zu Theo Waigel:
Julia Klöckner: schwarz, weiß, rot / Theo Waigel: entscheidend ist der Wille des Volkes
zu Dr. rer. pol. J. B. Koeppl:
die Pläne der Insider / Illuminaten zur - satanischen - NWO und deren Verhinderung
zur Entnazifizierung:
Art. 139 GG - Befreiungsgesetz -
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Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com> |
6. März (vor 2 Tagen)
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Von:
wenn man getäuscht wurde, sollte man zumindest widersprechen, oder ?
ansonsten wieso hörst Du nicht auf Dr. rer. pol. J. B. Koeppl und Theo Waigel ?Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com> | |||
An: | "s i l v i o vom Stamme d o e r f e r (d) t a.d.H h i c k m a n n" <silvio198hickmann2@gmail.com>; Maria-Theresia Erley <m-th.erley@t-online.de>; BEST-GOVERNMENT-AKADEMIE NATO-Experte Dr JB Koeppl <jbk@best-government.org>; Ralf Mauring <admin@post-reiter.de>; Johann Hermann <jwh.eu94@gmail.com>; dn 1963 <dn1963@live.de>; bernd rieder <Bernd_64@gmx.de>; Kaufmann Timo <sobernheim@hotmail.de> | ||
Cc: | Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com> | ||
Datum: | 6. März 2018 um 12:13 | ||
Betreff: | Re: " im Gegensatz zu Dipl. med. Meißner, mit dem ich soeben tel., distanziere ich mich von dem Nazi Reich" |
wenn man getäuscht wurde, sollte man zumindest widersprechen, oder ?
Am 6. März 2018 um 10:38 schrieb s i l v i o vom Stamme d o e r f e r (d) t a.d.H h i c k m a n n <silvio198hickmann2@gmail.com>
Wenn man einen Vertag unterschreibt ist er trotzdem ungültig, wenn arglistiche Täuschung usw. vorliegt.Das ist beim Perso der Fall , auch aufgrund unterlassener Informationen usw.Weiterhin unterschreibt man in einem Kasten / Rahmen.Ein Kasten klammert alles aus.Die Unterschrift hat gehört also nicht zum Dokument oder Vertrag.Das sind aber absolute Grundkenntnisse !!!Frau Erley ist keine Reichsbürgerin, Herr Wagenhöfer und Ralf Vossen sind auch keine Reichsbürger, um nur einige zu nennen....und den Personalausweis haben Sie unterschrieben, weiteres dazu hier.......wenn man etwas unterschreibt erkennt man es an, oder ?
keine Macht den "Reichsbürgern"
Gruß ! Stefan G. Weinmann
Am 6. März 2018 um 08:54 schrieb Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>:
Warum bitte sollte ich zwei haben?Sehr geehrter Herr Weinmann,ich habe einen Personalausweis. NOCH EINEN habe ich nicht.An Herrn Zensor Bruhn:Bitte schalten Sie folgend Anfrage an den AfD-Abgeordneten Brandner frei:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Brandner,
aus aktuellem Anlaß stelle ich Ihnen zwei weitere Fragen, die mit den 10/17 gestellten (1) zusammenhängen.
Mit Schreiben vom 20.02.2018 (2) wurde nämlich nach langer Bearbeitungszeit aus dem Thüringer Landtag mitgeteilt, dass die richterliche Schweigepflicht doch auch für Familienrichter gilt und dass § 162 FamFG einen Familienrichter NICHT zur Übersendung von Parteischreiben und psychol. Gutachten in Kopie an Jugendamtsleute befugt.
Das hatte ausgerechnet die Datenschutzbeauftragte des Jenaer Oberlandesgerichts (wie wohl auch Ihr Dr. Gysi, 3) noch ganz anders gesehen (4).
Meine Fragen:
Sehen Sie es als Ihre politische Aufgabe an, als Vorsitzender des Rechsausschusses im ganzen Land (5) dafür zu sorgen, dass die Bürger Rechtssicherheit erlangen, damit sie nicht Opfer von -wohl nicht nur mich an Geheimdienstmachensachaften erinnernder- richterlicher Gerüchtestreuerei werden?
Wie werden Sie das ggf.anstellen?
