Freitag, 26. Oktober 2018

Einbürgerung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach / "Einbürgerungsurkunde" = staatenlos !?

                     siehe dazu auch:

"Einbürgerungsurkunde" = staatenlos !?

   hab diesbezügl. soeben mit dem Schloßparkmuseum in Bad Kreuznach tel. ..., am Sonntag kam ich "zufällig" mit dem Leiter des Schloßparkmuseums ins Gespräch und Er sagte mir, Er käme aus den Niederlanden und hätte eine Einbürgerungsurkunde. Ich machte Ihn darauf aufmerksam, dass Er wohl "staatenlos" ist - zumindest aus deutscher Sicht - und an die Banken verpfändet wurde, Er soll sich mal erkundigen....

   Leider ist Er momentan nicht da..., ich sprach mit einer netten Frau H.., Sie sagte Sie wäre ein Goldfisch..., Sie woltte Ihrem Chef eine Notiz auf den Schreibtisch legen...

Schlossparkmuseum Bad Kreuznach

Die Mitarbeiterin war auch der Meinung, dass dies mit den "Flüchtlingen" nicht normal sei..., über das Thema Ehrenbürger von Bad Kreuznach kamen wir auch auf Adolf Hitler zu sprechen... , ich war erstaunt, als Sie sagte, dass da wohl nicht alles verkehrt war..., so in der Richtung verstand ich Sie...


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Einbürgerung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach


Einbürgerung. Ja zur Einbürgerung. Einbürgerungsfeiern in der Kreisverwaltung. Die Einbürgerungsfeiern im Jahr 2018 finden an folgenden Terminen (jeweils ...

Auszug:


Einbürgerungsfeiern in der Kreisverwaltung

Die Einbürgerungsfeiern im Jahr 2018 finden an folgenden Terminen (jeweils ab 15:00 Uhr) statt:

Donnerstag, 15.03.2018

Donnerstag, 07.06.2018

Dienstag, 13.11.2018


Vorgehensweise und Dokumente für die Einbürgerung

Für die Einbürgerung nach §§ 8 und 9 Staatsangehörigkeitsgesetz, also für die Einbürgerung der ausländischen Ehegatten deutscher Staatsbürger, sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:
  • Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit (Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis), auch des Ehegatten
  • Geburtsurkunde
  • bei Eheschließung in Deutschland: beglaubigte Ablichtung des Familienbuchs oder Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde oder Heiratsbuch
  • Scheidungsurteil der früheren Ehe oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes bzw. der Kinder
  • Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, letzter Einkommenssteuerbescheid oder Rentenbescheid, Bescheid der Arbeitsagentur ARGE), auch der Familienangehörigen
  • tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto (nur bei Personen ab 16 Jahren)
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (z. B. Abschlusszeugnisse deutscher Schulen, Nachweise über Studien- oder Berufsabschlüsse oder Bescheinigung über ein Sprachdiplom sowie Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs)
  • Nachweis über Wohnung (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Mietvertrag)

Wichtige Hinweise

  • alle Unterlagen müssen im Original vorliegen, bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung beizufügen
  • Antrag bitte erst bei der Einreichung unterschreiben
  • Geburtsurkunden für alle im Antrag aufgeführten Personen beifügen
  • sind im Antrag minderjährige Kinder aufgeführt, müssen beide Eltern unterschreiben
  • ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss der Sorgerechtsnachweis vorgelegt werden

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