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Taz
vor 1 Tag
Auszug:
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HAMBURG taz
| Die Idee klang gut, wird nun wohl aber doch nicht umgesetzt: Der
Bremer Grünen-Landesverband hatte vorgeschlagen, eine Gebühr für die
Aufbewahrung von Personalausweisen einzuführen. Wofür das gut sein
sollte? Für den Fall, dass Reichsbürger*innen ihren Personalausweis den
Behörden zurückgeben. Da sie die Existenz der Bundesrepublik für illegal
halten, wollen Reichsbürger*innen in der Regel auch keinen
Personalausweis besitzen, der sie, ihrer Logik zufolge, als Personal
ausweise – sonst müsse es ja Personenausweis heißen.
Nach einem Bericht der ARD
haben im vergangenen Jahr 250 Reichsbürger ihre gültigen Ausweise in
Bürgerämtern abgegeben. Es dürften allerdings mehr sein, da sechs
Bundesländer, darunter Bayern, wo die meisten Reichsbürger leben, die
Rückgaben nicht zählen.
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Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland vor zwei Jahren eine Gebühr von fünf Euro pro Tag pro zurückgegebenem Ausweis
eingeführt – und gute Erfahrungen gemacht. Die meisten Reichsbürger
überlegten es sich anders, sobald sie von der Gebühr erführen, sagte ein
Sprecher des Innenministeriums.
Bremen will erstmal abwarten
Das wollten die Grünen für Bremen
auch und brachten das Thema am Donnerstag in die Innendeputation. Doch
der Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) reagierte zurückhaltend. In Bremen
wurden seit 2013 lediglich acht Personalausweise und ein Reisepass
abgegeben, in Bremerhaven nur ein Ausweis. Außerdem wird bereits ein
Geldbetrag fällig: Wer über kein gültiges Ausweisdokumente verfügt,
begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bis zu 3.000 Euro Bußgeld
zahlen. Zudem würden Verwaltungskosten anfallen. Man wolle erst die
Erfahrung aus den anderen Bundesländern auswerten, argumentierte der
Senator. Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen die Gebühr noch in diesem
Jahr einführen.
In Niedersachsen besteht nach
Angaben des Landesinnenministeriums kein Bedarf, eine derartige Gebühr
einzuführen. Das scheint auch nicht nötig zu sein: Ein
Ministeriumssprecher wies darauf hin, dass die Personalausweisbehörde
ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro erheben oder gar eine
Ersatzzwangshaft bis zu zwei Wochen anordnen kann, wenn jemand gegen die
Ausweispflicht verstößt. Das Innenministerium geht davon aus, dass
derzeit 1.485 Reichsbürger*innen und Selbstverwalter*innen in
Niedersachsen leben.
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