Dienstag, 2. August 2016

Völkerrecht: Niemand ist verpflichtet Steuern zu zahlen / die sogenannten „Finanzämter“ sind verpflichtet, alle Steuern zurückzuzahlen

       nachfolgendes erhalten von Errol - Er hat Rechtswissenschaften studiert -, gemeinsam in erster Linie mit Errol und Herrn RmdI Zimmermann hatten wir mal ein einfaches Schreiben aufgesetzt über die Rechtslage in "deutsch", dies faxte ich an das "Finanzamt" Bad Kreuznach, nachdem ich mit Herrn Köhler tel., daraufhin hob Er eine Pfändung auf....

              weiteres zu Errol, meldet Euch auch kostenlos beim Volksgerichtshof an
   
Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof 

                   der Volksgerichtshof zur Staatsangehörigkeit


hier findet Ihr einen Bericht, bezügl. eines Telefonats mit dem "Finanzamt" Bad Kreuznach, eines anschl. Schreibens welches ich denen hinfaxte über die Rechtslage in "deutsch".., daraufhin hob das "Finanzamt" Bad Kreuznach eine Pfändung auf 

                 Schriftverkehr mit dem "Finanzamt" Bad Kreuznach 

    wenn Ihr auch Eure Steuern wieder zurückhaben wollt, schließt Euch dem Musterprozess an

Vordrucke - BRD Personalabmeldung, Rückweisung Personalausweis - R / evolutionsausweis

               nehmt mal Kontakt zur JOH und Ralf Mauring auf, bezügl. dem hier:

           BRD Abwicklung - Vereinbarung mit der JOH zum "Musterprozess"

Musterprozess vor Staatsgericht / Volksgericht - Vereinbarung


             bezügl. der HLKO, sprecht auch mal mit Herrn Penselin vom "Bundespräsidialamt"

                      gesprach-mit-herrn-penselin-vom-bundespräsidialamt

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 Am 2. August 2016 um 07:01 schrieb Juristischer Kommissar <juris@ezfmr.de>:
Das sollten sich glauben, lesen sie selber.

Völkerrecht: Niemand ist verpflichtet Steuern zu zahlen


Völkerrecht - Niemand ist verpflichtet Steuern zu zahlen

Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Das Erheben, insbesondere das Einziehen von Steuern verstößt gegen das Völkerrecht und das schon seit rund 100 Jahren.
Mit anderen Worten: Jede Steuer, ob nun Umsatzsteuer, Grundsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Ökosteuer, Kfz-Steuer oder welche Steuer auch immer, verstößt ganz klar gegen das Völkerrecht.
Die bis zum heutigen Tage gültige und in ´s Völkerrecht übergegangene Haager Landkriegsordnung sagt in Artikel 46 eindeutig und unmissverständlich:
„Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“
http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

Damit ist das Einziehen jedweder Steuer untersagt.
Die Bevölkerung sollte sich daher strikt weigern, auch nur noch einen einzigen Cent Steuern zu bezahlen.
Das muss schon beim Einkaufen an der Ladenkasse losgehen, denn an dieser wird von einem das Bezahlen der Umsatzsteuer verlangt.
Das verstößt ganz eindeutig gegen Artikel 46 der HLKO. Das ist aber noch nicht alles.
Das Umsatzsteuergesetz wurde am 26. November 1979 beschlossen und trat zum 1. Januar 1980 in Kraft.
Zu dieser Zeit war das hiesige Land schon lange kein Staat mehr und somit gab es kein staatliches Organ, welches ein Umsatzsteuergesetz überhaupt hätte erlassen dürfen oder können.
Das Umsatzsteuergesetz ist somit erwiesen schon von Anfang an ein weiterer massiver Betrug an der Bevölkerung.
Verlangen Sie daher ab sofort, dass die Umsatzsteuer, wie auch jegliche andere Steuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer usw.) von der zu zahlenden Rechnung abgezogen werden. Bestehen Sie darauf!
Wer im Supermarkt oder wo auch immer etwas kauft, hat nur die Waren zu bezahlen – nicht aber die Steuern, die im Preis enthalten sind.
Machen Sie das geltend, wo immer Sie ihre Brieftasche öffnen. Je mehr Menschen das so machen, desto eher kaufen Sie steuerfrei ein.
Das Verlangen von Einkommensteuern ist noch perfider, als die sonst so widerrechtlich eingezogenen Steuern.
Das Einkommensteuergesetz stammt nämlich aus den 1930er Jahren und ist somit ein verbotenes Nazigesetz, welches skandalöserweise bis zum heutigen Tag angewendet wird.
Frage 1: Wieso wurde jahrzehntelang der Betrug von sogenannten „Behörden“ an der steuerzahlenden Bevölkerung verschleiert?
Frage 2: Wieso berichtet die alteingesessene deutsche Medienlandschaft nicht lang und breit darüber?
Antwort auf Frage 1: Der Betrug wurde aus folgenden Gründen verschleiert: Was die Bevölkerung nicht weiß, macht sie nicht heiß.
Und so zahlt die Bevölkerung bis zum heutigen Tag Steuern, obwohl sie das gar nicht muss.
Bei sogenannten „Finanzämtern“ handelt es sich um Firmen des Imperiums Bundestag, die nicht das kleinste Quäntchen eines rechtlichen Befugnisses besitzen, Steuern einzuziehen.
Das darf natürlich auch niemand wissen und darum wird es verschleiert.
Antwort auf Frage 2: Die alteingesessene deutsche Medienlandschaft berichtet nicht darüber, weil diese Medien noch nie dazu da waren, um die Menschen über Tatsachen und Fakten zu informieren.
Die alteingesessenen Medien, die wir absolut korrekt schon immer als Propagandalügenmedien bezeichnen, sind Systemmedien.
Diese Lügen- und Wahrheitsunterdrückungsmedien stecken mit dem Unrecht erwiesen unter einer Decke. Wäre das nicht so, würden diese Medien ja lang und breit darüber berichten. Das passiert aber nicht… und ist noch nie passiert!
Sogenannte „Finanzämter“ berufen sich auf die Abgabenordnung. Diese ist allerdings ungültig, da sie keinen Geltungsbereich nennt.
Sie ist außerdem ungültig, weil Sie kein Datum nennt, wann sie in Kraft getreten sein soll. Damit ist die Abgabenordnung nie in Kraft getreten.
Selbst das seit Oktober 1990 ungültige Grundgesetz sah keine Steuerpflicht vor.
Im ungültigen Grundgesetz war lediglich von folgendem die Rede:
Art. 105:
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole.
(2) Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder die Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 vorliegen.
(2a)
1 Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwand-steuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.
2 haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer.
(3) Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeinde-verbänden) ganz oder zum Teil zufließt, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Art. 105 GG beschreibt und definiert nachweislich keine Steuerpflichtigen, sondern nur Steuererhebungsberechtigungen ohne Bezeichnung, wer diese zu zahlen hat.
105 GG regelte nur das Verhältnis der Verwaltungsstrukturen Bund zu Ländern. Mehr nicht. Wer Steuern zu zahlen hat, davon findet man nicht eine Silbe.
Die sogenannte „BRD“ ist lediglich ein Besatzungskonstrukt unter US-Administration, welche auf deutschem Boden ohne Rechtsgrundlagen im Rahmen einer Parteien- und Juristendiktatur, ohne Rechtsstaatlichkeit eine Schreckensherrschaft gegen die Bevölkerung errichtet hat.
Interessant ist auch die UN Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, die auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist.
Diese sieht in den einzelnen Artikeln gar keine Steuern vor. Es kommt sogar noch besser!
Sei es Kunst, Kultur und Wissenschaft in Artikel 27 Absatz 1…
oder Wohnung, Kleidung, Gesundheit und Wohl…

