Sonntag, 12. Januar 2014

es kommt Leben in die Bude - eine Lehrerin hat den Dienst quittiert, Rechtsanälte und Steuerberater fürs Deutsche Reich !?

   nachfolgendes erhalten von Peter Pawlak

                     Vordruck zum mitmachen:

vereinfachte Form: "Evolutionsausweis / Schutzbrief"
       "Schutzbrief mit Patientenverfügung"
neu: Evolutionsausweis plus - Zusendung an Dein "Meldeamt" - "Finanzamt", etc.

"Amtsausweise / Schutzbrief" für BRD Mitarbeiter
"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei

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 Mensch ,werde wach  und lies den Bericht,denn dieser ist erbauend und rechtlich super.

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Mario Dünisch <mariodnisch@yahoo.de>
Datum: 12. Januar 2014 11:24
Betreff: WG: Der nächste Schriftsatz ans Finanzamt!
An: Mario <mariodnisch@yahoo.de>





Lynn Aman <lynnaman@s-vd.de> schrieb am 22:09 Samstag, 11.Januar 2014:

Der nächste Schriftsatz ans Finanzamt!

Steuern zahlen?
So etwas muss nicht sein!
Hier der nächste Schriftsatz!
Übrigens, es „kommt Leben in die Bude“. Eine Lehrerin hat den Dienst quittiert und sich der Bekämpfung von Staatsverbrechen verschrieben.
1 weiterer Rechtsanwalt und Steuerberater hat sich gemeldet und tritt in der Sache Rechtsverletzung durch staatliche Gewalt auf.
1 weiterer Steuerberater ist zugestoßen und hat sehr vehement, die Ziele des DR formuliert, allerdings mit „einem Auge“ auch Grundrechte gesehen.
1 weiterer Steuerberater macht enorm Werbung für die Sache und überlegt noch, ob er selber den Rechtstaat einfordert.
In Heilbronn sitzt ein weiterer Steuerberater, der auf der Ebene GG experimentiert.
Also schieben Sie mit und wir werden die Verbrecher abstrafen.
Aber lesen Sie zunächst in eigener Sache!
Finanzamt Köln-West
Haselbergstraße 20
50931 Köln
Guten Tag, Herr Voßwinkel, guten Tag, Frau Kesenheimer!
Am 28. Januar 2013 erhielten Sie meinen ersten Schriftsatz, in dem ich dezidiert darauf verwiesen habe, dass das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 mit allen nachfolgenden Änderungen ungültig ist. Dies war keine Meinung, Auffassung oder meine persönliche Ansicht, sondern eine Entscheidung aufgrund kodifizierten Gesetzes.
Mit Schriftsatz vom 19. April 2013 habe ich meinen Vortrag ergänzt und dabei auf Ihre Garantenstellung hingewiesen. Auch Ihre Verpflichtung aus dem Beamtenstatusgesetz und Ihre persönliche Verantwortlichkeit wurden Ihnen offengelegt. Zu dem Begriff des „Zitiergebotes“, welches ja eine Grundrechtegarantie und Gültigkeitsvorschrift darstellt, wurden Sie aufgeklärt. Tatsächlich habe ich von Ihnen zu diesen Tatsachen keine Antwort erhalten, insbesondere haben Sie Ihre Garantenstellung elementar verletzt.
Offenbar beeindruckt Sie nicht, dass Bestrebungen, die Sie betreiben, um Verfassungsgrundsätze zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben, den Tatbestand des Hochverrates erfüllen, nämlich dann, wenn Sie es unternehmen, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.
Verfassungsmäßige Ordnung in diesem Rechtssinn ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, verkündet am 23.05.1949.
Ich habe Sie folglich aufzufordern, die Folgen Ihrer grundgesetzwidrigen Handlungen höchstpersönlich zu beheben und denjenigen Zustand herzustellen, der Bestand haben muss, wenn diese grundgesetzwidrigen Handlungen aufgehoben werden.
Der Zustand, der herzustellen ist, kann wie folgt beschrieben werden:
