Sonntag, 14. Januar 2018

Bürgermeister im Landkreis Bad Kreuznach halten sich offenbar an die Gesetze / Landrätin Dickes: die Rechtslage ist nicht eindeutig

          eben "zufällig" entdeckt, das hört sich an, als wäre man sich nicht so sicher...

                                siehe / überprüfe dazu auch:
 
korrekte Ausweise: die Pflicht / Verantwortung der Bürgermeister

Bürgermeister haften


in dem Bericht geht es "nur" um Nebentätigkeiten und betr. Einnahmen..., Auszug vorab:

....Die Rechtslage sei aber keinesfalls eindeutig, weiß Bettina Dickes (CDU).....

  dem kann man wohl zustimmen, das gehört alles mal von Grund auf geklärt..., deshalb der Musterprozess.., ich würde jedem Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltungen empfehlen sich dem anzuschließen. 

Urteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze

UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO


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Bürgermeister im Landkreis Bad Kreuznach halten sich offenbar an die Gesetze

Bad Sobernheims Bürgermeister Rolf Kehl (re) setzt schon lange auf die Zusammenarbeit mit der EDG, mit deren Geschäftsführer Christof Zeis (2.v.re.) er 2014 das neue Blockheizkraftwerk der Kläranlage vorstellte.  Archivfoto: Wilhelm Meyer
Verbandsgemeinde-Bürgermeister und Landräte sind kraft Amtes viel unterwegs – etwa in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten. Dafür kassieren sie, über ihr Gehalt hinaus, Sitzungsgelde ...

Auszug:

 KREIS BAD KREUZNACH - Verbandsgemeinde-Bürgermeister und Landräte sind kraft Amtes viel unterwegs – etwa in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten. Dafür kassieren sie, über ihr Gehalt hinaus, Sitzungsgelder. Das ist nicht verwerflich. Sofern sie die Nebentätigkeiten, wie vorgeschrieben, angemeldet haben und dafür erhaltene Gelder, wie der Gesetzgeber fordert, an ihren Arbeitgeber abführen. Die Frage, ob dies alle Verwaltungschefs so halten, hatte zuletzt in Rheinhessen für Aufruhr gesorgt, wo der Nieder-Olmer Bürgermeister Ralph Spiegler in die Schlagzeilen geriet, weil er Gelder nicht ordnungsgemäß weitergegeben haben soll.
Mit gutem Beispiel vorangegangen
Die Rechtslage sei aber keinesfalls eindeutig, weiß Bettina Dickes (CDU). Die Bad Kreuznacher Landrätin hat erkannt, „dass selbst das zuständige Ministerium in Mainz und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier unterschiedliche Auffassungen zu den Nebentätigkeiten“ haben, was ein Nebenjob und was abzuführen ist. Wie also sollte ihre Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung zuverlässig entscheiden, welches Sitzungsgeld abzuführen ist und welches nicht?, rätselt die Landrätin. Denn grundsätzlich muss jeder hauptamtliche Bürgermeister von sich aus seine Nebentätigkeiten der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorlegen.
Im Kreishaus ist man jedenfalls mit gutem Beispiel vorangegangen. Der ehemalige Landrat Franz-Josef Diel (CDU) als Wahlbeamter hat laut Kreis-Pressesprecher Benjamin Hilger im Jahr 2016 etwa 4100 Euro in Frage kommender Beiträge in die Kreiskasse abgeführt. Darin enthalten ist etwa Sitzungsgeld von der Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) in Nieder-Olm, an der der Landkreis 9,02 Prozent Anteile hält. Dickes will es da wie ihr Vorgänger halten, versichert die Landrätin: Ihre Aufwandsentschädigungen und Sitzungsleder „fließen an den Landkreis“.
Wie aber halten es die hauptamtlichen Bürgermeister im Landkreis? Ob die Verwaltungschefs Gelder aus Nebentätigkeiten wie vorgeschrieben an ihren Arbeitgeber weiterleiten, „wird seitens des Landkreises nicht geprüft“, berichtet Hilger.
Die AZ hat bei den Verwaltungschefs nachgefragt – die Begeisterung in Rathäusern hielt sich in Grenzen. Während etwa Strombergs Bürgermeisterin Anke Denker (SPD) gleich mitteilte, dass sie für jede Sitzung der EDG 230 Euro erhält, das Geld direkt in die Stromberger Verbandsgemeinde-Kasse überwiesen werde, gab sich der geschäftsleitende Beamte der Verbandsgemeinde Meisenheim, Jörg Vetter, zugeknöpft. Auch auf Nachfrage wollte Vetter nicht mit der Summe rausrücken, die sein Bürgermeister Dietmar Kron (SPD) von der EDG erhält und abgibt.
EDG-Geschäftsführer Christoph Zeis selbst hat indes mit Transparenz keine Probleme. Alle Bürgermeister der in seiner Gesellschaft aus dem Landkreis vertretenen Verbandsgemeinden Stromberg, Langenlonsheim, Sobernheim und Meisenheim erhielten den gleichen Satz, also 230 Euro, legt Zeis der AZ dar. Die Gesellschafter tagten zweimal im Jahr.
Doch auch der Büroleiter der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim, Rainer Link, rückt erst auf Nachhaken damit raus, dass Bürgermeister Rolf Kehl (CDU) Sitzungsgeld eben von der EDG bekommt – und auch abführt.
Links Rüdesheimer Kollege Heinz-Martin Schwerbel denkt da offener. Wie der geschäftsleitende Beamte berichtet, habe Bürgermeister Markus Lüttger (CDU) der Kommunalaufsicht seine Nebentätigkeiten angezeigt: Kommunalbeirat Provinzial, Vorsitzender der Friedrich Beßler-Stiftung. Die Aufwandsentschädigung, erklärt Schwerbel, bewege sich „weit unter den Grenzen der Ablieferungspflicht“. Dasselbe gelte für den Beigeordneten Michael Schaller (SPD und dessen Tätigkeit im Trollmühlen-Werkausschuss, dem Aufsichtsrat der Naheland-Touristik und einer privaten GmbH.
Ganz knapp gibt sich dagegen Peter Frey (SPD): „Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach geht keiner Nebentätigkeit nach“, das treffe auch für seine leitenden Mitarbeiter zu, verkündet der Verwaltungschef eine offensichtliche Einzigartigkeit des Kreuznacher Lands.
Im Gegensatz zu den Vorgängen in rheinhessischen Rathäusern bewegen sich also die Bürgermeister im Landkreis offenbar auf juristisch einwandfreiem Boden. Die laufende Debatte um die Nebeneinkünfte, sagt Landrätin Dickes gleichwohl, zeige, wie dünn das Eis sein kann. Die Christdemokratin fordert das Land denn auch auf, „endlich eine klare Struktur in die Thematik zu bringen, um Rechtssicherheit zu schaffen“.
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