Alles muss laut Artikel 25 Absatz 1 jedem zur Verfügung gestellt werden. Siehe: Menschenrechte
Selbst das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“…

Firma Bundesverfassungsgericht

also die Firma Bundesverfassungsgericht, die der Bevölkerung hoheitsrechtliche Kompetenz vorgaukelt, hat bereits mehrfach folgendes verlauten lassen:
Der Staat darf keine Angst vor Staatsverschuldung vorschieben, nur weil er Geld an Personen zurückzahlen muß.
So heißt es gesammelt in 2 BvM 1/03, 2 BvM 2/03, 2 BvM 3/03, 2 BvM 4/03, 2 BvM 5/03, 2 BvM 1/06 und 2 BvM 2/06.
Das Völkerrecht verpflichtet zur Rückzahlung aller Steuern an die Menschen.
Das ist auch kein Problem, denn was ist denn Geld?!
Geld sind Münzen… sind bunte Zettel… sind virtuelle Zahlen auf einem Bildschirm. Die Herstellung von Geld ist also absolut kein Problem.
Wieso die sogenannten „Finanzämter“, sogenannte Steuer“berater“, sogenannte „Finanzgerichte“ und der sogenannte „Bundesfinanzhof“ die Bevölkerung betrügen, ist unklar.
Dass es noch immer Steuern gibt, ist ein Unding
Die nie inkraftgetretene Abgabenordnung hat so viele Grundrechte erwähnt, nur eben das wichtigste nicht: die Wegnahme des Geldes.
Steuern sind null und nichtig und die sogenannten „Finanzämter“ sind verpflichtet, alle Steuern zurückzuzahlen.
Die wehren sich allerdings noch vehement, da man Angst hat, wegen Straftaten gegen das Völkerrecht für mehrere Jahre hinter Gittern zu kommen.
Diese Straftaten wurden aber bereits begangen. Es wäre daher sicher besser, die zu Unrecht kassierten Steuern wieder herauszurücken, denn das könnte durchaus zur Folge haben, dass die normale Bevölkerung kein Interesse mehr daran hat, die behördliche Bevölkerung hinter Schloss und Riegel zu bringen.
Behördliche und normale Bevölkerung sollte sich die Hand reichen, statt sich gegenseitig länger das Leben schwer zu machen.
Dass sich behördliche und normale Bevölkerung gegenseitig das Leben schwer macht, ist genau das, was „die da oben“ wollen, denn dann ist die gesamte Bevölkerung mit sich selbst beschäftigt und „die da oben“ können unbemerkt weiterhin Schwerverbrechen auf Kosten der behördlichen, wie auch der normalen Bevölkerung begehen.
Das muss vor allen Dingen die behördliche Bevölkerung begreifen. Diese muss sich fragen:
„Was mache ich hier eigentlich und für wen mache ich das eigentlich? Für wen mache ich mich eigentlich jeden Tag mehrfach schwer strafbar?“
Die behördliche Bevölkerung (Gerichtsvollzieher, Polizisten, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Richter, usw.) muss sich darüber bewusst werden, dass sie gegen die Bevölkerung vorgeht, zu welcher sie selbst gehört.
Die behördliche Bevölkerung sollte sich nicht länger „von denen da oben“ sträflich benutzen lassen.
Nochmal: Behördliche Bevölkerung und normale Bevölkerung sollte besser gemeinsam gegen „die da oben“ vorgehen, statt sich noch länger gegenseitig das Leben schwer zu machen.

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