Wie konnte es Ihrer Meinung nach zu der Verirrung kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung in Thüringen und anderswo (5) wieder hergestellt sein?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. Wilfried Meißner
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/qu estion/2017-10-07/293803
2) https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/1194541599 9/CCF02032018Th%C3%BCrLTzu%C2% A7162FamFG.pdf?t=1519999951
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-gregor-gysi/ques tion/2018-01-01/295736
4) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/HUETTE_Desinformation_Fil e.pdf
5) z.B. Gelsenkirchen: Parteischreiben gelangten vom Gericht an das Jugendamt http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF18072015_0001.pdf
Hochachtungsvoll
Dipl. med. Wilfried Meißner
Tel.: 03671 528932 / 0170 1143471
Am 6. März 2018 um 08:15 schrieb Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>:
Auszug:.... Die BRD ist Rechtsnachfolger des 3. Reiches und teilidentisch mit dem Deutschen Reich‘1919....Guten Morgen Herr Dipl. med. Meißner,gerne würde ich dies zurücknehmen..., wenn ich Sie richtig verstand haben Sie aber noch einen BRD Personalausweis, oder ?am besten wir klären das vor Gericht...., ansonsten schätze ich Ihre Arbeit sehr !viele Grüße ! Stefan G. Weinmann
Am 6. März 2018 um 06:20 schrieb Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>:
HochachtungsvollNehmen Sie die Äußerung bitte zurück.Sehr geehrter Herr Weinmann,was Sie da schreiben, hat mit der Wahrheit insofern nichts zu tun, als daß ich mich vom Nazi-Reich nicht zu distanzieren brauche. Ich habe darin weder gelebt noch habe ich es verherrlicht.
Wilfried Meißner
Tel.: 03671 528932 / 0170 1143471
Am 5. März 2018 um 10:39 schrieb Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>:
Gruß ! Stefan W.zur Klärung der Staats- / Rechtsfrage, deshalb der Musterprozess..., bei mir haben sich über 150 Menschen angeschlossen. Staatsanwalt Dr. Leimbrock, hatzu nachfolgendem, das sehe ich genauso..., allerdings ist nicht auszuschließen, dass ich einen Denkfehler mache....im Gegensatz zu Dipl. med. Meißner, mit dem ich soeben tel., distanziere ich mich von dem Nazi Reichgegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden..., Theo Waigel sagt ja auch, entscheidend ist der Wille des Volkesich widme dem auch einen Post und Bitte Prof. Schachtschneider evtl. um einen kurzen Kommentar
Am 3. März 2018 um 16:50 schrieb s i l v i o vom Stamme d o e r f e r (d) t a.d.H h i c k m a n n <silvio198hickmann2@gmail.com>:
Wichtig !! auch 2x pdf anbei - zum Ausdrucken usw.Ich Anwesenden erklärt, dass dieses Urteil von 1973 im Gegensatz zum Beschluß 1978 steht und damit offenkundig ist, dass beide Rechtssysteme als von den Alliierten geschaffenen duales System bestehen und jeder selbst aufgefordert ist, den Schwebezustand zu beenden beachtend Urteil BVerfG zu Fragen der Staatsangehörigkeit.Somit 1973 Deutschland-Inland’31.12.1937 ist rückwirkend der NS-Beschwerung bis 01.01.1919 und 1978 ist eben Deutschland-Ausland-der Völker- und Staatenbund‘1871-1918.Somit der Trojaner ist, dass man sich nicht auf das Fortbestehen vom Deutschen Reich berufen soll, sondern auf den Fortbestand des Völker-und Staatenbundes, also des Deutschen Reiches beachtend SCHAEF-Gesetz NR.52, im Hinblick der Entnazifizierung etc. zur Befreiung mit Beendigung von jeglicher Beschlagnahme.Der Trojaner, ist das sich Berufen auf das Deutsche Reich. Denn es entspricht laut 1973-iger Urteil der Weimarer Republik.Und ich hatte gesagt, dass dieses Urteil absolut korrekt ist. Wie auch das von 1978. Nur ist hier der Unterschied zu erkennen.Ich hoffe, dass weitere Mißverständnisse ausgeräumt sind.Nochmals zur Aufwärmung:Also: Die BRD ist Rechtsnachfolger des 3. Reiches und teilidentisch mit dem Deutschen Reich‘1919.Die BRD ist NICHT Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches = Völker-und Staatenbund‘1871.Jedoch hat die BRD alle Daten betreffend Personen- und Einwohnerstand zu verwalten und die