Dienstag, 29. Juli 2014

Klaus Schmidt zu: Ein sog. "Vollziehungsbeamter / Vollstrecker" wird aufgeklärt - Besatzungsrecht verbietet Plünderung und Raub !!

           entnommen aus Facebook


Video: ein "Vollzugsbeamter" wird aufgeklärt und lässt sich aufklären Bitte anhören und teilen !!! http://templerhofiben.blogspot.de/2014/07/ein-sog-vollziehungsbeamter.html
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  • Klaus Schmidt Leider veröffentlichen sie das was dann folgt möglicherweisen nicht. Da ist so viel Unfug den die Frau da so von sich gibt, das man, wenn man nicht wüsste das es so traurig ist, lachen müsste.
  • Stefan G. Weinmann ...war ja erst...
  • Stefan G. Weinmann immer am besten direkt unter den Post auf dem Blog schreiben, ich setze es mal drunter.....
  • Klaus Schmidt Die Rechtsgrundlagen nach gültigem Recht sind nicht gegeben, denn das Besatzungsrecht verbietet schon mal Plünderung und Raub, denn eine Unterschrift von einem Richter gibt es wegen den Stillstand der Rechtspflege nicht. Der Besatzer hat dahingehend das Bundesrecht bereinigt und jeder der pfänden will muß eine Genehmigung der Alliierten besitzen.

    https://drive.google.com/folderview...


    drive.google.com
  • Stefan G. Weinmann tja bei mir machen "die" trotzdem was Sie wollen...., meine komplette Ernte wurde versteigert, Weinberge angebl. verkauft, Traktoren weg, um nur einen Bruchteil zu nennen....

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