Quelle: proklamation-vom-reich-deutscher-nationen-stefan-i-koenig-von-preussen
Germaniten gehört zur JOH, siehe dazu auch:
BRD Abwicklung - Vereinbarung mit der JOH zum "Musterprozess"
Musterprozess vor Staatsgericht / Volksgericht - Vereinbarung
dieses Bild hat mit dem Bericht nichts direkt zu tun...
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Proklamation vom Reich deutscher Nationen – Stefan I. König von Preußen und vom Reich deutscher Nationen
7. August 2016 von beim Honigmann zu lesen
Proklamation
vom
Reich deutscher Nationen
Als legitimer König von Preußen, Herzog von Lauenburg, Markgraf
des Märkischen Kreises und vom Reich deutscher Nationen
proklamiert Stefan I. das in Kraft treten der vorhandenen
Grund- und Bodenrechte der deutschen Völker.
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Durch die Anerkennung meiner Legitimation über den bekannt gegebenen
Abstammungsnachweis und die Akzeptanz des Interim-Staates der
Germaniten, wird den deutschen Völkern eine sofortige
Handlungsfähigkeit gegeben.
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Diese Handlungsfähigkeit wird unterstützt durch das Bestallen von
Amtspersonen, die durch mich ernannt und legitimiert werden.
Diese Amtspersonen werden hauptsächlich in den Ländern und ihren
Siegelgebieten bestallt und durch Gründung einer
eigenen Bürgerwehr geschützt.
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Die derzeit vorhandenen vereinigten Wirtschaftsgebiete werden hiermit
aufgefordert – zur Erhaltung des Weltfriedens -, die von mir bestallten
Ämter bei Rückführung der Deutschen in ihre Länder
friedlich und tatkräftig zu unterstützen.
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Die Länder sind die Gebiete vom Reich deutscher Nationen, welches
bei der Gründung von 1871 – Deutsches Reich – genannt wurde.
Der Anspruch der Siegelgebiete bezieht sich auf die königliche
Linie vom 12.03.1871.
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Durch diese Proklamation wird weiterhin bekannt gegeben, dass
Ländereien- und Eigentumsansprüche des derzeit vorhandenen
Adels an die deutschen Länder abgetreten werden, mit der
Einschränkung, dass der Adel bei einer ordnungsgemäßen Erhaltung
ihres Besitzes weiterhin Besitzer bleiben können.
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Die Kulturdenkmäler unserer Länder sind dadurch nicht mehr zu
veräußern und bleiben somit den deutschen Völkern erhalten.
Das sogenannte derzeitige Staatseigentum fließt zurück in die
deutschen Länder und wird vom König verwaltet.
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Ich hoffe, dass diese Großzügigkeit geachtet wird, da ich meinen
Erbteil den deutschen Völkern schenke.
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Mit der Anmeldung im Interim-Staat der Germaniten ist das Eigentum,
Grund- und Bodenrecht, sowie das Hausrecht des Einzelnen, gesichert.
Weitere rechtliche Einzelheiten sind im Interim-Staat geregelt.
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Ich bitte bei der Umsetzung um die friedliche Unterstützung
der deutschen Völker.
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Durch die öffentliche Bekanntgabe am 07. August 2016, 12:oo Uhr,
ist diese Proklamation in Kraft getreten.
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Stefan I.
König von Preußen
und vom
Reich deutscher Nationen
*…..die Proklamierung erfolgt jetzt zur Stunde am „Hermannsdenkmal“, im südlichen Teutoburger Wald.
Die Original-Urkunde folgt nach ….
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Der Honigmann
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