Die Ungültigkeit der Abgabenordnung, die Ungültigkeit des Umsatzsteuergesetzes, die Ungültigkeit des Einkommensteuergesetzes, punktuell bezogen auf meinen Mandanten xxxxxxxxx führt dazu, dass Sie Rechtsakte in die Welt gesetzt haben, die ohne gültige gesetzliche Grundlage ergangen sind. Daraus folgt, dass Sie den Tatbestand des § 92 Satz 1 Nr. 2 StGB erfüllt haben.
Dadurch, dass Sie von dem Mandanten die Abgabe von Steuererklärungen und insbesondere die Zahlung von Steuern und Abgaben erzwungen haben, siehe z. B. Pfändungsandrohung der Vollstreckungsstelle, haben Sie auch den Tatbestand der Nr. 6 aus § 92 Abs. 2 StGB erfüllt.
Hinsichtlich der Erteilung einer Auskunft haben Sie nicht zu lamentieren, inhaltslose Floskeln zu gebrauchen, Ihre Meinung kundzutun oder sonstige subjektive Wertung abzugeben. Sie brauchen mir auch keinen Vortrag über Glaubensfragen halten, sondern hier geht es schlichtweg um kodifiziertes Gesetz, welches sich schwarz auf weiß im Grundgesetz vom 23.05.1949 niederschlägt und klar und deutlich nachzulesen ist. Die Schwierigkeiten, z. B. die Missachtung der Entscheidung des Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt vom 06.01.1947 habe ich Ihnen dargelegt. Diese Tillessen-Entscheidung stellte ich Ihnen auch gerne abschriftlich zur Verfügung.
Es ist unzulässig, dass mein Mandant als Grundrechtsberechtigter von Ihnen als Grundrechtsverpflichteter in seinen Grundrechten verletzt wird, letztendlich und insbesondere dadurch, dass er sich rechtlichen Beistand beschaffen muss und diesen beauftragt, seine Grundrechte gegen diejenigen Personen durchzusetzen, die aufgrund ihres Auftrages wiederum dazu bestellt worden sind, die Unverletzlichkeit in den Grundrechten zu gewährleisten.
Die hier entfaltete Tätigkeit für meinen Mandanten beschreibe ich mit einer Honorargrößenordnung um 5.000,00 €. Sie werden selbst erkennen, dass diese Schriftsätze mit umfangreichen Recherchearbeiten verbunden sind und nicht so ohne Weiteres zu fertigen bleiben. Ich erledige damit Ihre Aufgabe!
Soweit Sie Auskunft erteilen, sind Sie verpflichtet, die Auskunft so zu erteilen, dass Sie richtig, klar, unmissverständlich und vollständig ist, sodass der Empfänger, mein Mandant, der Auskunft entsprechend der Einhaltung von Gesetz und Recht auf der Ebene des Grundgesetzes vom 23.05.1949 zu disponieren in der Lage ist.
Eine solche Auskunft kann ich in Ihren Schriftsätzen nicht erkennen.
Klar und deutlich, Sie sind ein Feind des Grundgesetzes, zu unterwerfen klar formulierten Rechtsfolgen, die ich Ihnen jetzt unmissverständlich vortrage:
Die geltende gesetzliche Zulassungsregelung schließt es aus, dass ein aktives Eintreten für eine grundgesetzlich feindliche Organisation, nämlich eine Organisation, die Verfassungsgrundsätze, wie die Gewaltenteilung, die Grundrechtsgarantien aus Art. 19 Abs. 1 und 2 GG, die Rechtswegsgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 123 Abs. 1 GG sowie Art. 139 GG mißachtet, Freiraum dafür bietet, eine Tätigkeit als Organ in einem Recht-Staat auszuüben. Denn der in einer solchen Organisation tätige Beamte/Richter verstößt gegen die freiheitliche republikanische Grundordnung, ja bekämpft diese in strafwürdiger Weise.
Außeramtliches Verhalten eines Beamten kann eine grobe Amtspflichtverletzung darstellen. Hier wird bereits deutlich, dass innerhalb des Amtes eine Amtspflichtverletzung dann vorliegt, wenn sich der Amtsträger gegen die verfassungsmäßige Grundordnung wendet, was ich ja in meinen vorstehenden Schriftsätzen belegt habe. Noch einmal: Zu den Rechtsgütern gehört, dass der Beamte für die verfassungsrechtlichen Grundsätze, für die Verfassungsordnung, auf die er vereidigt wurde, einzutreten hat (BVerfGE 39, 334 [346]). Wer als Beamter seiner Pflicht zur Verfassungstreue nicht nachkommt, ist disziplinarisch zu beurteilen und in entsprechend schweren Fällen aus dem Dienst zu entfernen.
