orfeu-marketing.com/attachments/File/wiedieschuldeneineslesersverschwanden
Hinweis von einem FB Freund: Schuldschein Werner Peters, der im Text ja erwähnt wird
wemepes.ch/pdf/_Erzwingungshaft-OWi-Schuldschein
zu nachfolgendem aus MMnews, so habe ich ja auch u. a. gegenüber dem "Finanzamt" Bad Kreuznach argumentiert, dazu passen ja auch die neuen Vordrucke, nutzt diese fleißig, evtl. könnte man diese noch etwas überarbeiten. Es wird aber eine Unterstützung des
Staatenbundes e. V. gewünscht um Panik / einen Crash zu vermeiden, evtl. könnte Prof Hörmann, siehe bei Ansprechpartner auf staatenbund-1871.de
zusammen mit Wirtschaftsanwalt Scharpf und Prof. Hamer weltgeldbetrug.de das ganze koordinieren.....
Vordruck: Rückweisung von Rechnungen in Euro
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siehe dazu auch: mmnews.de/ist-der-euro-ungueltig
20.12.2010 |
Der
EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur
noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang unterliegt! -
Der EURO ist in der „BRD“ und in Berlin nach den immer noch geltenden
SHAEF-Gesetzen der alliierten Siegermächte rechtswidrig und
gesetzwidrig.
Von Norbert Knobloch
Geld als Tauschmittel wird von einem souveränen (!) Staat per Gesetz (Verfassung) zum Zahlungsmittel in seinem geltenden Währungsraum bestimmt und damit zum „gesetzlichen Zahlungsmittel mit Annahmezwang“. Der
Annahmezwang besteht darin, daß jeder, der sich in dem betreffenden
Währungsraum bewegt, dieses offizielle Zahlungsmittel im Austausch für
seine Waren und Dienstleistungen oder geldwerten Forderungen gegenüber
Dritten annehmen muß. (Das schließt aber rechtlich nicht aus, daß er jedes andere Tauschmittel annehmen kann und darf! In privaten Verträgen kann und darf nach Vereinbarung jedes Zahlungsmittel benutzt werden; nur Steuern, Abgaben und Gebühren müssen
mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel geleistet werden. Diese Tatsache
ist für den Aufbau eines privaten Geld-Systems auf Gold und Silber als
zivile Notwehr nach GG Art. 20 Abs. 4 sehr wichtig! Eine Währung ist
die Geldart, die ein souveräner (!) Staat als gesetzliches
Zahlungsmittel für sein Hoheitsgebiet bestimmt hat. Der Währungsraum
entspricht dem Hoheitsgebiet des souveränen Staates, für das die betr.
Geldart gesetzlich/amtlich festgelegt ist.
Das im Auftrag eines Staates herausgegebene Geld ist nach international geltendem Völkerrecht eine Öffentliche Einrichtung, ein Öffentliches Gut – und zwar „Gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentliche und private“. Eine Banknote ist nach dem Völkerrecht ein Schuldschein eines Staates, ein öffentlich-rechtlicher Schuldschein. Das internationale Recht (Legal Tender Laws) sieht vor, daß auf jeder Banknote gewisse Merkmale/Kennzeichen aufgebracht sein müssen:
das Wort „Banknote“, Ausgabestelle mit Ort und Datum, Unterschrift des
Bankpräsidenten und der rechtliche Hinweis, daß das Nachmachen/Fälschen
und In-Verkehr-Bringen des nachgemachten Geldes strafbar ist. Nichts
davon findet sich auf den EURO-Scheinen; es gibt lediglich ein ©
(„Copyright“) am oberen Rand der Vorderseite. Der EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang mehr unterliegt!
(Auch war das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“, wie auch die „DDR“, nie ein souveräner Staat. Zudem wurden beide bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ am 17. 07. 1990 per 18. 07. 1990 durch die Alliierten aufgelöst [die „BRD“ durch U.S.-Außenminister Baker III, die „DDR“ durch UdSSR-Außenminister Schwewardnadse]
und Art. 23 GG [Geltungsbereich des GG] aufgehoben und dann gestrichen.
Die „BRD“ ist völkerrechtlich mit dem 29. 09. 1990 mit Eintritt der
Rechtswirksamkeit dieser Verträge de jure erloschen und seitdem nicht
mehr existent!)
„Unterdessen bestätigte die Europäische Zentralbank (EZB), daß die »Unterschrift« ihres Präsidenten Wim Duisenberg auf
den Euro-Scheinen alt ist. Laut dem niederländischen »Telegraph« ist es
die Signatur auf dem 1982 herausgegebenen 50-Gulden-Schein. Ein
Sprecher der niederländischen Zentralbank bestätigte, daß für den
Euro-Schein die Druckvorlagen von damals verwendet wurden. Duisenberg
war zu dieser Zeit Chef der niederländischen Zentralbank.“
(Pressemitteilung der dpa [Deutsche Presse Agentur] vom 4. Januar 2002; zitiert nach Antonio M. Dorado, Das Märchen vom gerechten und freien Staat!, Argo-Verlag, Marktoberdorf 2008, S. 79)
Ein Vertrag, ein Gerichtsurteil und eine Banknote ohne Original-Unterschrift sind rechtsungültig!
