dazu Carlo Schmid :
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+++ Zur Rechtslage!
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Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) erklärte am 25.07.2012 zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam.
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Die BRiD als Rechtsstaat ist schon seit 1956 ohne Bestand & alle Gesetze nichtig: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes steht nunmehr endgültig fest, dass unter der "Geltung" des Bundeswahlgesetzes -- Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 -- noch nie "ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber" am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze" und „Verordnungen" seit 1959 nichtig sind.
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So zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, dasStGB, das BGB, die ZPO und viele andere "Schein-Normen" nichtig, da in Ermangelung eines "verfassungskonformen" Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand.
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Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) erklärte am 25.07.2012 zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam.
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Die BRiD als Rechtsstaat ist schon seit 1956 ohne Bestand & alle Gesetze nichtig: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes steht nunmehr endgültig fest, dass unter der "Geltung" des Bundeswahlgesetzes -- Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 -- noch nie "ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber" am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze" und „Verordnungen" seit 1959 nichtig sind.
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So zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, dasStGB, das BGB, die ZPO und viele andere "Schein-Normen" nichtig, da in Ermangelung eines "verfassungskonformen" Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand.
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