Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof
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Am 21. Januar 2014 21:49 schrieb ZEb-EZFMR <juris@ezfmr.de>:
Eigentlich sollten sie wissen das das GG für die BRD keine Steuerpflicht
erklärt, das die BRD kein Staat ist und das die BRD keine Hoheitlichen Rechte
für sich noch für eine ihrer Organisationen ableiten kann.
From: newsletter@artax.ch
Sent: Tuesday, January 21, 2014 7:02 PM
Subject: Steuergeschenke der Schweiz an das
Ausland
artax
N E W S L E T T E R
N E W S L E T T E R
Steuergeschenk der Schweiz an das Ausland
Autor: Auflage: 17’000 (elektronisch versendet) |
Dr.
iur. Bernhard MadörinSteuer- u.
Treuhandexperte Zugelassener Revisionsexperte RAB Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA |
Steuergeschenke der Schweiz an das Ausland
Sehr geehrte Damen
und Herren Die Schweiz steht in
einem widrigen internationalen Umfeld: Aufgrund ihres wirtschaftsfreundlichen
Steuerregimes wird sie von den USA und der EU stark kritisiert. Die OECD hat die
Schweiz auf der schwarzen Liste aufgeführt, unterdessen jedoch wieder entfernt.
Einzelne Staaten nützen diese Position aus und drohen wieder mit der
Aufnahme.Im Vergleich mit den
EU-Staaten hat die Schweiz einen Belastungsunterschied bei den direkten
(insbesondere Einkommens- und Gewinnsteuern) und bei den indirekten Steuern
(insbesondere Mehrwertsteuer) von kumuliert rund 10-20%, je nach Einkommen. Die
umliegenden Staaten haben durch die höheren Steuern nicht bewiesen, dass es den
Bürgern besser geht.Steuerschlupflöcher bieten die EU in Monaco, Jersey
etc., viele Staaten kennen zudem Sonderbesteuerungen. Exorbitant sind
EU-Subventionen: Die Verzerrungen der Wirtschaft durch die staatlichen
Interventionen sind in den Ländern der EU und der Schweiz mindestens
ähnlich.Im Vergleich mit den USA
hat die Schweiz keinen Belastungsunterschied bei den direkten Steuern
(insbesondere Einkommens- und Gewinnsteuern). Die hohen Einkommen unterliegen
aber deutlich tieferen Steuersätzen als in Europa und widersprechen einer
europäischen Steuergerechtigkeit. Bei den indirekten Steuern gibt es auch keine
Belastungsabweichung. Der Vergleich ist schwierig, da die USA keine mit Europa
vergleichbare Mehrwertsteuer kennen.Steuerschlupflöcher bieten die USA insbesondere in
Delaware. Dort sind Steuerlösungen möglich, die bei uns Schamröte aufkommen
lassen. Die Normen zur Geldwäscherei sind deutlich weniger streng als in Europa
und der Schweiz. Die Verzerrungen der Wirtschaft durch die staatlichen
Interventionen sind in den USA und der Schweiz mindestens ähnlich. Die Attacken
der USA gegenüber der Schweiz sind reiner Wirtschaftskrieg zur besseren
Positionierung der US-Wirtschaft.Pro Memoria: Die Zahlungen der Schweizer Banken im
Rahmen der „Nachrichtenlosen Vermögen“ aus den 1990er Jahren sind zum grössten
Teil den betroffenen Personen und Familien noch nicht
zugekommen.Frankreich /
Basel-StadtMit Frankreich besteht
ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches auch die Besteuerung der Grenzgänger
regelt. Es weist das Besteuerungsrecht dem Arbeitsort zu und richtet sich nach
den Normen der OECD.Das neu
ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich wurde von Bundesrätin
Widmer-Schlumpf unterzeichnet, hat jedoch keine Zustimmung beim Parlament
gefunden. Es hätte als absolute Neuheit im Doppelbesteuerungsrecht den Erbgang
von schweizerischen Grundstücken der französischen Erbschaftssteuer
unterstellt.Die Umsetzung der
Grenzgängerbesteuerung haben die Kantone unterschiedlich geregelt: Genf kassiert
von den Grenzgängern die ordentliche Quellensteuer nach ordentlichem
Einkommenstarif und vergütet Franreich 3.5% der steuerbaren Einkommenssumme.
Basel-Stadt verzichtet auf eine Besteuerung, erhebt keine Quellensteuer und
erhält mit zeitlicher Verzögerung 4.5% der steuerbaren Einkommenssumme. Genf
kann so eine Steuer von 20–30% erheben und gibt 3.5% ab, Frankreich wiederum
kann in Basel-Stadt eine Steuer von 20–70% erheben und gibt 4.5%
ab.Basel-Stadt muss viele
Zentrumsfunktionen wahrnehmen. Dem Kanton entgeht im interkantonalen Verhältnis
viel Steuersubstrat an die umliegenden Gemeinden und Kantone, da die Besteuerung
dem Wohnsitzkanton vorbehalten ist. Basel-Stadt könnte durch eine Neuregelung
der Grenzgängerbesteuerung seine Einnahmen basierend auf dem bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommen massiv erhöhen. Hinzu kommt, dass für gutverdienende
Franzosen die Besteuerung in der Schweiz attraktiver ist als die Besteuerung
nach französischen Normen.Nicht
nur Basel-Stadt könnte von einer Änderung der Grenzgängerbesteuerung
profitieren, sondern auch die Kantone Basel-Landschaft, Solothurn, Jura, Bern,
Neuenburg, Wallis und Waadt bezüglich den französischen Grenzgängern. Bezüglich
der italienischen Grenzgänger würden die Kantone Tessin, Wallis und Graubünden,
welche 40% ihrer Steuereinnahmen nach Italien senden, bedeutende Mehreinnahmen
verbuchen können, indem zum Beispiel der Satz neu verhandelt würde. Das gleiche
gilt für Österreich.Erheblicher
Verzicht der EinkommensbesteuerungDie Abweichung vom Grundsatz der OECD-Steuerabkommen,
wonach international das Recht zur Besteuerung beim Arbeitsort liegt, führt zu
einem erheblichen Verzicht auf Steuersubstrat aufgrund der grossen
Grenzgängerströme. Eine Schätzung beziffert den Verlust auf 0.5% des
Bruttosozialproduktes oder grob CHF 3 Mrd.Katalog der positiven Zahlungen der
SchweizDie Schweiz leistet und
leistete erhebliche Zahlungen an den Kohäsionsfonds der EU (mehrere Milliarden)
und finanziert zum Beispiel auch die Eisenbahnverbindung Chiasso – Mailand. Es
wäre sinnvoll, wenn in Verhandlungen mit dem Ausland ein Kompendium der massiven
Auslandleistungen aufgelistet würde. Solange es der Schweiz besser geht als dem
Ausland, werden Forderungen auf den Staat zukommen. Wir sollten dabei, wie beim
Erbschaftssteuerabkommen Frankreich, nicht sofort nachgeben. Wir haben gute
Gründe.Dr. iur. Bernhard Madörin
Mit freundlichen Grüssen
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