Montag, 15. Dezember 2014

der ehem. Polizist wird "unruhig" bezügl. JOH Ausweis..... / Steuererhebung

                 nachfolgendes erhalten per FB mail, zu nachfolgendem, ne Quittung bekam ich schon von der JOH - allerdings nur was handschriftliches - anders hätte ich Axel auch nix gegeben, nur ich bräuchte einen Beleg fürs "Finanzamt", dies entsprechend der Vereinbarung welche mit der JOH getroffen wurde....

...ich bat Janina Reinig nochmal nachzuhaken an was es da hapert....., ich werde auch nochmal anrufen und versuchen mit Axel zu reden

...die geliebte Frau Sauer vom "Finanzamt" Bad Kreuznach würde sagen, wenn "die" dran kommen wird es auch nicht besser...., evtl. könnten sie sich ja gegenseitig helfen, zusammen mit Dr. Dhonau aus Bad Sobernheim, Er ist auch überfordert mit meiner Steuererklärung...., Prof. Hörmann und Prof. Hamer www.weltgeldbetrug.de müßten auch noch eingeschaltet werden..., mit der Bürgergemeinde Siegerland bin ich ja auch schon in Kontakt 

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...... Als ich das erste mal mit denen telefonierte,wären wir Erwachsene mit 25 Euro dabei gewesen und die Kinder kostenlos! ist ziemlich unverschämt von denen.E.... sagte Dir ja schon,daß wir bei den Preisen nicht mitmachen.Wir haben ja auch alle Papiere zusammen die sie wollten,aber so nicht!Jetzt weißt Du Bescheid,wie der Stand der Dinge... LG......

meine Antwort:

Wenn die JOH die Vereinbarung umsetzen würde, könnte man die Ausweise evtl. sogar kostenlos anbieten, was meint Ihr ? http://templerhofiben.blogspot.de/2014/01/vereinbarung-mit-der-joh.html
ich gab denen schon 300,- Euro dafür bräuchte ich ein "Steuerbeleg" den habe ich bis heute nicht, nur ein einfacher handgeschriebener Zettel / Quittung.....


Olliver Halm
Na mein Mann,der ehemalige Ex-Polizist,hatte doch mit Dir drüber gesprochen.(bei FB jetzt :Peter Günter)Ihr habt doch ein paar mal telefoniert.Wir haben ja nichts dagegen,etwas zu bezahlen,aber gleich so in die Höhe gehen,ne,ne!Siehst Du,wenn Du noch nicht mal eine Quittung bekommst,dann ist doch irgendetwas mächtig faul...!! Irgendwie haben sie unser Vertrauen verloren.Wir melden uns jetzt erst mal beim Meldeamt ab und beantragen einen ordentlichen Staatsangehörigkeitsausweis!Und dann sehen wir weiter.Alle unterlagen dafür haben wir ja von Dir.

3 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

1.Teil
Der Gelbe Schein (Urkunde zur „Deutsche Staatsangehörigkeit) bedeutet
Folgendes: Man geht zu einer Behörde, von der man eventuell sogar schon
weiß, sie operiert als Firma, die von sich selbst behauptet, Rechtsnachfolger
des III. Reiches zu sein, auch Urkunden ausstellt, mit dem Begriff “Deutsche
Staatsangehörigkeit”, die es nachweislich erst seit 1934 gibt. Man weiß, dass
man genau diese Urkunde bekommen wirst, die in Form und Aussehen der von
Adolf Hitler sehr nahe kommt (nur der Hakenkreuzadler ist ausgetauscht mit
dem der Weimarer Republik!!!, also Versailler Diktat), schreibt in den Antrag
dann für sich beispielsweise Staatsangehörigkeit Preußen, obwohl man, wie
gesagt, weiß, eine Urkunde mit der sogenannten “Deutschen
Staatsangehörigkeit” zu bekommen, kriegst sie dann auch und meint nun,
damit von denen bestätigt bekommen zu haben, dass man Preuße bist. Wie
schräg ist das denn? Das hat nichts mit Recht zu tun, das ist Gesunder
Menschenverstand. Natürlich kann man in dem Antrag den Ahnennachweis bis
vor 1914 bringen, Man kann in Anträgen alles Mögliche hineinschreiben, dass
ist aber für die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” unrelevant. Das ist
damit bewiesen, weil wir die überprüfbare Praxis haben, dass diese Urkunde
jeder bekommt, der seine Abstammung bis 1950, Bayern bis 1938 nachweisen
kann. Das reicht! Was man sonst noch in den Antrag schreibst, ist für die
Bearbeiter genauso schön, wie überflüssig. Man hat zwar gesagt und bewiesen,
dass man beispielsweise Preuße ist, schön, will aber trotzdem die
Staatsangehörigkeit von 1934. Das ist, glaube ich, auch nicht verboten. Das ist
o.k., für den, der es mag und wirklich schon mal besser als staatenlos.