In Anbetracht der dargelegten Garantenpflicht zeige ich an, dass ich als Nächstes eine konkrete Dienstaufsichtsbeschwerde an den Minister für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vortragen werde. Ich bitte zu bedenken, dass der Minister für Finanzen an die verfassungsmäßige Ordnung auch durch seinen Diensteid gebunden ist und Ihnen deshalb mit Sicherheit keinesfalls den Auftrag erteilt haben wird, die grundgesetzlichen Rechtsbefehle zulasten meines Mandanten zu ignorieren.
In Bezug auf den Folgenbeseitigungsanspruch trage ich vor:
Nach Art. 34 GG tritt die Verantwortlichkeit im Falle von Amtspflichtverletzungen grundsätzlich dem Staat zu. Eine Amtspflichtverletzung liegt dann vor, wenn Grundrechte meines Mandanten, wie umfangreich beschrieben, verletzt worden sind.
Diese Verletzung ist von aller staatlichen Gewalt, also ganz besonders von Ihnen unmittelbar zu beseitigen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG), denn eine Grundrechtsverletzung ist gleichzeitig die Verletzung eines Menschen in seiner Würde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG.
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten vermeide ich zunächst, verweise jedoch auf den Rechtsweg, der offensteht, um eben die Grundrechtsverletzung zu beseitigen. Dieser Rechtsweg ist adressiert. Die Adresse ersehen Sie aus Art. 17 GG. Danach hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden, wie in diesem Fall, schriftlich an die zuständigen Stellen zu wenden. Zuständige Stelle ist diejenige Stelle, die die Grundrechtsverletzung begangen hat, also Sie!
Nun greift weiterhin Art. 1 Abs. 3 GG, denn die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als „unmittelbar geltendes Recht“. Allein aus der grundgesetzlichen Argumentation haben Sie die Pflicht, mit aller staatlichen Gewalt Grundrechtsverletzungen auszuschließen.
Alles zusammen bindet sich in Art. 1 Abs. 2 GG, denn dieser bestimmt, dass mein Mandant in seinen Grundrechten eben nicht verletzt werden darf und er nicht berechtigt ist, über seine Grundrechte in irgendeiner Weise zu disponieren; verbunden mit der Unmittelbarkeit der Grundrechte.
Anmahnung: Verbunden mit der Schutzpflicht aller staatlichen Macht haben Sie nun bis 30.06.2013 Gelegenheit, vor meinem nächsten Rechtsschritt zur Sicherung ihrer Amtsstellung tätig zu werden.
Mit grundgesetzlichem Gruß
Und heute möchte wir all denen die sich dafür interessieren wer dieser famose Steuerberater ist, dessen Adresse mitteilen.
Allerdings bitten wir der Fairness halber beim ersten Kontakt darauf hinzuweisen von wo die Adresse bezogen wurde.
Dies würdigt die Arbeit vom Geldnewsteam.
Helmut Samjeske – Tegeler Weg 25 – 10589 Berlin

Hominum causa omne ius constitutum est

Um der Menschen willen ist alles Recht geschaffen.
Flavius Anicius Hermogenianus Olybrius war ein spät-römischer Aristokrat, der Ende des 4./Anfang des 5. Jahrhunderts n. Chr. lebte.

2 Kommentare:

SFleck hat gesagt…

Es wäre schön, den Fortgang, bzw. den Ausgang dieser Formulierung weiter verfolgen zu können.

Gibt es bereits 'Rückmeldungen' seitens der betroffenen Behörden?

Excalibur hat gesagt…

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