Freitag, 3. Januar 2014

Eisenblatt zu Alexander Schlowak und Holger Knappe über BRD, Staat und Friedensvertrag (eine weitere Exilregierung)


       zu dem Video siehe auch die Kommentare bei Eisenblatt

Video hier: alexander-schlowak-und-holger-knappe

Hinweis durch einen Kommentar unter diesem Post:
 fax-ans-meldeamt-husum-anforderung-korrekten-ausweises

  mit diesem kostenlosen Ausweis / Anmeldung zur Nationalversammlung scheinen wir doch richtig zu liegen, oder ? "Evolutionsausweis / Schutzbrief"

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Alexander Schlowak und Holger Knappe über BRD, Staat und Friedensvertrag (eine weitere Exilregierung)


Zwar sind Ein, oder Zwei Fehler darin, also sollte man nicht alles ungeprüft übernehmen, aber generell ist das schon ganz gut erklärt.
Das ist keine Werbung für die Exilregierung!!!
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4 Antworten auf Alexander Schlowak und Holger Knappe über BRD, Staat und Friedensvertrag (eine weitere Exilregierung)

  1. Martin sagt:
    Was ist denn generell deine Meinung zu den Jungs? Ist das auch nur eine von den vielen Reischsregierungen oder machen die etwas richtig. Der Frühwald hat sich doch auch mal positiv über die Jungs geäußert, was ja eher ein schlechtes Zeichen ist :)
    • ironleafs sagt:
      es gibt halt ein, oder zwei Dinge die immer falsch sind:
      1. Die Sache mit dem GG 146. Es sollte jedem klar sein, das es sich dabei um einen Trick handelt.
      2. Auch hier wird nicht verstanden, was der Unterschied zwischen Staatsangehörigen und Staatsbürgern ist.
      Wenn man diese beiden Dinge verstanden hat, dann ist man um Lichtjahre vorraus.
      Aber ansonsten merkt man das die sich Mühe geben.
      Ihre Organisation kenne ich nicht.
  2. werner sagt:
    1. Die Sache mit dem GG 146. Es sollte jedem klar sein, das es sich dabei um einen Trick handelt.>>>>>>>BITTE NÄHER ERKLÄREN. Warum Trick?
  3. [Zitat von Alexander Schlowak]
    “… Jeder kann sich davon überzeugen, er muß nur das Grundgesetz mal aufschlagen und den letzten Artikel aufrufen, das ist der Artikel 146, wo ganz klar gesagt wird, dass das deutsche Volk in freier eigener Entscheidung eine Verfassung wählt und dann würde ab diesem Moment dieses Grundgesetz hinfällig werden. Die Frage wäre, wie kann es sein das wir jetzt über 70 Jahre, noch nicht in der Lage waren, oder warum ist dem Deutschen Volk vorenthalten worden eine Verfassung in freier eigener Entscheidung zu wählen. …”
    [Zitat Ende]
    Nun schauen wir uns den Artikel mal genauer an.
    Grundgesetz
    XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 – 146)
    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Wenn man diesen Artikel mit Punkt und Komma richtig ließt, dann merkt man schnell, das der Artikel 146 längst umgesetzt ist.
    Den ersten Teil kann man getrost vergessen, denn normalerweise ist es wenn man den Geltungsbereich streicht, ein Gesetz nichtig. Da die Bundesrepublik es einfach weiter benutzte und so die Alliierten für die permanenten Menschenrechtsverletzungen mit verantwortlich machten wurde in 2006 das 1. BMJBBG erlassen und das 2. BMJBBG folgte 2007. Mit dem 2. Bereinigungsgesetz, wurde dann auch das Grundgesetz noch mal explizit gelöscht. Das Grundgesetz, kann aber nur erlöschen, wenn die Verfassung aus dem Artikel 146 umgesetzt ist.
    Die letzten beiden Sätze geben einen klaren Hinweis auf die Verfassung. Leider konnten die Deutschen, welche dieses Werk nach Vorgaben der Alliierten geschaffen haben, nicht deutlicher werden. Aber es ist unser Glück das Deutschen Volkssouveräne 1916, als sie merkten, das der erste Weltkrieg eine unerwartete Wende nehmen wird, einen Spruch an den Reichstag geschlagen haben. Dieser ist so einzigartig, das er sich wunderbar dafür eignet, als Hinweis zu dienen. Ja, es geht um, “DEM DEUTSCHEN VOLKE” und dieser kommt in der Weimarer Republik, im 3. Reich und in der Bonner Republik sowie der Bundesrepublik nur ein einziges mal vor und zwar im Artikel 146, im letzten Teilsatz, der eine Verfassung aus der Vergangenheit vorsieht, “…, die von dem deutschen Volke …” in Kraft gesetzt ist. In Wirklichkeit, schützt uns die 1871er Verfassung schon seit 1918 vor dem Zugriff Dritter und wir sind seit 1990 im Kaiserreich angekommen. Leider haben nur einige, die jetzt diese Scheinregierung befähigen das zu tun, was gerade passiert, ihre Macht als Volkssouverän begriffen und nutzen das wunderbar aus.

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