Unknown hat gesagt…

2. Teil
Nur hat man damit auf Preußen oder eben die der anderen Bundesstaaten
verzichtet, denn so steht es in der Verordnung über die deutsche
Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 (also genau das, was man beantragt):
“§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den Deutschen Ländern fällt fort.” Pech
gehabt. Schade für Preußen und für den Antragsteller.
Man ist also dem Ziel, einer echten deutschen Bundesstaatsangehörigkeit mit
dem “Gelben Schein” diesem Wunsch in der Betrachtung durch das System
nicht näher gekommen. Das Gegenteil ist der Fall. Man wurde an der Stelle
nicht einmal betrogen. Man hat das bekommen, was man beantragt hat und in
dem Papier steht deutsche und nicht beispielsweise preußische
Staatsangehörigkeit, was immer beides auch sein mag. Deswegen machen wir
es nicht und raten davon ab.
Zuerst einmal bin ich ein Mensch, lebend, beseelt und unverschollen. Dass ich
beispielsweise Preuße bin, ist mein Wille, meine Erklärung, meine Geburt und
mein Ahnennachweis. Das ist durch Erklärung und Nachweis einfach Tatsache
und gesetzeskonform. Das brauche ich mir von niemanden bestätigen zu
lassen, höchstens von denen, die den Freistaat Preußen als vorläufiges
Notkonstrukt reorganisieren aber mit Sicherheit nicht von denen, die es, selbst
ausgestattet mit PA der Marke “DEUTSCH”, nicht sind, nicht sein wollen und
diese Tatsachen bis heute auch noch erfolgreich unter den Teppich kehren.
Schon dadurch sollte man eher geneigt sein, alles was von denen kommt, mit
Vorsicht zu genießen, genauer hinzuschauen, denn es sind die gleichen, die
uns bei Beantragung von Pass und Perso schon einmal arglistig getäuscht
haben. Die Tatsache der Täuschung habe ich schriftlich von denen. Das ist mit
den Dokumenten im download nachvollziehbar, für den der lesen kann und
verstehen will. Alle Diskussionen um diesen Unsinn, um die Auflösung und
Deutung dieses Juristendrecks ist Beweis für die Täuschung. Interessanter
Weise negiert die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” in keiner Weise
Pass und Perso. Müsste sie eigentlich, denn wenn die Befürworter des „Gelben
Scheins“ Recht hätten, alles zusammen in der Benutzung wäre dann
unvereinbar und die Behörde müsste in folgerichtiger Konsequenz Pass und
Perso einziehen und andere Dokumente ausstellen. Tut sie aber nicht. Warum
auch? Es ist der gleiche Dreck. Nichts ersetzt die eigene Willenserklärung.
Diese wiederum leitet sich aus geltendem Recht ab.
Welchen Wert hat die Mitteilung der Personalabteilung von Siemens, dass Sie
Mitarbeiter von Daimler sind. Nichts anderes ist der Gelbe Schein und dann
noch nicht einmal richtig nach RuStaG 1913 angegeben. Täuschung!
Was Sie sind, nämlich Preuße, Bayer, Sachse, Hesse usw., entscheidet, wie Sie
die eigene Willenserklärung formulieren und was Ihre Vorfahren tatsächlich
waren. Dabei folgt die Abstammungslinie zuerst dem Vater. Maßgeblich ist, wie
weit Sie im Nachweis über die Geburt von Vorfahren zurück kommen. Daraus
resultiert Ihr Anspruch in der Rechtsstellung. Und wieder Volltreffer:

Unknown hat gesagt…

3.Teil
Deutsches Recht!!! BGB von 1896 etc. kennt u.a. kein OwiG, EstG und alle
anderen Konsequenzen. Man muss es nur wissen und umsetzen können. § 5
des staatlichen EGBGB lautet: ” (1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen,
dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das
Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten
verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch
den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese
Rechtsstellung vor. (2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre
Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates
anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines
solchen, ihren Aufenthalt hat.”
Sammeln Sie nun beglaubigte Urkunden ( jeweils 10.-€) über Geburt also
Auszug aus dem Geburtenbuch, Heirat und Tod Ihrer Ahnen bis, wenn
machbar, denn es ist damit am Sichersten, vor Juli 1914.
Wenn Sie die Ahnennachweise haben, gehen Sie zuerst zum Standesamt Ihrer
Geburt. Dort holen Sie sich Ihren beglaubigten Auszug (Ablichtung, Fotokopie,
kein Computerauszug) aus dem Geburtenbuch (10.-€), das ist der Nachweis
des Menschen, dies wurde mir schriftlich bestätigt und diesen Nachweis gibt es
nur dort. Dieses Dokument ähnelt der Geburtsurkunde, ist es aber nicht, die
Anzeige dort lautet: Der Knabe... , Das Mädchen.... mit Benennung von Vater
und Mutter wurde am... um... in... geboren, sonst nichts weiter.
Deswegen empfiehlt es sich, an seinen Auszug aus dem Geburtenbuch noch
eine Blatt mit Foto und zusätzlichen Angaben zur Person zu machen, dann die
Ahnennachweise, Kopien davon in der Verbindung von einem Notar, besser
Kirche zu beglaubigen und eventuell danach noch apostulieren zu lassen. Fertig
wäre ein gängiges Reisedokument, besser und genauer geht es nach
menschlichem Ermessen nicht mehr.
Als Mensch und Angehöriger eines der Bundesstaaten sind Sie Souverän.
Souveräne stellen keine Anträge, sie ordnen an. Anordnungen und Erklärungen
machen wir in der gültigen Amtssprache und Schrift, d.h. alte Rechtschreibung
und Fraktur. Schauen Sie dem Volk aufs Maul, wenn jemand heute sagt, daß er
jetzt einmal Fraktur redet, dann weiß jeder, was gemeint ist, und daß es jetzt
ernst wird. Wer jetzt ein ungutes Gefühl hat, für den kommt hier eine wichtige
Information. Es war ein Führerbefehl, der die Anwendung von Fraktur in der
Behördensprache untersagte.
Und wenn man anders denkt und fühlt, dann Herzlichen Glückwunsch, die
Umerziehung hat funktioniert, nicht nur bei den anderen, immer in den Spiegel
schauen.
Rainer Hass