Mittwoch, 10. Dezember 2014

Christian aus dem Hause Wartenberg zur Staatsangehörigkleit, Art. 116 GG 1 oder 2 !?

              entnommen aus Facebook, mein Vorschlag nach wie vor, meldet Euch bei dem "Musterprozess" an, Ihr könnt das auch formlos, wenn Euch der kostenlose Vordruck nicht gefällt, dieser ist zu finden auf www.staatenbund-1871.de hier Schutzbrief / Staatsangehörigkeitsausweis anklicken 

                                                     siehe auch: 

                     brd-abmeldung-aus-badenweiler-abgestempelt

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Hier wird deutlich das in unserem Ausweiß die Staatsangehörigkeit des 3.Reich ausgewiesen wird. Nicht schön!
Artikel 116 Abs.1 des Grundgesetze
Staatsangehörigkeit
  • Dennis Hermann gefällt das.
  • Kay Wagner lieber christian das ist das nazireich ...und die staatsangehörigkeit deutsch die gleichschaltung ....lösung wäre 116(2)willenserklärung (den willen den du gegen die echte staatsangehörigkeit abgegeben hast) (personalausweis)zurücknehmen bei der ausländerbehörde eine entlassung mit dieser beglaubigten urkunde fordern ....dann gilts du als nicht ausgebürgert...und bist wieder deutscher/deutsche
  • Kay Wagner 116(1) gilt für unsere ausländischen mitbürger die durch perso leider auch zu nazis gemacht worden sind....guten morgen und gute besserung ......aber genau genommen ..brauchen menschen keine staatsangehörigkeit die es eh nicht gibt und die ein mensch n...Mehr anzeigen
  • Stefan G. Weinmann da steht doch oder..., lasst es doch weg und gebt Eure eigene Erklärung ab, nutzt evtl. den kostenlosen Schutzbrief....

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