Nicht genug damit: Der EURO ist in der „BRD“ und in Berlin nach den immer noch geltenden SHAEF-Gesetzen (Supreme Headquarter Allied Expeditionary Forces: Oberbefehl der Alliierten Expeditions-Streitkräfte) der alliierten Siegermächte unter dem Diktat der U.S.A. rechtswidrig und gesetzwidrig. Nach SHAEF-Gesetz
Nr. 61 der U.S.A. vom 20. 06. 1948 (Amtsblatt der
U.S.-Militär-Regierung für Deutschland, Ausgabe J, S. 10) und Nr. 67 der
U.S.A. vom 20. 03. 1949 (Amtsblatt U.S.-Militär-Regierung für
Deutschland, Ausg. O, S. 5) ist die Deutsche Mark [DM] nach wie vor alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel für Deutschland und Berlin (das nach wie vor nichts mit der „BRD“ zu tun hat! Siehe BK/O (51)56 vom 8. Oktober 1951 [1994 von Bundestag u. Bundesrat bestätigt] und „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25. 09. 1990, BGBl. 1990, Teil II, S. 1274 ff, u. BGBl. 1994, Teil II, S. 40 ff., sowie „Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“ vom 27./28. 09. 1990, BGBl. 1990, II, S. 1386)! Alternativ darf mit U.S.-Dollar im Kurs 2:1 bezahlt werden.
„Die
von den Alliierten erlassenen Gesetze und Verordnungen sind auf Grund
der Regelung im so genannten »Überleitungsvertrag« von 1952, der eine
völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der »BRD« und den Alliierten
darstellt, weitgehend in Kraft. Dies wurde auch in den Verträgen, die
zur deutschen »Wiedervereinigung« mit den Siegermächten geschlossen
wurden, bestätigt [sic!].“ (Mitteilung des Regierungsdirektors Sucheisen der bayrischen Staatsregierung vom 21. August 2002; zitiert nach Antonio M. Dorado, Das Märchen…, a. a. O., S. 82; Anm. u. Hbg.. d. d. Verf.)
Nach der Berliner Kommandantur/Ordnung BK/O 47(50) vom
21. Februar 1947 wäre für die Euro-Einführung am 1. Januar 2002 eine
schriftliche Genehmigung der Militärregierung erforderlich gewesen, die
aber nie erteilt worden ist. Die U.S.A. als Hauptsiegermacht hat
vielmehr im Jahre 1990 die Bürgschaft für die Deutsche Mark
zurückgezogen und der Einführung der „neuen“
Deutschen Mark nach der sogenannten (völkerrechtlich/de jure
rechtsungültigen/nichtigen) „Wiedervereinigung“ und der Euro-Einführung
bis heute nicht zugestimmt. Damit sind alle Euro-Scheine in der „BRD“ ohne Legitimation gedruckt und ausgegeben worden. Und genau deshalb hat der Freimaurer Wim Duisenberg diese
doppelt gefälschten „Banknoten“ nicht unterschrieben oder nicht
unterschreiben dürfen und ist so aus der Verantwortung genommen
[Haftungs-Ausschluß].
Und
deswegen sind alle „deutschen“ Euro-Scheine auch mit dem Buchstaben „X“
vor der Serien-Nummer versehen worden. Deutsche „X“-Euro-Banknoten, von
deutschen Touristen eingeführt, werden seit 2009 von ausländischen
Banken so schnell wie möglich an die Bundesbank zurückgeschickt und
gegen Scheine aus anderen Euro-Staaten (kenntlich an den Buchstaben vor
den Seriën-Nummern) ausgetauscht. Denn die Banken der anderen EU-Staaten
befürchten (in Kenntnis der oben beschriebenen
Illegitimität/Illegalität des „deutschen“ Euros) – wohl zu Recht –, daß
bei dem bevorstehenden internationalen Finanz-Crash und der folgenden
„Währungs-Reform“ die „deutschen“ Euro-Scheine als erste für ungültig
erklärt, beschlagnahmt oder eingezogen werden.
Wie der bekannte Autor Udo Ulfkotte berichtet,
gibt es (nicht nur) in der Bundesrepublik geheime „Notfall-Pläne“, bei
dem erwarteten EURO-Kollaps oder dem Ausscheren eines
EU-Mitglied-Staates aus der Währungs-Union Bankschalter zu schließen und
Geldautomaten zu sperren sowie das Internet abzuschalten. Laut Ulfkotte bestätigte
das Innenministerium ihm gegenüber die Existenz solcher Pläne, äußerte
sich aber nicht zu Details. Es sickerte aber durch, daß die Bundeswehr
in die Planungen einbezogen ist (sog. „Zivil-Militärische Zusammenarbeit
der Bundeswehr“ [ZMZBw]): im Krisenfall soll bewaffnetes Militär (sic!) die Geldinstitute vor einem Ansturm („Run“) der Kunden und Anleger schützen (was allerdings „verfassungswidrig“ wäre).
Nachdem
also bereits dafür gesorgt wurde, daß bei dem bevorstehenden globalen
Finanz- und Wirtschafts-Zusammenbruch und der geplanten
„Währungs-Reform“ alles bei Banken gebuchte private Geldvermögen
(Konten, Sparbücher etc.) und alle Post- und Bankschließfächer per
Gesetz vom Staat aufgelöst bzw. beschlagnahmt werden, wurden ähnliche
Maßnahmen nun auch im Hinblick auf das umlaufende Bargeld getroffen. Da
der EURO kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und auch niemand dafür verantwortlich zeichnet (auch die „Unterschrift“ des französischen Duisenberg-Nachfolgers und Freimaurers Jean-Claude Trichet ist ein Fake/Faksimile), haben die EU-Bürger keinerlei Rechtsansprüche hinsichtlich seines zwar aufgedruckten, aber eben nicht garantierten Geldwertes bei einer Entwertung/einem Austausch im Zuge einer „Währungs-Reform“.
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