nachfolgendes mailte OTL d. R. Schröpfer an die Polizeiinspektion in Bad Kreuznach
zur Polizei, siehe auch:
Video: Aufruf der Polizei
"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei
Ernennung zum Beamten des Bad Kreuznacher Polizisten Marcus Metzner
Glückwunsch an den neuen Polizeichef von Bad Kreuznach, Unterstützung "staatl. Ordnung"
Timo Kaufmann, Oskar Lafontaine und die Kontakte zur Polizei
Rica Jaschke an die Polizei in Bad Kreuznach
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Von:
Alexander von Ludwigshafen, der Schöpfer im Recht <alexander@bewusstscout.de> | |||
An: | pibadkreuznach@polizei.rlp.de | ||
Cc: | "Stefan G. Weinmann" <weinmann.hintergruende@googlemail.com> | ||
Datum: | 4. Juni 2018 um 16:43 | ||
Betreff: | Ihr Zeichen 347019/08052018/1026 / Stefan Weinmann / Art. 25 GG |
Amt für Öffentlichkeitarbeit
Dorfstraße 39
25572 Sankt Margarethen
Rechtdurchsetzung: stefan WEINMANN 19630816-sW-00000001-3
|
Moin Herr Pförtner,
Zu Ihrer Information:
Stefan Weinmann ist Mitglied unserer Organisation des zwingend-humanitären Völkerrecht gemäß Artikel 25 GG i.V.m. der UN-Charta.
Unabhängig
davon sollten Sie erkennen, dass ALLES was hier geschieht,
Menschenrechtverstöße sind, weil nichts und niemand sich in das Recht
des Menschen einmischen darf.
Das hat der Papst als oberster Gesetzgeber des römischen Recht (Nutzen alles 194 Staaten der UN) bereits 2011 bekannt gegeben.
Auch das Grundgesetz ist eindeutig Art.1 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Zuletzt falls Zweifel an Art 1 bestehen, siehe Ewigkeitsklausel:
Art 79
(1)
Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den
Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei
völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung
einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen
Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu
dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des
Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht
entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die
sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2)
Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der
Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des
Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes,
durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche
Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Zementiert
werden die Menschenrechte in Artikel 1 GG. Er bekennt sich zu den
"unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten" (Art. 1 Abs. 2
GG). Dieser Artikel gehört zum unveränderlichen Teil des Grundgesetzes
und darf in seinen Grundsätzen auch durch entsprechende Mehrheiten in
Bundestag und Bundesrat nicht geändert werden (Art. 79 Abs. 3 GG).
Wie
kann also ein Richter, ein Gericht, ein Insolvenzverwalter oder auch
sogar eine Polizei irgendetwas gegen des Willen des Menschen machen????
DAS geht überhaupt nicht, auch wenn es seit Jahren gängige Praxis ist!
Alles
was seit Jahren von Gerichten, ggf. in Verbindung mit Polizei gemacht
wird, ist ein Verstoß gegen die Verfassung, außer sie werden von den
Menschen um Hilfe gebeten, DANN und nur DANN darf eine Behörde, egal welche in heiligen Auftrag tätig werden!! (Meineid, Hochverrat, Freiheitsberaubung StGB)
Art. 73 UN-Charta
Nachdem unsere Organisation einen eigenen Rechtkreis hat ( Bundespersonalvertretungsgeset z
§ 112), sind weder Polizei noch ein sonstiges Gericht bzw.
Staatsanwaltschaft zuständig. Zuständiger Gerichthof ist der Gerichthof
der Menschen in Genf. http://gerichthof-mensch.org/ index.html
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
PS: Die von Ihnen zitierte StPO findet nur für Personen Anwendung, nicht für den Menschen. Dies gilt ebenfalls für die ZPO.
Das StGB kennt jedoch sehr wohl Straftaten gegen den Menschen.
Ebenso das Völkerstrafgesetzbuch
§ 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme
liche Grüße
Alexander Schröpfer,
der Schöpfer im Recht, dienend in heiligem Auftrag
von Menschen für Menschen
BEwUSSTscout
DER Weg zum MenschSEIN in Freiheit und SELBSTbestimmung
Dorfstraße 39
25572 Sankt Margarethen
+49 4858 1 888 658
+49 175 755 6989
Willst du glücklich sein im Leben, trage bei zu and´rer Glück, denn die Freude die wir geben, kehrt ins eig´ne Herz zurück.Robert Stephenson Smyth Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung. (Scout)
(* 22. Februar 1857 in London; † 8. Januar 1941 in Nyeri, Kenia)
(* 22. Februar 1857 in London; † 8. Januar 1941 in Nyeri, Kenia)
Aufklärung
ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten
Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes
ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese
Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes,
sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung
eines anderen zu bedienen.
♥ Dimidium facti, qui coepit, habet: sapere aude, incipe ♥
♥ Fange nur an! ♥
♥ Ich bin immer der, der ich sein will ♥
♥ Weil ich weiß, wer ich bin und es kann ♥
♥ Ich bin Liebe in meiner Mitte ♥
♥ DER Weg zum MenschSEIN in FREIHEIT und SELBSTbestimmung ♥
Die
Menschen finden sich selbst wieder, in ihrer Ganzheiligkeit, in Körper,
Geist und Seele, im Transzendenzbezug und erfahren ihre Anbindung an
den Geist und an ihre Seele.
Ich gehe DEN Weg zum MenschSEIN, weil ich diesen im HIER und JETZT als meinen erkannt habe.
Was ich auf meinem Weg erfahre, beschreibe ich in meinem Blog
https://bewusstscout.
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