Montag, 30. März 2015

das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen zum Freiheitsbegriff - freier Meinungsäußerung

         nachfolgendes schickte mir ein persönlich bekannter Unternehmer

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ja das kenne ich xxxxx...., ich betrachte das allerdings nicht - nur - "als meine Sache", sondern hier geht es um die Wahrheit, um die Ehre Deutschlands und der Toten, Vertriebenen und Gefangenen z. B. in den Rheinwiesenlagern....

                     deshalb könntest Du ja auch was dazu schreiben.... Gruß !  Stefan


Am 30. März 2015 um 14:07 schrieb xxxxxxx


Freiheitsbegriff in Deiner Sache beim AG

Hallo Stefan,

kennst Du das?

Ø  Ebenso bestätigte das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen einen weitgehenden Freiheitsbegriff!
  Dieses stellte 2011 bei seiner 102. Tagung in Genf folgendes fest:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen von historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die (Menschenrechts-) Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.
Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irr­tümlichen Meinung oder unrichtigen Interpretation vergangener Gescheh­nisse.“ (Abs. 49 CCPR/C/GC34).

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