Donnerstag, 9. Januar 2014

Das Ruhmesblatt des Konzerns Bundesrepublik Deutschland – Ein Detailbericht über die Raubüberfälle auf Henry und Dietmar Schneider

Quelle: staseve.wordpress.com/2014/01/09/das-ruhmesblatt-des-konzerns-bundesrepublik-deutschland

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Das Ruhmesblatt des Konzerns Bundesrepublik Deutschland – Ein Detailbericht über die Raubüberfälle auf Henry und Dietmar Schneider

Wir liefern der Öffentlichkeit heute weitere Details der Raubüberfälle der Firma Polizei in Verbindung mit der Firma Landratsamt Bautzen, eingetragen im weltgrößten Unternehmensregister, in das nur Firmen eingetragen werden, bei Dun&Bradstreet in Virginia unter der DUNS-Nr. 332384254 im Fall Dietmar Schneider und der Firma Amtsgericht Viechtach, Filiale der eingetragenen Firma Landgericht Deggendorf, DUNS-Nr.  312824783 im Fall Henry Schneider.
Die Redaktion von StaSeVe Aktuell ereichte folgende e-mail von Henry Schneider, die wir gerne unserer Leserschaft im Original weiterreichen.
Sehr geehrte Redaktion von staseve,
anbei der “Durchsuchungsbeschluß” des behaupteten “Amt”sgericht Viechtach, welcher als Grundlage des heutigen Überfalls, unter Mitführung von Kriegswaffen, durch die Firma POLIZEI unter Leitung von PHK Konrad Schmidt, welcher schon auf Ihrer Internetseite bildlich zur Fahndung ausgeschrieben wurde, benutzt wurde. Leider bin ich heute nicht bei dieser kriminellen Aktion am Ort des Geschehens gewesen. Allerdings ist uns heute von dem Gesuchten Straftäter der Vorname, für weitere Ermittlungen, durch kurzes Vorlegen seines Firmen-Dienstausweise bekannt geworden. Die Dienstnummer des Gesuchten, konnte leider durch sofortiges “Wiedereinstecken” von meiner Frau und den anwesenden zwei Zeugen nicht notiert werden.  Sein Arbeitgeber firmiert unter der Anschrift, welche den hinterlassenen Protokollen zu entnehmen ist. Ich bitte Sie, diese Daten, in Verbindung mit dem bereits veröffentlichten Bild des Gesuchten, für einen erneuten Aufruf an die Bevölkerung zu nutzen, um weitere Details, wie z.B. die private Wohnanschrift, Alter oder Angaben zu seinen familiären Verhältnissen zu erlangen, um die strafrechtlichen Konsequenzen für diesen einleiten zu können. Ich bin sicher, daß diese Informationen und Angaben auch bei der russischen Militärstaatsanwaltschaft in Moskau von großem Interesse sind. Der vorgelegte Beschluß entstammt vermutlich einer Unterfirma der Treuhandverwaltung Bundesrepublik in Deutschland D-U-N-S ®-Nummer 341611478. Man kann dies nur vermuten, da eine haftungserklärende Unterschrift unter dem vorgelegten, benutzten und hinterlassenen “Beschluß” völlig fehlt. Lediglich ist auf dem beigefügten Extrablatt eine Paraphe zu erkennen, welche als “Kraus” zu werten wäre, und als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle näher bezeichnet wird. Mir ist nicht bekannt, daß es in einer Firma Beamte gibt. Auch habe ich keine Verträge mit diesen Firmen abgeschlossen. Allerdings ist von einem beteiligten Firmenmitarbeiter des Unternehmens POLIZEI eine Videoaufzeichnung gefertigt worden, welche weitere Aufschlüsse zu begangener Tat hervorbringen kann. Auch diese wurde von mir weder bestellt noch genehmigt, und ist somit strafrechtlich zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Henry Dietmar : S c h n e i d e r
Souverän des Bundesstaates Freistaat Sachsen
Der Einsatzleiter der von den Firmen durchgeführten Raubüberfälle war ein gewisser PHK Konrad Schmidt. Wir zeigen nachfolgend nochmals ein Archivbild:

Polizei Wanted 11-09-2013
PHK Konrad Schmidt – Archivbild

Wer detaillierte Hinweise zu dem Hauptstraftäter liefern kann, möge dies bitte direkt an den betroffenen Henry Schneider weitergeben.
Der Vorgang der dem Überfall auf Henry Schneider zu grundeliegt hat nie stattgefunden. Es ist eine reine Erfindung der bundesrepublikanischen Firmen. Das Aktenzeichen 6 II OWi 1152/13 ist dem betroffenen Henry Dietmar Schneider nicht bekannt. Es liegen ihm auch keine schriftlichen Angebote der Firma Landgericht Deggendorf und dessen Abteilung Amtsgericht Viechtach vor. Die behauptete Richterin ist in keinem öffentlichen Verzeichnis oder Handbuch aufgeführt. Aus diesen Gründen können wir unseren Lesern auch keinen Vornamen liefern. Nachfolgend die nichtbestellte Ausfertigung des Nichtunterschriebenen Beschlusses der Firma Landgericht Deggendorf Abteilung Amtsgericht Viechtach:

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