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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Manfred Heinemann <info@freimark-t.de>
Datum: 27. November 2013 22:37
Betreff: Fwd: Bitte um Prozessbeobachter!!!! - Einladung Wolfsburg Amtsgericht am 04.12.2013 um 8:15Uhr
An:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
hier eine Information von Ingolf Williges, der für seine Lebenspartnerin in der nachstehend geschilderten Angelegenheit um Prozeßbeobachter bittet.
Für Rückfragen an ihn: 05365-47 99 014
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Heinemann
Am 27.11.2013 11:32, schrieb Ingolf Williges:
Hallo,vielen Dank für die Unterstützung. Hier die kurze Beschreibung zu dem anhängigen Verfahren von Simone Liane Behrens.Sie war einige Jahre Altenpflegerin in einem Altenheim (St. Elisabeth - Caritas) in Wolfsburg. Wegen Rückenproblemen musste sie umschulen (Heilpraktiker), wurde aber noch als „Karteileiche“ im Altenheim geführt. Das wollte die Heimleitung ändern. Da es kein Geld für eine Abfindung gab, einigte man sich darauf, ihr eine Räumlichkeit für 10 Jahre kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechender Mietvertrag wurde geschlossen.Nach gut einem Jahr musste das Heim Insolvenz anmelden. Es wurde im Rahmen der Insolvenz auf die Diakonie übertragen. Der Insolvenzverwalter kannte den Vertrag nicht. Kurz vor Abschluss der Insolvenzverhandlungen fragten wir ihn, was das für die weitere Nutzung der Räume bedeuten würde. Die Diakonie wollte die Nebenkosten bezahlt bekommen, was wir aber nicht eingesehen haben, da der bestehende Vertrag das nicht vorsah. So wurde die Übergabe an die Diakonie vollzogen, ohne mit uns eine Einigung zu finden. Da der Insolvenzverwalter nicht gekündigt hatte und auch die Diakonie die Frist verpasst hat, konnte laut Gesetz der geschlossene Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Er war mit der Insolvenz auf die Diakonie übergegangen.Jetzt zauberte der Insolvenzverwalter ein Kündigungsschreiben aus dem Hut. Dies hat uns nie erreicht. War wohl einfach nachträglich geschrieben worden. Er wusste doch zu dem Zeitpunkt noch gar nichts von dem Mietverhältnis.Wir haben das „Angebot“ des „Gerichts“ als Gericht aktiv werden zu wollen abgelehnt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Kündigungsschreiben uns eh nie erreicht hat, der ganze Vorgang daher schon nichtig sei. Die Gegenseite bestand daraufhin auf ein Säumnisurteil im Vorverfahren, da wir das Gericht nicht anerkennen.In Kopie sende ich dir die letzten beiden Schreiben des Gerichtes. Ferner hatten wir das Gericht auf unseren Status (Germanitische Staatsangehörigkeit und Verstrickung in ein anhängiges BVerG-Verfahren -> §31 BVerfGG) hingewiesen. Von Germanitien gibt es leider nicht wirklich Unterstützung.Aufgefallen ist mir, (die beiden roten Kreuze waren schon auf dem Schreiben!), dass das „Gericht“ kein Säumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren in Betracht kommt. Wille zur Verteidigung sei mit Schreiben vom 20.08.2013 bekundet worden!?Jetzt ist man wohl dazu übergegangen das Thema so darzulegen, dass weder die Caritas, noch die Diakonie die Erlaubnis des Eigentümers des Gebäudes hätte, Untermietverträge zu schließen und wir die Räume daher besetzen würden. An Alte darf eine Untervermietung natürlich stattfinden. Komisch ist auch, dass ein Schwimmbad, ein Friseur, eine Cafeteria…. Ebenfalls Untermietverträge haben/hatten!? Alles Bullshit… (entschuldigung)Als Anhang zu dieser Mail befindet sich Folgendes:
- Ablehnung Säumnisurteil vom 10.09.13
- Ladung vom 31.10.13
- Schreiben zur „Verteidigung“ vom 20.08.13
Ich würde mich über viele Beobachter sehr freuen. Ich möchte versuchen die Verhandlung zu kippen, da ich mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass es sich um ein Ausnahme- bzw. Sondergericht handelt. Wer Fragen hat, kann mich gern kontaktieren.LGIngolf Williges
1 Kommentar:
Die Cariiiiitas gehört der Katholischen Kirche mit Hauptverwaltung in ROM/VATI-KAHN
Pater A. Isidor verrät Euch ein Geheimnis:
Da habt Ihr sowieso keine Chance, den Prozess zu gewinnen.
So wahr mir G*tt helfe
bis in alle Ewigkeit
Amen
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