Menschenfreund lebte vor,
    was die politisch und justitiell Verantwortlichen, insbesondere der weisungsberechtigte Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger und Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt, Andreas Bausewein, durch die Nichtverfolgung von Straftaten im Amt sanktionieren und diese schwersten Menschenrechtsverstöße tolerieren.
    Engagement gegen Staatsunrecht ist akut lebensbedrohend.
    Claudia und Michael May
    Tel.: 0361 - 37 33 973
  • Stefan G. Weinmann
    Stefan G. Weinmann
    wende Dich an die JOH und melde Dich kostenlos an !! www.joh-nrw.net
  • Helmut Gobsch
    Helmut Gobsch
    habe ich schon

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

DANKE STEFAN WEINMANN !

https://www.facebook.com/helmut.gobsch

Excalibur hat gesagt…

Bitte Herr Gobsch..., füllt den kostenlosen Schutzbrief aus, damit unser Rechtsstaat handlungsfähig wird !

Anonym hat gesagt…

https://www.facebook.com/GeschwisterMayAusErfurt?fref=ts

Anonym hat gesagt…

http://www.staatshehlerei.org/forum