Mittwoch, 17. Januar 2018

die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt

              erhalten per mail, von unten nach oben lesen

                         zur Freyheitsbewegung:
 
Timo Kaufmann, Unterstützung für Peter Frey und die Freyheitsbewegung

           zu Peter Frey, unserer VG Verwaltung, siehe auch: 

Vollauskunft, Deutscher gem. RuStAg

Gewerbeanmeldung, Deutscher gem. RuStAg




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                           meine Antwort:

deshalb "müssen" wir Staatsrecht durchsetzen / unseren Staat möglichst voll handlungsfähig machen

         ich Bitte nochmals um Unterstützung für Staatsanwalt Dr. Leimbrock und die Freyheitsbewegung


                   

Am 17. Januar 2018 um 12:17 schrieb ein Unternehmer aus dem Raum Bad Kreuznach:

>>> Randnote: 58
Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht.
Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen.
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt
und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt. <<<
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Video: Oliver Janich
https://www.youtube.com/watch?v=UazQy2Sz4uI&feature=youtu.be
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Quelle:
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

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