entsprechende Behandlungsform zu gewährleisten zum Treuhandeid der Bundesregierung 1973 und 1990‘UN-Charta, welcher von ALLEN Gewalten der BRD gebeugt und gebrochen wird was das Zeug hält im Verbrechen gegen jegliche Menschlichkeit und Treuhand gegen die Person (§§ 6, 7 und 8 VStGB) betreffend urkundlicher Entnazifizierung etc., zur Aufrechterhaltung von Nazifizierung im Dasein auf einer Scholle-Verpflanzung.Der Beweis zur Ablehnung der Entnazifizierung etc. liegt schriftlich vor. Somit alle Gewalten in der BRD/GERMANY Nazifizierte und in Rechtsfolge unter das Reichsbürgersetz 1935 fallen, folglich Reichsbürger sind betreffender Daten § 3 Abs. 2 StAG und Behandlung als Deutscher Art. 116 Abs. 1 GG.Die Behandlungsform im Sinne StAG § 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 116 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Neunten Teil art. 1 und Zehnten Teil Art. 4 des Überleitungsvertrages, wird von den Gewalten der BRD absolut korrekt eingehalten beachtend der Daten zum Personen- und Einwohnerstand.Wer also auf das Deutsche Reich pocht laut Urteil 1973, geht in die Falle, weil darin sich grundsätzlich auf 1919 bezogen wird. Das ist der Trojaner. Denn es ist Militarismus (Kriegsgewohnheitsrecht) und Nationalsozialismus (Streitgewohnheitsrecht) = Nazifizierung.Der Beschluß-1978 ist die Befreiungsmöglichkeit in Verbindung zum Urteil-1973.Im 1973-Urteil sind zwei Staatsformen aufgeführt 1. Deutsches Reich und 2. Deutschen Reiches und das steht wieder in Verbindung zum SHAEF-Nr.52 und 2+4-Vertrag wie Art. 116 und 123 Grundgesetz.Formulierungen wie Deutschen Reiches vom 31.12.1937 beziehen sich immer auf das Deutsche Reich, was Inland und Deutschland als Ganzes ist, jedoch eben nicht ganz Deutschland. Erkennt die Begrifflichkeiten und wo das Wörtchen „ganz“ an welche Position gesetzt ist und lernt es zu unterscheiden.Denkt daran:- wir haben hier volle Rechts—Staat- lichkeit = Kriegsrecht und –zustand wie Nazifiziert im Seerecht als Verpflanzte NACH RuStAG und Deutscher im Sinne Art. 116 Abs. 1 GG i.V.m. Kontrollratsgesetz Nr. 104. Hier ist die Anwendung von Nazi-Gesetzen und dessen Gedankengutes NICHT verboten!!!!!! Wer sich hier entsprechend seiner Daten zur Person auf das Verbot Urteil General Tribunal‘1947 beruft, liegt völlig daneben, da die gesetzlichen Vermutungen urkundlich (IPR Art. 10 (3) letzter Satz EG BGB) nicht widerlegt wurden unter Einhaltung des Rechtsweges im Wege der Grundrechtgarantie beachtenden Estoppel-Prinzip und normativer Kraft des Faktischen.- Wir haben nicht Staats – Recht = Friedensrecht und Entnazifiziert an Land im Landrecht GEMÄß RuStAG vor RuStAG betreffend der Abstammungsherleitung vor RuStAG zur Begründung seines Heimat- und Niederlassungsstaates (Kgr. Sachsen, Preußen etc.) und Deutscher im Sinne Art. 116 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz GG i.V.m. Kontrollratsgesetz Nr. 104. Hier jedoch findet das Urteil General Tribunal‘1947 volle Anwendung, da gegen Entnazifizierte etc. die Anwendung von Nazi-Gesetzen verboten ist.Die BRD hat staatliche Souveränität = Gewahrsamsstaat lt. Genfer Abkommen.Die BRD hat jedoch keine staatliche Immunität beachtend Besatzungsstatus und Motu Proprio 2013.Also haben weder das Grundgesetz (GG) noch die BRD aus irgendwelchen Unverständnis oder Meinungen, weil ja juristisch nicht hinterfragt, abgelehnt zu werden. Beides ist grundsätzlich existent wie auch der Geltungsbereich des GG, was ich am Donnerstag rüber gebracht hatte auch einem AfD-Mitglied, da dieser Geltungsbereich im 2+4-Vertrag wie im GG selbst Art. 116 Abs. 1 und in der Bundestagsdrucksache 8/2013 steht. Sinngemäß: Inland ist der 31.12.1937 und alles was nicht Inland ist, ist Ausland. Inland ist Deutschland im Gebietsstand 31.12.1937 laut SHAEF-Gesetz.Ich hoffe, jetzt ist alles geklärt. Beachtet, dass ALLES miteinander verknüpft ist. Ich habe hier noch nicht einmal das kanonische Recht erwähnt, welches grundsätzlich in der BRD Rechtskraft hat.uwe
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